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   BAG, 16.02.1993 - 3 ABR 29/92   

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BAG, 16.02.1993 - 3 ABR 29/92 (https://dejure.org/1993,826)
BAG, Entscheidung vom 16.02.1993 - 3 ABR 29/92 (https://dejure.org/1993,826)
BAG, Entscheidung vom 16. Februar 1993 - 3 ABR 29/92 (https://dejure.org/1993,826)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Altersversorgung - Lebensversicherung - Leistungsplan - Auswahl des Versicherungsunternehmens - Mitbestimmung - Wechsel der Versicherung - Ablösung von Versorgungszusagen - Gewinnanteile - Verechnung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87; BetrAVG § 2; BetrAVG § 17
    Auswahl von Versicherungsunternehmen im Rahmen betrieblicher Altersversorgung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nrn. 8 u. 10; BetrAVG § 2 Abs. 2, 17 Abs. 3 S. 1
    Betriebliche Altersversorgung: Kein Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl und dem Wechsel von Versicherungsunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Mitbestimmung bei Auswahl von Versicherungsunternehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 72, 229
  • NZA 1993, 953
  • FamRZ 1993, 1067 (Ls.)
  • VersR 1993, 1299
  • BB 1993, 1088
  • BB 1993, 1291
  • DB 1993, 1240
  • JR 1993, 396
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.03.1976 - 3 ABR 32/75

    Ruhegehalt - Lebensversicherung - Form - Geltungsbereich - Sozialeinrichtung -

    Auszug aus BAG, 16.02.1993 - 3 ABR 29/92
    Auch solche Versorgungssysteme, die mittels Lebensversicherungen durchgeführt werden, berühren die betriebliche Lohngestaltung (BAG Beschluß vom 18. März 1976 - 3 ABR 32/75 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu II B 2 der Gründe; BAGE 38, 365, 369 [BAG 04.05.1982 - 3 AZR 1202/79] = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu 2 der Gründe).

    Versicherungsleistungen und Beitragsleistungen sind untrennbar miteinander verbunden (vgl. Beschluß vom 18. März 1976, aaO).

  • BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 69/91

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Krankmeldungen

    Auszug aus BAG, 16.02.1993 - 3 ABR 29/92
    Die tarifliche Regelung schließt ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats immer dann aus, wenn sie den Bestimmungstatbestand abschließend und aus sich heraus anwendbar regelt (i. A. an 1. Senat vom 5.5.1992 - 1 ABR 69/91).

    Ein Mitbestimmungsrecht entfällt immer dann, wenn eine tarifliche Regelung den Mitbestimmungstatbestand abschließend und aus sich heraus anwendbar regelt (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. zuletzt Beschluß vom 5. Mai 1992 - 1 ABR 69/91 - n.v.).

  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 168/86

    Beteiligung des Betriebsrats bei Teilschließung einer Unterstützungskasse

    Auszug aus BAG, 16.02.1993 - 3 ABR 29/92
    Dann aber kann der Arbeitgeber auch mitbestimmungsfrei entscheiden, in welcher Höhe er finanzielle Mittel für ein betriebliches Versorgungswerk einsetzen will und in welcher Durchführungsform die Versorgung geregelt werden soll (zum Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung vgl. zusammenfassend BAGE 58, 156 = AP Nr. 16 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung).
  • BAG, 22.02.1983 - 1 ABR 27/81

    Mehrarbeit - Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 16.02.1993 - 3 ABR 29/92
    Aus demselben Grund kann offenbleiben, ob zur Sicherung der Mitbestimmungsrechte aus § 87 BetrVG neben § 23 Abs. 3 BetrVG ein allgemeiner Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch anzuerkennen ist (vgl. dazu BAGE 42, 11 [BAG 22.02.1983 - 1 ABR 27/81] = AP Nr. 2 zu § 23 BetrVG 1972 und die Nachweise bei Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 87 Rz 162).
  • BAG, 04.05.1982 - 3 AZR 1202/79

    Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 16.02.1993 - 3 ABR 29/92
    Auch solche Versorgungssysteme, die mittels Lebensversicherungen durchgeführt werden, berühren die betriebliche Lohngestaltung (BAG Beschluß vom 18. März 1976 - 3 ABR 32/75 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu II B 2 der Gründe; BAGE 38, 365, 369 [BAG 04.05.1982 - 3 AZR 1202/79] = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 47/83

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Verkauf eines der Versorgung von

    Auszug aus BAG, 16.02.1993 - 3 ABR 29/92
    Ob überhaupt im Wege eines Mitbestimmungsrechts in Rechtsbeziehungen zu Dritten eingegriffen werden kann, bedarf keiner Entscheidung (vgl. hierzu BAGE 50, 37, 41 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnung, zu III 1 der Gründe und Blomeyer/Otto, BetrAVG, 1984, Einleitung Rz 473).
  • BAG, 29.07.2003 - 3 ABR 34/02

    Vorrang des Tarifvertrags und abschließende Regelung durch Tarifvertrag in der

    Aus den allgemeinen Grundsätzen hat der Senat hergeleitet, dass sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht auf die Entscheidungen darüber erstreckt, ob eine betriebliche Altersversorgung eingerichtet wird, welche finanziellen Mittel dafür der Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen hat, welcher Personenkreis begünstigt werden soll, welcher Durchführungsweg beschritten und welcher Versorgungsträger ausgewählt wird (vgl. ua. 18. März 1976 - 3 ABR 32/75 - AP BetrVG 1972 § 87 Altersversorgung Nr. 4, zu II B 2 b der Gründe; 16. Februar 1993 - 3 ABR 29/92 - BAGE 72, 229, 233 f.).

    a) Zutreffend und insoweit auch von der Rechtsbeschwerde unbeanstandet hat das Landesarbeitsgericht erkannt, dass der Abschluss eines Gruppen-Lebensversicherungsvertrages zu Gunsten der Arbeitnehmer eine Frage der betrieblichen Lohngestaltung ist und sich somit Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats allein aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ergeben, nicht jedoch aus § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG, was die Schaffung einer betrieblichen Sozialeinrichtung voraussetzte (BAG 18. März 1976 - 3 ABR 32/75 - AP BetrVG 1972 § 87 Altersversorgung Nr. 4; 16. Februar 1993 - 3 ABR 29/92 - BAGE 72, 229).

    Solange der Verteilungsplan und die Beitragsbelastungen der Arbeitnehmer unberührt bleiben, ist selbst der Wechsel der Versicherungsgesellschaft nicht mitbestimmungspflichtig (BAG 16. Februar 1993 - 3 ABR 29/92 - BAGE 72, 229, zu II 1 c der Gründe).

  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05

    Anpassung laufender Betriebsrente durch Tarifvertrag

    Diese Sperre greift - ebenso wie die vergleichbare Regelung in § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG - ein, wenn der Arbeitgeber an einen Tarifvertrag gebunden ist (BAG 24. Februar 1987 - 1 ABR 18/85 - BAGE 54, 191 und 20. Dezember 1988 - 1 ABR 57/87 - BAGE 60, 323) und die Tarifvertragsparteien eine Angelegenheit einer aus sich heraus anwendbaren Regelung unterworfen haben (BAG 16. Februar 1993 - 3 ABR 29/92 - BAGE 72, 229).
  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 484/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

    (1) Regelungen der betrieblichen Altersversorgung können Fragen der betrieblichen Lohngestaltung iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG betreffen (vgl. ua. BAG 16. Februar 1993 - 3 ABR 29/92 - BAGE 72, 229, zu II 1 a der Gründe mwN).
  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 179/95

    Ballungsraumzulage - Anrechnung einer Tariflohnerhöhung

    Ein das Mitbestimmungsrecht ausschließender Tarifvorrang setzt eine abschließende, vollständige, das einseitige Bestimmungsrecht des Arbeitgebers ausschließende, aus sich heraus anwendbare Regelung voraus (BAGE 36, 148 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; BAG Beschluß vom 18. April 1980 - 1 ABR 100/87 - AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; BAGE 72, 229 = AP Nr. 19 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung).
  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 357/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

    Auch eine betriebliche Altersversorgung zählt dazu (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. u.a. Beschluß vom 16. Februar 1993 - 3 ABR 29/92 - BAGE 72, 229, 233 = AP Nr. 19 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu II 1 a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 683/95

    Ablieferung von Nebentätigkeitsvergütung

    Ein Mitbestimmungsrecht ist nach § 79 Abs. 3 Einleitungssatz LPersVG nur gegeben, wenn keine abschließende, aus sich heraus anwendbare, tarifliche Regelung besteht (vgl. BAG Beschlüsse vom 4. August 1981 - 1 ABR 54/78 - BAGE 36, 148 und vom 18. April 1989 - 1 ABR 100/87 - AP Nr. 1 und 18 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; Beschluß vom 16. Februar 1993 - 3 ABR 29/92 - BAGE 72, 229 = AP Nr. 19 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 11 Sa 78/07

    Betriebliche Altersversorgung - Mitbestimmungsrecht - Betriebsrat -

    Hiervon ist dann eine Ausnahme zu machen, wenn mit dem Wechsel zugleich eine Änderung des Leistungsplans einhergeht (vgl. BAG 16.02.1993 - 3 ABR 29/92 -, AP Nr. 19 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung).
  • BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 675/98

    Übertragung eines Versicherungsbestandes in der betrieblichen Altersversorgung

    Durch die Übertragung des Versicherungsbestandes hat sich weder am Verteilungsplan noch an der Beitragsfreiheit der Arbeitnehmer etwas geändert (vgl. BAG 16. Februar 1993 - 3 ABR 29/92 - BAGE 72, 229 = AP BetrVG 1972 § 87 Altersversorgung Nr. 19).
  • LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 333/12

    Feststellung des Beginns einer Betriebsrente sowie der etwaigen Anrechnung einer

    (b)Der in § 79 Abs. 4 S.1 Nr. 5 LPVG NW verwandte Begriff "Entgelt" umfasst ebenso wie der Begriff "Lohn" in § 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG und § 79 Abs. 1 Nr. 5 LPVG B-W jede vermögenswerte Leistung des Arbeitgebers aus Anlass des Arbeitsverhältnisses, wozu nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch die betriebliche Altersversorgung zählt (vgl. BAG v. 28.07.1998 a.a.O.; BAG v. 16.02.1993 - 3 ABR 29/92 - AP Nr. 19 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung).
  • LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 283/12

    Betriebliche Altersversorgung; Abschaffung des vorzeitigen Altersrentenbezugs für

    (b)Der in § 79 Abs. 4 S.1 Nr. 5 LPVG NW verwandte Begriff "Entgelt" umfasst ebenso wie der Begriff "Lohn" in § 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG und § 79 Abs. 1 Nr. 5 LPVG B-W jede vermögenswerte Leistung des Arbeitgebers aus Anlass des Arbeitsverhältnisses, wozu nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch die betriebliche Altersversorgung zählt (vgl. BAG v. 28.07.1998 a.a.O.; BAG v. 16.02.1993 - 3 ABR 29/92 - AP Nr. 19 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung).
  • LAG Düsseldorf, 30.11.2012 - 6 Sa 1511/12

    Anpassung einer Betriebsrente für Frauen ab Vollendung des 60. Lebensjahres

  • LAG Baden-Württemberg, 14.09.1999 - 13 Sa 27/99

    Tarifvertragliche Ablösung einer arbeitgeberseitigen Zusage, die

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 334/12

    Beanspruchung einer Betriebsrente vor Bezug einer gesetzlichen Rente; Einordnung

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 358/97

    Anpassung der Versorgungsobergrenze für Zusatzruhegeld - Definition des Begriffs

  • LAG Düsseldorf, 10.12.1997 - 12 TaBV 61/97

    Einigungsstelle: Einsetzung - Voraussetzungen - Eingriff in die sog. erdiente

  • LAG Baden-Württemberg, 14.09.1999 - 13 Sa 28/99

    Tarifvertragliche Ablösung einer arbeitgeberseitigen Zusage, die

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 675/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 696/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

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