Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 24.08.2016 - 29 U 147/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Gewährleistungsbürgschaft für Mängelansprüche
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 765 Abs. 1
Zulässigkeit der Beschränkung einer Gewährleistungsbürgschaft auf "ohne Beanstandungen und Auflagen abgenommene Arbeiten" - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährleistungsbürgschaft für Mängelansprüche
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mängelbürgschaft sichert keine Erfüllungsansprüche!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beschränkung einer Gewährleistungsbürgschaft zulässig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gewährleistungsbürgschaft für Mängelansprüche
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mängelbürgschaft kann erst nach Abnahme in Anspruch genommen werden! (IBR 2017, 80)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 10.03.2016 - 9 O 79/15
- OLG Frankfurt, 24.08.2016 - 29 U 147/16
- OLG Frankfurt, 24.08.2016 - 29 U 147/16 Anmerkung: Ein Rechtsmittel
Papierfundstellen
- NJW 2017, 964
- NZBau 2017, 220
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 17.04.2015 - 22 U 157/14
Voraussetzungen einer Pflicht des Unternehmers zu Hinweisen wegen der Art der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.08.2016 - 29 U 147/16
Die Möglichkeit der Beschränkung einer Bürgschaft auf fertiggestellte und ohne Beanstandung bzw. Vorbehalt abgenommene Arbeiten ist in der Praxis üblich und wird in der Rechtsprechung allgemein als wirksam angesehen (vgl. zuletzt OLG Frankfurt am Main, BauR 2016, 153 m w. N.).Die Formulierung in der Bürgschaftsurkunde "für bereits fertiggestellte und ohne Beanstandungen und Auflagen abgenommene Arbeiten" unter Bezugnahme auf "VOB, Teil B § 13" ist eindeutig und einer Auslegung nicht zugänglich (vgl. zu einer fast wortgleichen Bürgschaftsklausel: OLG Frankfurt am Main, BauR 2016, 153 m w. N.).
- OLG Frankfurt, 18.01.2006 - 1 U 194/05
Prozessleitung: Entfallende richterliche Hinweispflicht bei unterlassenem …
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.08.2016 - 29 U 147/16
Denn der Bürgschaftsgläubiger hat ein schutzwürdiges Interesse daran, in Bezug auf den Umfang seiner Einstandspflicht eine unmissverständliche Grenze zu ziehen und diese einem späteren Streit zu entziehen insbesondere darüber, ob später geltend gemachte Mängel mit den seiner Zeit vorbehaltenen identisch sind oder nicht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2004, 25 U 68/03, zitiert nach juris, Rd.nr. 36; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.01.2006, 1 U 194/05, zitiert nach juris, Rd.nr. 11; OLG München, Beschluss vom 23.10.2007, 23 U 3005/07, zitiert nach juris, Rd.nr.Das spätere Fallenlassen der bei Abnahme erklärten Vorbehalte kann einer vorbehaltlosen Abnahme allerdings nur dann gleichgestellt werden, falls das Fallenlassen der Vorbehalte ebenfalls in schriftlicher Form erfolgt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 18.01.2006, 1 U 194/05, zitiert nach juris, Rdnr. 11).
- OLG Hamm, 03.03.2004 - 25 U 68/03
Gewährleistungsbürgschaft unter Bedingung rügefreier Abnahme?
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.08.2016 - 29 U 147/16
Denn der Bürgschaftsgläubiger hat ein schutzwürdiges Interesse daran, in Bezug auf den Umfang seiner Einstandspflicht eine unmissverständliche Grenze zu ziehen und diese einem späteren Streit zu entziehen insbesondere darüber, ob später geltend gemachte Mängel mit den seiner Zeit vorbehaltenen identisch sind oder nicht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2004, 25 U 68/03, zitiert nach juris, Rd.nr. 36; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.01.2006, 1 U 194/05, zitiert nach juris, Rd.nr. 11; OLG München, Beschluss vom 23.10.2007, 23 U 3005/07, zitiert nach juris, Rd.nr.Es lässt sich nur auf diese Weise ein Streit darüber verhindern, ob nach der Abnahme aufgetretene Mängel nach der Symptomtheorie des Bundesgerichtshofs mit solchen Mängeln, die bereits bei der Abnahme vorhanden waren, identisch sind oder nicht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2004, 25 U 68/03, zitiert nach juris, Rd.nr. 36.).
- OLG München, 23.10.2007 - 23 U 3005/07
Fallenlassen von Vorbehalten im Abnahmeprotokoll
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.08.2016 - 29 U 147/16
Denn der Bürgschaftsgläubiger hat ein schutzwürdiges Interesse daran, in Bezug auf den Umfang seiner Einstandspflicht eine unmissverständliche Grenze zu ziehen und diese einem späteren Streit zu entziehen insbesondere darüber, ob später geltend gemachte Mängel mit den seiner Zeit vorbehaltenen identisch sind oder nicht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2004, 25 U 68/03, zitiert nach juris, Rd.nr. 36; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.01.2006, 1 U 194/05, zitiert nach juris, Rd.nr. 11; OLG München, Beschluss vom 23.10.2007, 23 U 3005/07, zitiert nach juris, Rd.nr.Soweit die Klägerin bereits vor dem Landgericht vortragen ließ, dass die Mängel, die Eingang in das Protokoll gefunden haben, allesamt abgearbeitet worden seien und im Rahmen einer Besprechung die Leistungen nunmehr als vertragsgemäß anerkannt worden seien, so ist es zwar grundsätzlich möglich, dass die bei der Abnahme ursprünglich erklärten Vorbehalte später fallengelassen werden (vgl. OLG München, Beschluss vom 23.10.2007, 23 U 3005/07, zitiert nach juris, Rd.nr.
- OLG Hamburg, 04.05.1990 - 1 U 130/89
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme aus einer Gewährleistungsbürgschaft
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.08.2016 - 29 U 147/16
5; OLG Hamburg, Urteil vom 04.05.1990, 1 U 130/89, WM 1992, S. 349 ff.). - LG Wiesbaden, 10.03.2016 - 9 O 79/15
Beschränkung Gewährleistungsbürgschaft auf fertiggestellte Arbeiten
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.08.2016 - 29 U 147/16
{ABSCHNITT:Tenor:} Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 9. Zivilkammer der Landgerichts Wiesbaden vom 10. März 2016, Az. 9 O 79/15, wird zurückgewiesen.
- OLG München, 21.01.2025 - 9 U 1310/24
Inanspruchnahme und Umfang einer Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern
Rn. 108 Zahlreiche Entscheidungen betreffen Gewährleistungsbürgschaften von anderem Umfang (z. B. Senat, Beschluss vom 27. Mai 2019 - 9 U 4408/18, n. v.: "fertiggestellte und mängelfrei abgenommene Leistung"; OLG Frankfurt, Urteil vom 24. August 2016 - 29 U 147/16, juris 20, 23: "Mängelansprüche nach VOB Teil B § 13 für bereits fertiggestellte und ohne Beanstandungen und Auflagen abgenommene Arbeiten"; OLG Frankfurt…, Urteil vom 18. Januar 2006 - 1 U 194/05, juris Rn. 1: "in Übereinstimmung mit den vertraglichen Bestimmungen fertiggestellt und unbeanstandet und vorbehaltlos abgenommen").
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