Rechtsprechung
BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 640/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Zulässigkeit der Revision - Versäumung der Revisionsfrist - Fünf-Monats-Frist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- openjur.de
Zulässigkeit der Revision; Versäumung der Revisionsfrist; Fünf-Monats-Frist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Bundesarbeitsgericht
Zulässigkeit der Revision - Versäumung der Revisionsfrist - Fünf-Monats-Frist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 74 Abs 1 S 1 ArbGG, § 74 Abs 1 S 2 ArbGG, § 233 ZPO, § 234 Abs 1 S 1 ZPO, § 234 Abs 2 ZPO
Zulässigkeit der Revision - Versäumung der Revisionsfrist - Fünf-Monats-Frist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Wolters Kluwer
Ablauf der Revisionsfrist bei Zustellung des Urteils fünf Monate nach der Verkündung
- rewis.io
Zulässigkeit der Revision - Versäumung der Revisionsfrist - Fünf-Monats-Frist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit der Revision wegen Nichteinhaltung der Revisionsfrist
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 06.10.2010 - 15 Ca 118/10
- LAG Baden-Württemberg, 10.01.2013 - 16 Sa 105/10
- BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 640/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Baden-Württemberg, 10.01.2013 - 16 Sa 105/10
Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 640/13
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 10. Januar 2013 - 16 Sa 105/10 - wird als unzulässig verworfen.
- BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 58/14
Kammerrechtsbeistand - Postulationsfähigkeit
Gemäß § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO kann einer Partei auch ohne Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn die versäumte Prozesshandlung innerhalb der Antragsfrist nachgeholt worden ist (vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 640/13 - Rn. 9; 23. Mai 1989 - 2 AZB 1/89 - zu II 2 c bb der Gründe) . - BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 278/17
Zulässigkeit der Berufung - Unterzeichnung der Berufungsbegründung -Fortführung …
Die rechtzeitig innerhalb der nach § 74 Abs. 1 Satz 2 ArbGG am 14. Juni 2017 endenden Frist eingelegte Revision der Beklagten ist begründet (zu der Sechsmonatsfrist ab Verkündung des Berufungsurteils BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 640/13 - Rn. 6 f.) .