Rechtsprechung
BPatG, 13.08.2008 - 29 W (pat) 168/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,6004) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- markenmagazin:recht
§ 8 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 MarkenG
Farbmarke Gelb - Yello - Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei.biz
Farbe als Markenname
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Farbe Gelb nicht als Marke eintragungsfähig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Farbe Gelb nicht als Marke eintragungsfähig
Verfahrensgang
- BPatG, 13.08.2008 - 29 W (pat) 168/04
- BGH, 19.11.2009 - I ZB 76/08
Papierfundstellen
- GRUR 2009, 161
- MMR 2009, 40
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 19.11.2009 - I ZB 76/08
Farbe gelb
Das Bundespatentgericht hat die Beschwerde der Anmelderin zurückgewiesen (BPatG GRUR 2009, 161). - BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 19/05 Dies sowohl im Hinblick darauf, dass die Behauptung von der fehlenden Gewöhnung stimmt, oder umgekehrt sich eine solche Gewöhnung belegen lässt, als auch im Hinblick auf Feststellungen zur konkreten Unterscheidungskraft der beanspruchten Farbe (BPatG GRUR 2009, 161, 162 -YELLO, Rechtsbeschwerdeverfahren I ZB 76/08; GRUR 2009, 167 -Sonnengelb; GRUR 2009, 170, 171 -Rapsgelb; GRUR 2008, 428, 429 -Rot; 29 W (pat) 64/06 -Giftgrün; 30 W (pat) 131/05 -Cadmiumgelb; 33 W (pat) 143/02 -Gelb).
Sie ermöglichen daher keine Feststellungen zur Wahrnehmung abstrakter Farbmarken durch die angesprochenen Verbraucher (vgl. BPatG GRUR 2009, 161 -Yello).
- BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 20/05 Dies sowohl im Hinblick darauf, dass die Behauptung von der fehlenden Gewöhnung stimmt, oder umgekehrt sich eine solche Gewöhnung belegen lässt, als auch im Hinblick auf Feststellungen zur konkreten Unterscheidungskraft der beanspruchten Farbe (BPatG GRUR 2009, 161 -YELLO, in RB I ZB 76/08).
Sie ermöglichen daher keine Feststellungen zur Wahrnehmung abstrakter Farbmarken durch die angesprochenen Verbraucher (vgl. BPatG GRUR 2009, 161 -Yello).
- BPatG, 14.10.2009 - 29 W (pat) 134/05
"My World" ist für Werbung und Marktforschung eintragungsfähig
Einzelne Waren und Dienstleistungen können demzufolge allerdings in Kategorien oder Gruppen zusammengefasst geprüft werden im Sinne einer Warenoder Dienstleistungseinzelprüfung, soweit sie einem spezifisch einheitlichen Marktsegment im wirtschaftlichen Sinne zuordnenbar sind und sich deshalb eine einheitliche Verkehrsauffassung überhaupt ermitteln lässt (vgl. auch BPatG GRUR 2009, 161, Rdnr. 26 -Farbmarke Gelb-Yello). - BPatG, 14.10.2009 - 29 W (pat) 35/07
Für Internet- und Printreklame "my choice" als Marke eintragungsfähig
Einzelne Waren und Dienstleistungen können in Kategorien oder Gruppen zusammengefasst geprüft werden im Sinne einer Warenoder Dienstleistungseinzelprüfung, wenn sie einem spezifisch einheitlichen Marktsegment im wirtschaftlichen Sinne zuordenbar sind und sich diesbezüglich eine einheitliche Verkehrsauffassung ermitteln lässt (vgl. auch BPatG GRUR 2009, 161, Rdnr. 26 -Farbmarke Gelb-Yello).