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   LG Düsseldorf, 09.08.2017 - 2a O 45/17   

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https://dejure.org/2017,38787
LG Düsseldorf, 09.08.2017 - 2a O 45/17 (https://dejure.org/2017,38787)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.08.2017 - 2a O 45/17 (https://dejure.org/2017,38787)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. August 2017 - 2a O 45/17 (https://dejure.org/2017,38787)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Das eigenmächtige Abändern einer fremden Amazon-Artikelbeschreibung ist wettbewerbswidrig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Änderung fremder Produktbeschreibung bei Amazon zur Förderung des eigenen Absatzes ist wettbewerbswidrig

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Ändern einer fremden Amazon-Artikelbeschreibung kann unzulässig sein!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 03.03.2016 - I ZR 140/14

    Markenverletzung: Überwachungs- und Prüfungspflichten eines Produkte auf der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.08.2017 - 2a O 45/17
    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH, Urt. v. 3.3.2016 - I ZR 140/14, GRUR 2016, 936, Rz. 16 - Angebotsmanipulation bei Amazon , m.w.N.).

    Diese Problematik hat auch der BGH in seiner zitierten Entscheidung (vgl. BGH GRUR 2016, 936, Rz. 24 - Angebotsmanipulation bei Amazon ) erkannt und den Händlern eine entsprechende Prüfungs- und Überwachungspflicht auferlegt, unabhängig davon, ob die Abänderung gegen die Teilnahmebedingungen von Amazon verstößt.

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04

    Außendienstmitarbeiter - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.08.2017 - 2a O 45/17
    Die Schwelle der als bloßen Folge des Wettbewerbs hinzunehmenden Behinderung ist überschritten, wenn das betreffende Verhalten bei objektiver Würdigung der Umstände in erster Linie auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers und nicht auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs gerichtet ist oder wenn die Behinderung derart ist, dass der beeinträchtigte Mitbewerber seine Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann (BGH GRUR 2007, 800, Rz. 23 - Außendienstmitarbeiter , m.w.N.; Köhler/Bornkamm/ Köhler , UWG, 35. Auflage 2017, § 4 Rn. 4.8).

    Entscheidend ist, ob die Auswirkungen der Handlung auf das Wettbewerbsgeschehen bei objektiver Betrachtung so erheblich sind, dass sie unter Berücksichtigung des Schutzzwecks des Gesetzes von den Marktteilnehmern nicht hingenommen werden müssen (BGH GRUR 2007, 800 Rn. 21 - Außendienstmitarbeiter ).

  • OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 20 U 1/11

    Belieferung von Dritten mit Produkten mit dem Zeichen "e-sky" entgegen einer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.08.2017 - 2a O 45/17
    Das Interesse der Antragstellerin muss so sehr überwiegen, dass der beantragte Eingriff in die Sphäre der Antragsgegnerin aufgrund eines bloß summarischen Verfahrens gerechtfertigt ist (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 146, 147 - E-Sky ; Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 3. Auflage 2015, Rn. 103).
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.08.2017 - 2a O 45/17
    Wer in dieser Weise gegen eine wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht verstößt, ist Täter einer unlauteren Wettbewerbshandlung (vgl. BGH GRUR 2013, 301, Rz. 51 - Solarinitiative ; BGH GRUR 2007, 890 - Jugendgefährdende Medien bei eBay ).
  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 164/12

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit sogenannter "Tippfehler-Domains"

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.08.2017 - 2a O 45/17
    Unlauter ist eine Maßnahme dann, wenn sie sich zwar (auch) als Entfaltung eigenen Wettbewerbs darstellt, aber das Eigeninteresse des Handelnden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wettbewerbsfreiheit weniger schutzwürdig ist als die Interessen der übrigen Beteiligten und der Allgemeinheit (Köhler/Bornkamm/ Köhler , a.a.O., § 4 Rn. 4.11; BGH GRUR 2009, 685 Rz. 41 - ahd.de ; BGH WRP 2014, 424 Rz. 42 - wetteronline.de ).
  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06

    Streit um Domainnamen ahd.de

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.08.2017 - 2a O 45/17
    Unlauter ist eine Maßnahme dann, wenn sie sich zwar (auch) als Entfaltung eigenen Wettbewerbs darstellt, aber das Eigeninteresse des Handelnden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wettbewerbsfreiheit weniger schutzwürdig ist als die Interessen der übrigen Beteiligten und der Allgemeinheit (Köhler/Bornkamm/ Köhler , a.a.O., § 4 Rn. 4.11; BGH GRUR 2009, 685 Rz. 41 - ahd.de ; BGH WRP 2014, 424 Rz. 42 - wetteronline.de ).
  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 54/11

    Solarinitiative

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.08.2017 - 2a O 45/17
    Wer in dieser Weise gegen eine wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht verstößt, ist Täter einer unlauteren Wettbewerbshandlung (vgl. BGH GRUR 2013, 301, Rz. 51 - Solarinitiative ; BGH GRUR 2007, 890 - Jugendgefährdende Medien bei eBay ).
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.08.2017 - 2a O 45/17
    Diese können darin liegen, dass der Zeichenanmelder die mit der Eintragung des Zeichens kraft Markenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (BGH GRUR 2008, 917, Rz. 19 - EROS , m.w.N.).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.08.2017 - 2a O 45/17
    Entgegen der Ansicht des Verfügungsbeklagten erstreckt sich der Unterlassungsanspruch grundsätzlich auf alle Benutzungsarten des § 14 Abs. 3 MarkenG, auch falls bislang nur eine davon vorgenommen wurde ( Ingerl/Rohnke , a.a.O., Vor §§ 14-19d Rn. 123; BGH GRUR 2006, 421 - Markenparfümverkäufe , Rz. 42).
  • BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters für eine Hotel-Wasserrutsche

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.08.2017 - 2a O 45/17
    Insoweit greift der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Rechtsverletzung auf der Pflichtverletzung beruht (BGH a.a.O., Rz. 31; vgl. BGH, NJW 2006, 3268 Rz. 32).
  • BGH, 05.11.2008 - I ZR 39/06

    Stofffähnchen

  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 81/10

    Tribenuronmethyl - Wettbewerbsrecht: Erforderlichkeit des Verbleibens des

  • OLG Frankfurt, 05.12.2019 - 6 U 182/18

    Haftung für Markenverletzung bei Veränderung einer von mehreren Händlern

    Die Beklagte zu 1 hat gegen den Kläger eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf vom 28.2.2017 erwirkt (Az. 2a O 45/17), mit der dem Kläger untersagt worden ist, unter Verwendung der Marke "TomTrend" bestimmtes Satellitentechnikzubehör zu bewerben sowie in Angeboten die Marke der Beklagten durch die Marke "Premium X" zu ersetzen.
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2018 - 20 U 136/17

    Ansprüche wegen Verletzung einer Wortmarke; Fehlender Verfügungsgrund;

    Auf den Antrag der Antragstellerin vom 10. Februar 2017 hat die 2a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf mit Beschlussverfügung vom 28. Februar 2017, Aktenzeichen 2a O 45/17, dem Antragsgegner unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel untersagt, a) im geschäftlichen Verkehr unter Verwendung der Marke "A..." Antennenmasten und Ständer aus Metall sowie sonstige Halterungen aus Metall zum Zwecke der Befestigung von Antennen-, Fernseh- und Satellitentechnik zu bewerben, anzubieten und/oder zu vertreiben, sofern im Rahmen der Kaufvertragserfüllung sodann nicht auch solche Produkte der Antragstellerin ausgeliefert werden, die von dieser unter der Marke "A..." in den Verkehr gebracht worden sind;.

    Der Antragsgegner beantragt, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 09. August 2017, Az. 2a O 45/17, aufzuheben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abzuweisen.

  • LG Frankfurt/Main, 23.10.2018 - 3 O 387/17
    Anschließend erwirkte die Beklagte zu 1. am 28.02.2017 beim Landgericht Düsseldorf zum Az.: 2a O 45/17 eine einstweilige Verfügung gegen den Kläger.
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