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   BPatG, 14.09.2022 - 29 W (pat) 559/19   

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BPatG, 14.09.2022 - 29 W (pat) 559/19 (https://dejure.org/2022,26992)
BPatG, Entscheidung vom 14.09.2022 - 29 W (pat) 559/19 (https://dejure.org/2022,26992)
BPatG, Entscheidung vom 14. September 2022 - 29 W (pat) 559/19 (https://dejure.org/2022,26992)
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Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2022, 535
 
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  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 219/06

    Thermoroll

    Auszug aus BPatG, 14.09.2022 - 29 W (pat) 559/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt es auf der Hand, dass sich ein Anmelder, der den falschen Eindruck erweckt, ein Recht an einem bestimmten Zeichen zu besitzen, hiervon einen Vorteil gegenüber Abnehmern und Wettbewerbern verspricht und eine derartige unwahre Werbeangabe zu unterbinden ist (vgl. BGH, a. a. O., Rn. 27 - grill meister; GRUR 2009, 888 Rn. 21 - Thermoroll).
  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

    Auszug aus BPatG, 14.09.2022 - 29 W (pat) 559/19
    Bei der Beurteilung, ob ein Schutzhindernis gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG besteht, geht es um die Täuschung durch den Zeicheninhalt selbst, d. h. die im Hinblick auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen irreführenden Angaben müssen aus dem Inhalt oder der Aussage der Marke an sich folgen und sich nicht etwa erst in Verbindung mit anderen Umständen, wie der Person oder dem Unternehmen des Markenanmelders oder einer besonderen Art der Verwendung im Geschäftsverkehr, ergeben (vgl. BGH GRUR 2014, 376 Rn. 23 - grill meister).
  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Auszug aus BPatG, 14.09.2022 - 29 W (pat) 559/19
    Denn auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz darf nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 Rn. 18 - Bild-digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH GRUR 2014, 569 Rn. 30 - HOT; GRUR 2012, 276 Rn. 18 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V. m. w. N.).
  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 78/10

    Rheinpark-Center Neuss

    Auszug aus BPatG, 14.09.2022 - 29 W (pat) 559/19
    Ist für die entsprechenden Waren oder Dienstleistungen eine Markenbenutzung möglich, bei der keine Irreführung des Verkehrs erfolgt, liegt das absolute Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG insoweit nicht vor (vgl.BGH a. a. O. - grill meister; GRUR 2012, 272 Rn. 26 - Rheinpark-Center Neuss; GRUR 2002, 540 Rn. 25 - OMEPRAZOK; Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Auflage, § 8 Rn. 880).
  • BGH, 05.10.2006 - I ZB 86/05

    Farbmarke gelb/grün II

    Auszug aus BPatG, 14.09.2022 - 29 W (pat) 559/19
    Nach dem Grundsatz der Unveränderlichkeit der Marke ist jede Änderung ausgeschlossen, die den Schutzgegenstand der angemeldeten Marke in relevanter Weise berührt, so dass die Streichung eines Bestandteils eines zusammengesetzten Zeichens unzulässig ist (vgl. BGH GRUR 2007, 55 Rn. 26 - Farbmarke gelb/grün II).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 14.09.2022 - 29 W (pat) 559/19
    Denn auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz darf nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 Rn. 18 - Bild-digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH GRUR 2014, 569 Rn. 30 - HOT; GRUR 2012, 276 Rn. 18 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V. m. w. N.).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

    Auszug aus BPatG, 14.09.2022 - 29 W (pat) 559/19
    Denn auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz darf nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 Rn. 18 - Bild-digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH GRUR 2014, 569 Rn. 30 - HOT; GRUR 2012, 276 Rn. 18 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V. m. w. N.).
  • BGH, 11.10.2001 - I ZB 5/99

    OMEPRAZOK; Voraussetzungen einer Täuschung durch eine Marke; Unzulässigkeit der

    Auszug aus BPatG, 14.09.2022 - 29 W (pat) 559/19
    Ist für die entsprechenden Waren oder Dienstleistungen eine Markenbenutzung möglich, bei der keine Irreführung des Verkehrs erfolgt, liegt das absolute Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG insoweit nicht vor (vgl.BGH a. a. O. - grill meister; GRUR 2012, 272 Rn. 26 - Rheinpark-Center Neuss; GRUR 2002, 540 Rn. 25 - OMEPRAZOK; Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Auflage, § 8 Rn. 880).
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