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Rechtsprechung
   BayObLG, 01.09.2004 - 2Z BR 101/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6368
BayObLG, 01.09.2004 - 2Z BR 101/04 (https://dejure.org/2004,6368)
BayObLG, Entscheidung vom 01.09.2004 - 2Z BR 101/04 (https://dejure.org/2004,6368)
BayObLG, Entscheidung vom 01. September 2004 - 2Z BR 101/04 (https://dejure.org/2004,6368)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 242; ; WEG § 15 Abs. 1; ; WEG § 15 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; WEG § 15 Abs. 1 § 15 Abs. 3
    Zweckwidrige Nutzung eines Hobbyraumes als eigenständige Wohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzung von Hobbyraum als eigentändige Wohnung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Nutzung als eigenständige Wohnung; Nutzung eines Teileigentums als Hobbyraum; Konsequenzen der Verwirkung des Unterlassungsanspruches auf die zweckwidrige Nutzung; Gebrauch des Hobbyraums, der in Abhängigkeit zur Hauptwohnung steht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 94/99

    Teilungserklärung mit Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter

    Auszug aus BayObLG, 01.09.2004 - 2Z BR 101/04
    Darin liegt eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter (allgem. Meinung; z.B. BayObLG ZWE 2000, 122 = NZM 2000, 44 - Leitsatz; NZM 1999, 33; ZMR 1998, 360/361).

    Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Anspruchsgegner nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dieser werde sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen (BayObLG NZM 2000, 44; OLG Köln ZMR 1998, 111;… Palandt/Heinrichs BGB 63. Aufl. § 242 Rn. 87).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 01.09.2004 - 2Z BR 101/04
    Dazu bedarf es vielmehr einer Vereinbarung aller Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG (BGHZ 145, 158).
  • BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56

    Sherlock Holmes

    Auszug aus BayObLG, 01.09.2004 - 2Z BR 101/04
    Grundsätzlich berechtigt die Verwirkung auch nicht, dass der von ihr Begünstigte den so erworbenen Besitzstand weiter ausdehnen darf (BGHZ 26, 52/65; BayObLG WE 1998, 194 = NZM 1998, 444 - LS -).
  • BayObLG, 28.12.1995 - 2Z BR 95/95

    Nutzung eines nicht zu Wohnzwecken dienenden Raumes als Gästezimmer

    Auszug aus BayObLG, 01.09.2004 - 2Z BR 101/04
    Gemeint ist damit eine Raumnutzung, die zwar ein gelegentliches Benutzen zu Wohnzwecken (etwa als Gästezimmer) erlaubt, nicht aber den Mittelpunkt der Lebensführung einer Person oder einer Familie bildet (BayObLG FGPrax 1996, 57; siehe auch BayObLGZ 1998, 39).
  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 63/75

    Umfang übertragener Schmalfilmrechte

    Auszug aus BayObLG, 01.09.2004 - 2Z BR 101/04
    d) Die Verwirkung bringt bei dinglichen Rechten wie dem Wohnungseigentum nicht das Recht insgesamt zum Erlöschen, sondern bedingt nur dessen inhaltliche Begrenzung (BGHZ 67, 56/68;… Palandt/Heinrichs § 242 Rn. 96).
  • BayObLG, 29.05.1998 - 2Z BR 175/97

    Nutzung eines in der Teilungserklärung als Hobbyraum bezeichneten Raumeigentums …

    Auszug aus BayObLG, 01.09.2004 - 2Z BR 101/04
    Darin liegt eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter (allgem. Meinung; z.B. BayObLG ZWE 2000, 122 = NZM 2000, 44 - Leitsatz; NZM 1999, 33; ZMR 1998, 360/361).
  • BayObLG, 13.02.1998 - 2Z BR 158/97

    Falsche Eintragung eines Teileigentums als Wohnung im Sondereigentum im …

    Auszug aus BayObLG, 01.09.2004 - 2Z BR 101/04
    Gemeint ist damit eine Raumnutzung, die zwar ein gelegentliches Benutzen zu Wohnzwecken (etwa als Gästezimmer) erlaubt, nicht aber den Mittelpunkt der Lebensführung einer Person oder einer Familie bildet (BayObLG FGPrax 1996, 57; siehe auch BayObLGZ 1998, 39).
  • OLG Köln, 31.07.1997 - 16 Wx 78/97

    Verwirkung von Unterlassungsanprüchen unter Miteigentümern

    Auszug aus BayObLG, 01.09.2004 - 2Z BR 101/04
    Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Anspruchsgegner nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dieser werde sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen (BayObLG NZM 2000, 44; OLG Köln ZMR 1998, 111;… Palandt/Heinrichs BGB 63. Aufl. § 242 Rn. 87).
  • BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 134/00

    Geschäftswert bei Anfechtung eines Wohnungseigentümergemeinschafts-Beschlusses

    Auszug aus BayObLG, 01.09.2004 - 2Z BR 101/04
    Die zu erzielende Miete kann einen Anhaltspunkt für die Bewertung geben (vgl. BayObLG NZM 2001, 150), ist jedoch nicht allein entscheidend (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 1383), weil sonst nur einseitig das Interesse der Antragsgegner berücksichtigt würde.
  • OLG Karlsruhe, 22.06.1999 - 14 Wx 35/99

    Bestimmung des Geschäftswertes bei Gewerbsunzucht; Einfluss der Ausübung von …

    Auszug aus BayObLG, 01.09.2004 - 2Z BR 101/04
    Der Geschäftswert bestimmt sich nach dem Interesse aller Beteiligten an der gerichtlichen Entscheidung (BayObLG WE 1999, 197; OLG Karlsruhe NZM 2000, 194;… Palandt/Bassenge § 48 WEG Rn. 12).
  • BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 2 Z 16/89
  • BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 105/00

    Durchsetzbarkeit eines Unterlassungsanspruch nach vorangegangenem …

  • BayObLG, 22.09.2004 - 2Z BR 103/04

    Zweckwidrige Nutzung einer Konditorei als Spezialitätenrestaurant - Verwirkung …

    Die Verwirkung erlaubt aber dem Begünstigten nicht, einen erworbenen Besitzstand weiter auszudehnen (BayObLG WE 1998, 194; zuletzt Beschluss vom 1.9.2004, 2Z BR 101/04; OLG Celle ZMR 2004, 689).
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