Rechtsprechung
   BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 92/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,8880
BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 92/18 (https://dejure.org/2019,8880)
BAG, Entscheidung vom 11.04.2019 - 3 AZR 92/18 (https://dejure.org/2019,8880)
BAG, Entscheidung vom 11. April 2019 - 3 AZR 92/18 (https://dejure.org/2019,8880)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,8880) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage - Gesamtversorgung - Gesamtrentenfortschreibung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage - Gesamtversorgung - Gesamtrentenfortschreibung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Hamburg, 19.12.2017 - 4 Sa 60/17
    Auszug aus BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 92/18
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 19. Dezember 2017 - 4 Sa 60/17 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 539/10

    Betriebliche Altersversorgung - Berufsunfähigkeitsrente - Auslegung einer

    Auszug aus BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 92/18
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (statt vieler BAG 8. Dezember 2015 - 3 AZR 267/14 - Rn. 22; 9. Oktober 2012 - 3 AZR 539/10 - Rn. 21) .
  • BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 897/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung

    Auszug aus BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 92/18
    Die Gesamtversorgung soll die Versorgungslücke schließen, die sich zwischen den anderen Ruhestandsbezügen und dem zugesagten Versorgungsniveau ergibt (vgl. BAG 13. Januar 2015 - 3 AZR 897/12 - Rn. 35, BAGE 150, 262) .
  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14

    Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von

    Auszug aus BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 92/18
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (statt vieler BAG 8. Dezember 2015 - 3 AZR 267/14 - Rn. 22; 9. Oktober 2012 - 3 AZR 539/10 - Rn. 21) .
  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 44/14

    Betriebliche Altersversorgung - Geltung von Versorgungsbestimmungen - Berechnung

    Auszug aus BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 92/18
    Sagt der Arbeitgeber Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Wege einer Gesamtzusage zu, will er diese - für die Arbeitnehmer erkennbar - nach einheitlichen Regeln und damit nach einem einheitlichen System erbringen (vgl. schon BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14 - Rn. 48) .
  • BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 141/15

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungszusage - Auslegung

    Auszug aus BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 92/18
    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (vgl. etwa BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 141/15 - Rn. 16) .
  • BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 12/15

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Gehaltsanpassung

    Auszug aus BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 92/18
    Die konkrete Höhe des Arbeitsentgelts wird nicht vom Beteiligungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG erfasst (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 1 ABR 12/15 - Rn. 23 mwN) .
  • BAG, 20.02.2018 - 3 AZR 239/17

    Betriebliche Altersversorgung - Energiebeihilfe - feste Altersgrenze

    Auszug aus BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 92/18
    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (vgl. statt vieler etwa BAG 20. Februar 2018 - 3 AZR 239/17 - Rn. 11 mwN) .
  • LAG Baden-Württemberg, 07.08.2019 - 4 Sa 6/19

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung nach § 16 Abs 1 BetrAVG bei

    Mit dieser Argumentation hat sich das Bundesarbeitsgericht jedoch bereits in der Ausgangsentscheidung vom 25. September 2018 (3 AZR 333/17) auseinandergesetzt und seine Auffassung in Kenntnis der Argumente der Beklagten in der Entscheidung vom 11. April 2019 (3 AZR 92/18) und im Beschluss vom 23. Juli 2019 (3 AZR 357/17) nochmals wiederholt.

    Der Umstand, dass die Entscheidungen für diejenigen Betriebsrentner, die eine verhältnismäßig hohe Pensionsergänzung erreicht haben, günstig sind, rechtfertigt kein anderes Ergebnis (BAG 11. April 2019 - 3 AZR 92/18).

    Die damit zusammenhängenden Fragestellungen sind durch die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 25. September 2018 (3 AZR 333/17), 11. April 2019 (3 AZR 92/18) und 23. Juli 2019 (3 AZR 357/17) geklärt.

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 281/18

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung

    Dies hat der Senat in seinen Entscheidungen vom 25. September 2018 (etwa BAG 25. September 2018 - 3 AZR 485/17 - und - 3 AZR 333/17 -; vgl. auch BAG 11. April 2019 - 3 AZR 92/18 -) bereits erkannt.
  • BAG, 20.08.2019 - 3 AzR 157/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer

    Dies hat der Senat in seinen Entscheidungen vom 25. September 2018 (etwa BAG 25. September 2018 - 3 AZR 485/17 - und - 3 AZR 333/17 -; vgl. auch BAG 11. April 2019 - 3 AZR 92/18 -) bereits erkannt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht