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Rechtsprechung
   OLG München, 27.04.2010 - 29 W 1209/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12908
OLG München, 27.04.2010 - 29 W 1209/10 (https://dejure.org/2010,12908)
OLG München, Entscheidung vom 27.04.2010 - 29 W 1209/10 (https://dejure.org/2010,12908)
OLG München, Entscheidung vom 27. April 2010 - 29 W 1209/10 (https://dejure.org/2010,12908)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Unlauterer Wettbewerb: Verletzung des Kernbereichs einer gerichtlichen Unterlassungsverfügung bei Bewerbung der Lotterie "Lotto" durch fortgesetzte blickfangmäßige Herausstellung des Jackpots

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Plakative Jackpot-Reklame von Lotto rechtswidrig

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Lotto, Jackpot und Co.: OLG Hamm und OLG München bestätigen Werbeverbote

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Lotto, Jackpot und Co.: Werbeverbote bestätigt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Plakative Jackpot-Reklame von Lotto rechtswidrig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    "Jackpot-Werbung II"; Umfang des Verbotsbereichs eines Unterlassungstitels

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 176 (Ls.)
  • GRUR-RR 2011, 32
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus OLG München, 27.04.2010 - 29 W 1209/10
    Dieser Grundsatz findet auch dann Anwendung, wenn sich der Verbotsausspruch auf die Wiedergabe der konkreten Verletzungsform beschränkt (vgl. BGH GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für "Individualverträge" Tz. 17).
  • BGH, 18.06.2009 - I ZR 47/07

    EIFEL-ZEITUNG

    Auszug aus OLG München, 27.04.2010 - 29 W 1209/10
    Ein Verbotstenor ist jedoch nicht nur auf die konkret formulierte Verletzungsform beschränkt, sondern umfasst auch Abwandlungen, wenn in ihnen das Charakteristische, der "Kern", der titulierten Form zum Ausdruck kommt (vgl. BGH GRUR 2010, 156 - EIFELZEITUNG Tz. 25;… Köhler in: Köhler/Bornkamm , UWG, 28. Aufl. 2010, § 12 UWG Rz. 6.4; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 115/07

    Wirksamwerden einer im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes durch Urteil …

    Auszug aus OLG München, 27.04.2010 - 29 W 1209/10
    Angesichts der oben unter 1. a) dargestellten Rechtsprechung musste der Schuldner damit rechnen, dass die Werbemaßnahmen in den Verbotsbereich fallen würden (vgl. BGH GRUR 2009, 890 - Ordnungsmittelandrohung Tz. 17).
  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 58/07

    Klassenlotterie

    Auszug aus OLG München, 27.04.2010 - 29 W 1209/10
    Dabei sind allerdings im Hinblick auf den Sanktionscharakter der Ordnungsmittel des § 890 ZPO einer erweiternden Auslegung der Urteilsformel enge Grenzen gezogen (vgl. BGH WRP 2010, 640 - Klassenlotterie Tz. 12).
  • BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04

    Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes im …

    Auszug aus OLG München, 27.04.2010 - 29 W 1209/10
    Diese "Kerntheorie" zur Titelauslegung berührt die erforderliche Bestimmtheit von Unterlassungstiteln nicht (vgl. BVerfG GRUR 2007, 618 - Organisationsverschulden Tz. 20).
  • OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08

    Unlauterer Wettbewerb: Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag durch …

    Auszug aus OLG München, 27.04.2010 - 29 W 1209/10
    Rn. 2 Nachdem eine entsprechende einstweilige Verfügung des Senats (vgl. Beschl. v. 22. April 2008 - 29 W 1211/08 - Jackpot-Werbung; WRP 2008, 972 ff., GRUR-RR 2008, 310 ff.) mangels rechtzeitiger Vollziehung aufgehoben worden war, erwirkte die Gläubigerin am 6. November 2008 ein - nicht angefochtenes - landgerichtliches Hauptsacheurteil, in welchem antragsgemäß dem Schuldner unter Androhung eines Ordnungsgelds bis zu 250.000,- Euro, ersatzweise Ordnungshaft, unter anderem verboten wurde,.
  • BGH, 09.04.1992 - I ZR 240/90

    Professorenbezeichnung in der Arztwerbung II - Irreführung/Auszeichnungen

    Auszug aus OLG München, 27.04.2010 - 29 W 1209/10
    Rn. 34 Bei der Ermittlung der Reichweite des in einem Urteil ausgesprochenen Verbots sind dessen Entscheidungsgründe heranzuziehen (vgl. BGH GRUR 1992, 525 f. - Professorenbezeichnung in der Arztwerbung II;… Köhler , a. a. O.;… § 12 UWG Rz. 6.4).
  • OLG Jena, 30.09.2009 - 2 U 188/09

    Kartellrechts- und Wettbewerbswidrigkeit einer Ausschließlichkeitsvereinbarung …

    Auszug aus OLG München, 27.04.2010 - 29 W 1209/10
    In den Verbotsbereich fallen nur solche Abwandlungen, die ihrerseits schon implizit Gegenstand der Prüfung im Erkenntnisverfahren waren (vgl. OLG Jena GRUR-RR 2010, 113 (116) - Anzeigen-Treuerabatt;… Teplitzky , Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl. 2007, Kap. 57 Rz. 12, 14 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 2 U 33/15

    Umfang des Patentschutzes für ein Verfahren

    Dass den Gegenstand eines Zwangsvollstreckungsverfahrens unter Umständen auch eine abgewandelte Ausführungsform bilden kann, die selbst nicht Gegenstand des Erkenntnisverfahrens war, über die aber im Rahmen des Erkenntnisverfahrens in der Sache bereits mitentschieden wurde, weil diejenigen Erwägungen zur Patentverletzung, die in Bezug auf die angegriffene Ausführungsform angestellt worden sind, in gleicher Weise auch für die abgewandelte Ausführungsform zutreffen (OLG München, GRUR-RR 2011, 32 - Jackpot-Werbung II;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 10. Aufl., Abschnitt H, Rz. 145), steht dem nicht entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2022 - 15 W 15/22

    Mitwirkung eines Patentanwaltes bei Vorwurf von ähnlicher Gewehrausführung …

    Rn. 38 Nach den Grundsätzen der Kerntheorie erfasst ein Unterlassungstenor nicht nur die konkrete Verletzungsform, sondern darüber hinaus auch solche Abwandlungen, in denen das Charakteristische, der "Kern" der titulierten verbotenen Handlung zum Ausdruck kommt (BGH GRUR 2021, 1167 - Ultraschallwandler; BGH GRUR 2013, 1235 - Restwertbörse II; BGH GRUR 2010, 156 - EIFEL-ZEITUNG; BGH GRUR 2006, 504 - Parfümtestkäufe; OLG München GRUR-RR 2011, 32 - Jackpott-Werbung II; OLG Düsseldorf InstGE 6, 123 - Elektronische Anzeigenvorrichtung).

    Kerngleich sind vielmehr nur abgewandelte Ausführungsformen, bei denen die Abwandlung außerhalb der Merkmale des Patentanspruchs gegeben ist, oder solche Abwandlungen, bei denen im Rahmen des (Erkenntnis)Verfahrens in der Sache bereits über die abgewandelte Ausführungsform mitentschieden worden ist, weil diejenigen Erwägungen zur Patentverletzung, die in Bezug auf die angegriffene Ausführungsform gestellt worden sind, in gleicher Weise auch auf die abgewandelte Ausführungsform zutreffen (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2017, 249 - Lichtemittiernde Vorrichtungen; OLG München GRUR-RR 2011, 32 - Jackpott-Werbung II; OLG Düsseldorf InstGE 6, 123 - Elektronische Anzeigenvorrichtung).

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2025 - 20 W 47/25
    Genau diese Vorgehensweise war unter lauterkeitsrechtlichen Gesichtspunkten Prüfungsgegenstand im Erkenntnisverfahren (siehe dazu BGH, Beschluss vom 3. April 2014, Az.: I ZB 42/11, GRUR 2014, 706 - Reichweite des Unterlassungsgebots; Beschluss vom 6. Februar 2013, Az.: I ZB 79/11, GRUR 2013, 1071 - Umsatzsteuerausgaben; OLG München, Beschluss vom 27. April 2010, Az.: 29 W 1209/10, GRUR-RR 2011, 33 - Jackpot-Werbung II; KG Berlin, Beschluss vom 25. März 2021, Az.: 5 W 1135/20, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - 2 W 14/12

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Rechnungslegung wegen Verletzung eines …

    Es kommt von daher nur dort in Betracht, wo die Abwandlung entweder völlig außerhalb der Merkmale des Patentanspruchs vorgenommen worden ist, oder wo im Rahmen des Erkenntnisverfahrens in der Sache bereits über die abgewandelte Ausführungsform mitentschieden worden ist, weil diejenigen Erwägungen zur Patentverletzung, die in Bezug auf die angegriffene Ausführungsform angestellt worden sind, in gleicher Weise auch auf die abgewandelte Ausführungsform zutreffen (vgl. auch OLG München, GRUR-RR 2011, 32 - Jackpot-Werbung II).
  • OLG München, 17.05.2018 - 6 U 997/17

    Patentverletzung

    Zudem fehlt es an einer begründeten gerichtlichen Entscheidung, deren Erwägungen als Grundlage für die Erstreckung der titulierten Ansprüche auf die streitgegenständliche, abgewandelte Verletzungshandlung herangezogen werden könnten (vgl. OLG München GRUR-RR 2011, 32).
  • OLG München, 17.03.2011 - 29 U 2819/10

    Unlautere Werbung für Glücksspiele

    Abgesehen davon, dass zumindest das Verhalten des Beklagten zu 1. sehr wohl auch ohne den Kläger einer lauterkeitsrechtlichen Überprüfung unterzogen wird (vgl. Senat, Beschl. v. 27. April 2010 - 29 W 1209/10 - Jackpot-Werbung II ;… Urt. v. 30. April 2009 - 29 U 5351/08;… Urt. v. 31. Juli 2008 - 29 U 3580/07 - TATENDRANG ; Beschl. v. 22. April 2008 - 29 W 1211/08 - Jackpot-Werbung ; sämtlich in [...] nachgewiesen), kann die Notwendigkeit der lauterkeitsrechtlichen Kontrolle eines Teils der Marktteilnehmer keinen Grund dafür bieten, den anderen Teil nicht zu kontrollieren.
  • OLG München, 17.03.2011 - 29 U 2820/10

    Wettbewerbsverstoß: Missbräuchliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen …

    Abgesehen davon, dass zumindest das Verhalten des Beklagten zu 1. sehr wohl auch ohne den Kläger einer lauterkeitsrechtlichen Überprüfung unterzogen wird (vgl. Senat, Beschl. v. 27. April 2010 - 29 W 1209/10 - Jackpot-Werbung II;… Urt. v. 30. April 2009 - 29 U 5351/08;… Urt. v. 31. Juli 2008 -29 U 3580/07 - TATENDRANG; Beschl. v. 22. April 2008 -29 W 1211/08 - Jackpot-Werbung; sämtlich in juris nachgewiesen), kann die Notwendigkeit der lauterkeitsrechtlichen Kontrolle eines Teils der Marktteilnehmer keinen Grund dafür bieten, den anderen Teil nicht zu kontrollieren.
  • OLG München, 31.03.2011 - 29 U 4835/10

    Unlauterer Wettbewerb: Missbrauch der Klagebefugnis durch einen Wettbewerbsverein

    Abgesehen davon, dass zumindest das Verhalten des Beklagten zu 1. sehr wohl auch ohne den Kläger einer lauterkeitsrechtlichen Überprüfung unterzogen wird (vgl. Senat, Beschl. v. 27. April 2010 - 29 W 1209/10 - Jackpot-Werbung II;… Urt. v. 30. April 2009 - 29 U 5351/08;… Urt. v. 31. Juli 2008 - 29 U 3580/07 - TATENDRANG; Beschl. v. 22. April 2008 - 29 W 1211/08 - Jackpot-Werbung; sämtlich in juris nachgewiesen), kann die Notwendigkeit der lauterkeitsrechtlichen Kontrolle eines Teils der Marktteilnehmer keinen Grund dafür bieten, den anderen Teil nicht zu kontrollieren.
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