Rechtsprechung
| BayObLG, 05.12.2001 - 2Z BR 126/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- archive.org
§ 15 WEG; § 242 BGB
Überlassung von Kfz-Stellplätzen gegen Ausgleichszahlung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 15; BGB § 242
Überlassung von Stellplätzen an Wohnungseigentümer gegen angemessenen Ausgleich - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Besteht eine überlassungspflicht für KFZ- Stellplätze?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- jurpage.net (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wohnungseigentum; Baugenehmigung; Parkplatz; Sondernutzungsrecht; Ausgleichszahlung
Verfahrensgang
- AG Landsberg/Lech - 1 UR II 12/00
- BayObLG, 05.12.2001 - 2Z BR 126/01
- LG Augsburg, 18.11.2003 - 7 T 1317/01
- BayObLG, 09.03.2004 - 2Z BR 259/03
Papierfundstellen
- NZM 2002, 259 (Ls.)
- FGPrax 2002, 57
- ZMR 2002, 368
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- KG, 25.01.1999 - 24 W 1394/98
Ausgleichsanspruch des Wohnungseigentümers gegenüber den anderen Miteigentümern …
Auszug aus BayObLG, 05.12.2001 - 2Z BR 126/01
Nach Treu und Glauben ist er somit gehalten, die Stellplätze den Antragstellern zu überlassen (vgl. KG WuM 1999, 714 f.).c) Die Grundsätze von Treu und Glauben rechtfertigen es jedoch nicht, dass der Antragsgegner die Sondernutzungsfläche der Gemeinschaft ohne Zahlung eines Ausgleichs zu überlassen hat (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 876; NZM 2000, 509 f.; KG WuM 1999, 714 f.).
Der dem Antragsgegner zustehende Ausgleichsanspruch hat sich zunächst als Ausgangspunkt an der Höhe des Verkehrswerts der Gebrauchsvorteile für die Antragsteller zu orientieren (vgl. KG WuM 1999, 714/716).
- BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77
Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen
Auszug aus BayObLG, 05.12.2001 - 2Z BR 126/01
Das Sondernutzungsrecht ist vom Konkursverwalter auch wirksam auf den Antragsgegner übertragen worden (vgl. BGHZ 73, 145/148). - BayObLG, 12.03.1998 - 2Z BR 174/97
Herausgabe von Gebrauchsvorteilen nach dem Widerruf der Gestattung einer …
Auszug aus BayObLG, 05.12.2001 - 2Z BR 126/01
c) Die Grundsätze von Treu und Glauben rechtfertigen es jedoch nicht, dass der Antragsgegner die Sondernutzungsfläche der Gemeinschaft ohne Zahlung eines Ausgleichs zu überlassen hat (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 876; NZM 2000, 509 f.; KG WuM 1999, 714 f.). - BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 147/99
Widerspruch von Lageplan und Größenangaben bei Sondernutzungsflächen
Auszug aus BayObLG, 05.12.2001 - 2Z BR 126/01
c) Die Grundsätze von Treu und Glauben rechtfertigen es jedoch nicht, dass der Antragsgegner die Sondernutzungsfläche der Gemeinschaft ohne Zahlung eines Ausgleichs zu überlassen hat (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 876; NZM 2000, 509 f.; KG WuM 1999, 714 f.).
- BGH, 23.03.2018 - V ZR 65/17
Wohnungseigentum: Voraussetzungen eines Anspruchs der übrigen Wohnungseigentümer …
Eine solche Verpflichtung wird etwa angenommen, wenn die Inanspruchnahme der Sondernutzungsfläche zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Anforderungen, etwa für einen Stellplatznachweis oder einen Kinderspielplatz zwingend erforderlich ist (vgl. KG, ZWE 2000, 138, 139; BayObLG, WuM 2002, 225). - LG Köln, 09.02.2017 - 29 S 223/15
Eigenhändige Unterschrift unter der Berufungsschrift als bestimmender Schriftsatz …
Der Sondernutzungsberechtigte ist zur Duldung von Baumaßnahmen auf seiner Sondernutzungsfläche verpflichtet, wenn die Inanspruchnahme der Sondernutzungsfläche erforderlich ist, um öffentlich-rechtlichen Vorgaben - wie hier die Erstellung eines baugenehmigungskonformen Zustandes - zu genügen (vgl. KG Berlin Beschluss vom 25.1.1999 - 24 W 1394/98- juris; BayObLG Beschluss vom 12.3.1998 - 2Z BR 174/97- juris; Beschluss vom 5.12.2001 - 2Z BR 126/01- juris); Jennißen-Grziwotz, WEG, § 5 Rn.60a; Spielbauer/Then-Spielbauer, WEG, § 13 Rn.43).Aus der Entscheidung des BayObLG (Beschluss vom 5.12.2001 - 2Z BR 126/01) sowie der Entscheidung des (KG Beschluss vom 25.1.1999 - 24 W 1394/98- juris), die die (teilweise) Überlassung einer Sondernutzungsfläche zur Nutzung für Zwecke der Gemeinschaft (Schaffung von Besucherstellplätzen, Anlage eines Kinderspielplatzes) zum Gegenstand haben, lässt sich nicht entnehmen, dass vorab eine Änderung der Gemeinschaftsordnung/Teilungserklärung vorzunehmen wäre.
Diese Auffassung entspricht der einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. vgl. KG Berlin Beschluss vom 25.1.1999 - 24 W 1394/98- juris; BayObLG Beschluss vom 12.3.1998 - 2Z BR 174/97- juris; Beschluss vom 5.12.2001 - 2Z BR 126/01- juris; Jennißen-Grziwotz, WEG, § 5 Rn.60a; Spielbauer/Then-Spielbauer, WEG, § 13 Rn.43).
- LG Frankfurt/Main, 13.03.2025 - 13 S 8/24
Gemeinschaftliche Heizungsanlage im Keller eines Sondereigentümers?
Hierfür kann er ggf. eine angemessene Entschädigung verlangen (vgl. BayObLG ZWE 2002, 270 - für Parkplätze auf einem Sondernutzungsrecht). - AG Köln, 10.11.2015 - 215 C 148/13
Verpflichtung des Wohnungseigentümers zum Bereitstellen der Sondernutzungsfläche …
Rn. 44 Ein Wohnungseigentümer ist nach Treu und Glauben gehalten, seinen Sondernutzungsbereich der WEG zu überlassen, wenn nur hierdurch ermöglicht werden kann, die Verpflichtung zur Bereitstellung von Parkplätzen zu erfüllen (vgl. BayObLG Beschl. v. 05.12.2001 - 2Z BR 126/01). - BayObLG, 09.03.2004 - 2Z BR 259/03
Folgen der Pflicht zur Gebrauchsüberlassung
Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller hat der Senat mit Beschluss vom 5.12.2001 (NZM 2002, 259) den Beschluss des Landgerichts vom 26.7.2001 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
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