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   OLG München, 02.02.2012 - 29 U 3538/11   

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OLG München, 02.02.2012 - 29 U 3538/11 (https://dejure.org/2012,9210)
OLG München, Entscheidung vom 02.02.2012 - 29 U 3538/11 (https://dejure.org/2012,9210)
OLG München, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - 29 U 3538/11 (https://dejure.org/2012,9210)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Urheberrechtsverstößen eines österreichischen Unternehmens im Internet

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Sparen & Vorsorgen"; Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Urheberrechtsverstößen im Internet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVVO Art. 5 Nr. 3
    "Sparen & Vorsorgen"; Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Urheberrechtsverstößen im Internet

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sparen & Vorsorgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2012, 587
  • afp 2012, 389
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 111/10

    BGH verneint die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klage gegen

    Auszug aus OLG München, 02.02.2012 - 29 U 3538/11
    Eine solche die Zuständigkeit begründende Anknüpfung hinge von technischen Umständen ab, die zu einer Ubiquität des Gerichtsstands für Ansprüche wegen unerlaubter Handlungen im Internet führen würde (vgl. BGH GRUR 2011, 558, Tz. 16 - www.womanineurope.com ).

    Denn die Rechtfertigung für den Gerichtsstand am Ort der unerlaubten Handlung liegt in der durch den Handlungs- oder Erfolgsort begründeten besonderen Beziehung der Streitigkeit zum Forum und in der geringeren Schutzwürdigkeit des Interesses des deliktisch handelnden Schuldners, an seinem Wohnsitz verklagt zu werden (vgl. BGH GRUR 2011, 558, Tz. 13 - www.womanineurope.com ).

    Zweck der Vorschrift des Art. 5 Nr. 3 EuGVVO ist es, einen Gerichtsstand dort zu eröffnen, wo die sachliche Aufklärung und Beweiserhebung in der Regel am besten, sachlichsten und mit den geringsten Kosten erfolgen kann (vgl. EuGH NJW 1995, 1881, Tz. 19 - Shevill zur Auslegung von Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ; BGH GRUR 2011, 558, Tz. 13 m. w. N. - www.womanineurope.com zur Auslegung von § 32 ZPO).

    Der Gerichtsstand wäre zufällig und beliebig (vgl. EuGH, Urteil vom 19. September 1995 - C-364/93, BeckRS 2004, 76763, Tz. 13 f. - Marinari ; BGH GRUR 2011, 558, Tz. 14 - www.womanineurope.com ).

    Auch hier gilt, dass eine die Zuständigkeit begründende Anknüpfung an technische Umstände zu einer Ubiquität des Gerichtsstands für Ansprüche wegen unerlaubter Handlungen im Internet führen würde, die abzulehnen ist (vgl. BGH GRUR 2011, 558, Tz. 16 - www.womanineurope.com ).

  • OLG München, 08.10.2009 - 29 U 2636/09

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Ansprüche gegen schweizer

    Auszug aus OLG München, 02.02.2012 - 29 U 3538/11
    Bei Rechtsverletzungen im Internet ist der Erfolgsort im Inland belegen, wenn sich der Internetauftritt bestimmungsgemäß dort auswirken soll (vgl. BGH GRUR 2005, 431 (432) - HOTEL MARITIME ; GRUR 2006, 513, Tz. 21 m. w. N. - Arzneimittelwerbung im Internet ; GRUR 2007, 884, Tz. 23 - Cambridge Institute ; Senat, Urteil vom 8. Oktober 2009 - 29 U 2636/09, juris, dort Tz. 12 - REFODERM ).

    Die Annahme, ein Internetauftritt solle sich bestimmungsgemäß im Inland auswirken, bedarf daher gesonderter konkreter Anhaltspunkte (Senat, Urteil vom 8. Oktober 2009 - 29 U 2636/09, juris, dort Tz. 16 - REFODERM ).

    (1) Vorliegend stellt der bloße Umstand, dass der Internetauftritt in deutscher Sprache erfolgte, keinen solchen Anhaltspunkt dar, weil Deutsch auch in Österreich gesprochen wird (vgl. Senat, Urteil vom 8. Oktober 2009 - 29 U 2636/09, juris, dort Tz. 17 - REFODERM ).

    Diese Angaben, die lediglich dazu dienen, das Unternehmen des Beklagten und dessen Kontaktdaten eindeutig zu bezeichnen, erlauben weder den Schluss, dass der Beklagte die von ihm angebotenen Dienstleistungen in anderen Ländern erbringen will, noch die Annahme, dass gerade Interessenten im Inland angesprochen werden sollen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Oktober 2009 - 29 U 2636/09, juris, dort Tz. 18 - REFODERM zum Zusatz "International" in einer Geschäftsbetriebskennzeichnung).

    Einer derartigen Einschränkung bedarf es nicht, wenn schon ohne den Disclaimer nicht anzunehmen ist, dass sich das Verbreitungsgebiet auf das Inland erstrecke (vgl. Senat, Urteil vom 8. Oktober 2009 - 29 U 2636/09, juris, dort Tz. 20 - REFODERM ).

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus OLG München, 02.02.2012 - 29 U 3538/11
    Bei Rechtsverletzungen im Internet ist der Erfolgsort im Inland belegen, wenn sich der Internetauftritt bestimmungsgemäß dort auswirken soll (vgl. BGH GRUR 2005, 431 (432) - HOTEL MARITIME ; GRUR 2006, 513, Tz. 21 m. w. N. - Arzneimittelwerbung im Internet ; GRUR 2007, 884, Tz. 23 - Cambridge Institute ; Senat, Urteil vom 8. Oktober 2009 - 29 U 2636/09, juris, dort Tz. 12 - REFODERM ).

    Funktion eines Disclaimers ist es in diesem Zusammenhang, das aus den übrigen Umständen bereits eröffnete Verbreitungsgebiet einzuschränken (vgl. BGH GRUR 2006, 513, Tz. 22 - Arzneimittelwerbung im Internet ).

  • BGH, 15.02.2007 - I ZR 114/04

    Wagenfeld-Leuchte

    Auszug aus OLG München, 02.02.2012 - 29 U 3538/11
    Unter die Zuständigkeit des Gerichtsstands der unerlaubten Handlung i. S. von Art. 5 Nr. 3 EuGVVO fallen auch Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen (vgl. BGH GRUR 2007, 871, Tz. 17 - Wagenfeld-Leuchte ).

    Der Gerichtsstand hängt jedoch nicht davon ab, dass tatsächlich eine Verletzung des nationalen Rechts erfolgt ist; erforderlich ist indes, dass eine Verletzung behauptet wird und diese nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH GRUR 2007, 871, Tz. 17 m. w. N. - Wagenfeld-Leuchte ).

  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

    Auszug aus OLG München, 02.02.2012 - 29 U 3538/11
    Es käme - in ähnlicher Weise wie bei der abzulehnenden Anknüpfung an die bloße Abrufbarkeit im Internet (vgl. hierzu BGH GRUR 2010, 461, Tz. 17 - The New York Times ) - zu einer uferlosen Ausweitung der Gerichtspflichtigkeit des Beklagten.
  • EuGH, 07.03.1995 - C-68/93

    Shevill u.a. / Presse Alliance

    Auszug aus OLG München, 02.02.2012 - 29 U 3538/11
    Zweck der Vorschrift des Art. 5 Nr. 3 EuGVVO ist es, einen Gerichtsstand dort zu eröffnen, wo die sachliche Aufklärung und Beweiserhebung in der Regel am besten, sachlichsten und mit den geringsten Kosten erfolgen kann (vgl. EuGH NJW 1995, 1881, Tz. 19 - Shevill zur Auslegung von Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ; BGH GRUR 2011, 558, Tz. 13 m. w. N. - www.womanineurope.com zur Auslegung von § 32 ZPO).
  • EuGH, 19.09.1995 - C-364/93

    Marinari / Lloyd's Bank

    Auszug aus OLG München, 02.02.2012 - 29 U 3538/11
    Der Gerichtsstand wäre zufällig und beliebig (vgl. EuGH, Urteil vom 19. September 1995 - C-364/93, BeckRS 2004, 76763, Tz. 13 f. - Marinari ; BGH GRUR 2011, 558, Tz. 14 - www.womanineurope.com ).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Auszug aus OLG München, 02.02.2012 - 29 U 3538/11
    Bei Rechtsverletzungen im Internet ist der Erfolgsort im Inland belegen, wenn sich der Internetauftritt bestimmungsgemäß dort auswirken soll (vgl. BGH GRUR 2005, 431 (432) - HOTEL MARITIME ; GRUR 2006, 513, Tz. 21 m. w. N. - Arzneimittelwerbung im Internet ; GRUR 2007, 884, Tz. 23 - Cambridge Institute ; Senat, Urteil vom 8. Oktober 2009 - 29 U 2636/09, juris, dort Tz. 12 - REFODERM ).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 49/04

    Cambridge Institute

    Auszug aus OLG München, 02.02.2012 - 29 U 3538/11
    Bei Rechtsverletzungen im Internet ist der Erfolgsort im Inland belegen, wenn sich der Internetauftritt bestimmungsgemäß dort auswirken soll (vgl. BGH GRUR 2005, 431 (432) - HOTEL MARITIME ; GRUR 2006, 513, Tz. 21 m. w. N. - Arzneimittelwerbung im Internet ; GRUR 2007, 884, Tz. 23 - Cambridge Institute ; Senat, Urteil vom 8. Oktober 2009 - 29 U 2636/09, juris, dort Tz. 12 - REFODERM ).
  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 288/02

    hufeland. de

    Auszug aus OLG München, 02.02.2012 - 29 U 3538/11
    Es ist weithin üblich, dass sich Unternehmen, die sich - aus welchen Gründen auch immer - auf einen bestimmten räumlichen Wirkungskreis beschränkt haben, im Internet darstellen, ohne dass damit eine räumliche Ausweitung des Tätigkeitsbereichs verbunden ist (vgl. BGH GRUR 2006, 159, Tz. 18 m. w. N. - hufeland.de ).
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