Rechtsprechung
| AG Düsseldorf, 21.10.2014 - 29 C 9484/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer vertraglichen Abrede über die Zahlung eines Individualbeitrags und der Kosten der Herauslage in einem Darlehensvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08
BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam
Auszug aus AG Düsseldorf, 21.10.2014 - 29 C 9484/14
Entscheidendes Kriterium für eine Preisnebenabrede ist, dass an ihre Stelle bei Fehlen einer wirksamen vertraglichen Regelung Rechtsvorschriften im Sinne des § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB treten, so dass eine Inhaltskontrolle möglich ist (Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.04.2009 - XI ZR 78/08). - BGH, 18.05.1999 - XI ZR 219/98
Bankgebühren für die Bearbeitung von Pfändungsmaßnahmen unzulässig
Auszug aus AG Düsseldorf, 21.10.2014 - 29 C 9484/14
Rn. 46 Preishauptabreden, welche die Vertragsparteien nach dem im bürgerlichen Recht geltenden Grundsatz der Privatautonomie als Leistung und Gegenleistung grundsätzlich frei bestimmen können, unterliegen dagegen nicht der Kontrolle nach § 307 Abs. 1 und Abs. 2 BGB (Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. Mai 1999 - XI ZR 219/98; Oberlandesgericht Dresden, Urteil 29.09.2011, Az.: 8 U 562/11, 8 U 0562/11).Preisnebenabreden sind im Gegensatz dazu Entgeltregelungen für Leistungen, die der AGB-Verwender als Rechtsunterworfener für die Erfüllung eigener Pflichten oder für Tätigkeiten im eigenen Interesse erbringt, ohne dass dafür eine besondere Vergütung geschuldet wird. - OLG Dresden, 29.09.2011 - 8 U 562/11
Bearbeitungsgebühr für Privatkredite
Auszug aus AG Düsseldorf, 21.10.2014 - 29 C 9484/14
Rn. 46 Preishauptabreden, welche die Vertragsparteien nach dem im bürgerlichen Recht geltenden Grundsatz der Privatautonomie als Leistung und Gegenleistung grundsätzlich frei bestimmen können, unterliegen dagegen nicht der Kontrolle nach § 307 Abs. 1 und Abs. 2 BGB (Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. Mai 1999 - XI ZR 219/98; Oberlandesgericht Dresden, Urteil 29.09.2011, Az.: 8 U 562/11, 8 U 0562/11).Preisnebenabreden sind im Gegensatz dazu Entgeltregelungen für Leistungen, die der AGB-Verwender als Rechtsunterworfener für die Erfüllung eigener Pflichten oder für Tätigkeiten im eigenen Interesse erbringt, ohne dass dafür eine besondere Vergütung geschuldet wird.
- LG Mönchengladbach, 09.09.2015 - 2 S 29/15
Rückzahlung eines einmaligen laufzeitunabhängigen im Rahmen eines …
Denn es liegen divergierende Entscheidungen dazu vor, ob die Vereinbarung des Individualbeitrags den Anforderungen des Rechts über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen standhält (vgl. z.B. für eine Wirksamkeit der Regelung: AG Düsseldorf, Urteil vom 21.10.2014, Az. 29 C 9484/14; AG Bonn, Urteil vom 22.10.2014, Az. 114 C 380/14; beide zitiert nach Juris; für eine Unwirksamkeit der Regelung z.B.: AG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2014, Az. 54 C 11313/14; AG Düsseldorf, Urteil vom 16.01.2015, Az. 26 C 7302/14; AG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2015, Az. 34 C 9206/14; AG Düsseldorf, Urteil vom 23.03.2015, Az. 33 C 10980 14; AG Hameln, Urteil vom 02.04.2015, Az. 23 C 329/14; LG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2015, Az. 12 O 341/14; LG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2015, Az. 8 S 20/15; alle zitiert nach Juris).
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