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Rechtsprechung
   AG Ludwigshafen, 10.10.2013 - 2c C 491/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,50756
AG Ludwigshafen, 10.10.2013 - 2c C 491/12 (https://dejure.org/2013,50756)
AG Ludwigshafen, Entscheidung vom 10.10.2013 - 2c C 491/12 (https://dejure.org/2013,50756)
AG Ludwigshafen, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - 2c C 491/12 (https://dejure.org/2013,50756)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 26.07.2012 - 8 W 39/12

    Zur Regressaddition für Obliegenheitsverletzungen vor und nach dem …

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 10.10.2013 - 2c C 491/12
    Die Norm findet entsprechende Anwendung auf das Verhältnis zwischen dem Versicherer und dem mitversicherten Fahrer (OLG Celle, Beschluss vom 26.7.12, 8 W 39/12, zitiert nach juris).
  • BGH, 14.09.2005 - IV ZR 216/04

    Umfang der Leistungsfreiheit des Versicherers bei mehreren …

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 10.10.2013 - 2c C 491/12
    Unter der Geltung des § 3 PflVersG in seiner Fassung bis zum 31.12.7 war dies anerkannt (BGH, Urt. v. 24.10.7, IV ZR 39/06, Urt. v. 14.9.5, IV ZR 216/04).
  • AG Brandenburg, 28.04.2025 - 31 C 159/24

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Obliegenheitsverletzung, Schutzgesetz, …

    Rn. 46 Der Rückgriff steht der Klägerin als Versicherer dann aber auch hier gegen den mitversicherten Beklagten als Fahrer des von ihr versicherten Pkws zu, wenn der Beklagte gegen diese vertraglichen Obliegenheiten verstoßen hat (BGH, Urteil vom 14.09.2005, Az.: IV ZR 216/04; BGH, Urteil vom 10.06.1986, Az.: VI ZR 113/85; AG Ludwigshafen, Urteil vom 10.10.2013, Az.: 2c C 491/12).

    Die Norm findet nämlich gemäß Ziffer F.1 der AKB entsprechende Anwendung auf das Verhältnis zwischen dem Versicherer und dem mitversicherten Fahrer (OLG Celle, Beschluss vom 26.07.2012, Az.: 8 W 39/12; AG Ludwigshafen, Urteil vom 10.10.2013, Az.: 2c C 491/12).

    Sie war indes von der Leistungspflicht wegen des Obliegenheitsverstoßes des Beklagten frei geworden und kann daher bei ihm nunmehr Rückgriff nehmen (AG Ludwigshafen, Urteil vom 10.10.2013, Az.: 2c C 491/12).

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