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   OVG Sachsen, 27.09.2007 - 3 BS 100/07   

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OVG Sachsen, 27.09.2007 - 3 BS 100/07 (https://dejure.org/2007,7523)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27.09.2007 - 3 BS 100/07 (https://dejure.org/2007,7523)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27. September 2007 - 3 BS 100/07 (https://dejure.org/2007,7523)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 47 Abs. 6

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine unbefristet in Kraft getretene Polizeiverordnung; Verbot der Alkoholabgabe an jedermann über die Straße durch Schank- und Speisewirtschaften; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren

  • Judicialis

    VwGO § 47 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47 Abs. 6
    Polizeiverordnung; Alkoholabgabeverbot; Normenkontrolle; vorläufiger Rechtsschutz; Folgenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Alkoholabgabeverbot in der Äußeren Neustadt bleibt in Kraft

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 14.12.2006 - 3 BS 304/06

    Alkoholverbot in Dresden Neustadt

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.09.2007 - 3 BS 100/07
    Nachdem sich die Antragsteller im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes erfolglos gegen die inhaltsgleiche, aber nur befristet vom 1. bis 31.12.2006 geltende Polizeiverordnung der Antragsgegnerin vom 14.11.2006 (Dresdner Abl. Nr. 47/2006 v. 24.11.2006, S. 12) gewandt hatten (SächsOVG, Beschl. v. 14.12.2006 - 3 BS 304/06 -), haben sie am 16.4.2007 vorläufigen Rechtsschutz gegen die aktuelle Polizeiverordnung vom 12.12.2006 beantragt.

    Unzulässig sei er, da über eine zum Beschluss des Senats vom 14.12.2006 - 3 BS 304/06 - unveränderte Sach- und Rechtslage zu entscheiden sei.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird im Übrigen auf die Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren und im Verfahren 3 BS 304/06 sowie auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Der Antrag ist insbesondere nicht deshalb unzulässig, weil über eine zum Beschluss des Senats vom 14.12.2006 - 3 BS 304/06 - unveränderte Sach- und Rechtslage zu entscheiden wäre und deshalb einer erneuten Entscheidung die Rechtskraft dieses Beschlusses entgegenstünde.

    Ob die Rechtskraft der Ablehnung eines Normenkontrollantrags auch einem Normenkontrollantrag bezüglich einer neuen, aber inhaltsgleiche Rechtsvorschrift entgegensteht (so Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, § 47 RdNr. 146; BayVerfGH, Entsch. v. 26.7.1984, BayVBl. 1985, 115 ff. [116]), kann hier jedoch dahinstehen, weil die vorliegend streitgegenständliche Polizeiverordnung vom 12.12.2006 nicht völlig identisch mit der Polizeiverordnung vom 14.11.2006 ist, die Gegenstand des Beschlusses des Senats vom 14.12.2006 - 3 BS 304/06 - war.

    Denn nunmehr gilt das ansonsten inhaltlich unveränderte Alkoholabgabeverbot nicht nur befristet für einen Monat, sondern - vorbehaltlich der Zehnjahresfrist des § 16 SächsPolG - unbefristet, so dass sich sowohl der Streitgegenstand der (bisher mangels eines entsprechenden Antrags nur potentiellen) Hauptsache als auch die Sach- und Rechtslage hinsichtlich des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens gegenüber dem Beschluss des Senats vom 14.12.2006 - 3 BS 304/06 - verändert hat.

    Denn wie bereits im Beschluss des Senats vom 14.12.2006 - 3 BS 304/06 - ausgeführt, wiegen bei einer Außervollzugsetzung der Polizeiverordnung die dadurch drohenden Nachteile schwerer als die zu befürchtenden Umsatzeinbußen der Antragsteller, wenn die Polizeiverordnung anwendbar bleibt.

  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.09.2007 - 3 BS 100/07
    Da sich der Wortlaut der Vorschrift an § 32 BVerfGG anlehnt, sind die vom Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätze (BVerfG, Beschl. v. 8.11.1985, BVerfGE 71, 158 [161]; BVerfG, Beschl. v. 20.4.1993, BVerfGE 88, 185 [186]; BVerfG, Beschl. v. 8.11.1994; BVerfGE 91, 252 [257 f.]; st. Rspr.) auch bei der Anwendung des § 47 Abs. 6 VwGO heranzuziehen.
  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.09.2007 - 3 BS 100/07
    Da sich der Wortlaut der Vorschrift an § 32 BVerfGG anlehnt, sind die vom Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätze (BVerfG, Beschl. v. 8.11.1985, BVerfGE 71, 158 [161]; BVerfG, Beschl. v. 20.4.1993, BVerfGE 88, 185 [186]; BVerfG, Beschl. v. 8.11.1994; BVerfGE 91, 252 [257 f.]; st. Rspr.) auch bei der Anwendung des § 47 Abs. 6 VwGO heranzuziehen.
  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.09.2007 - 3 BS 100/07
    Da sich der Wortlaut der Vorschrift an § 32 BVerfGG anlehnt, sind die vom Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätze (BVerfG, Beschl. v. 8.11.1985, BVerfGE 71, 158 [161]; BVerfG, Beschl. v. 20.4.1993, BVerfGE 88, 185 [186]; BVerfG, Beschl. v. 8.11.1994; BVerfGE 91, 252 [257 f.]; st. Rspr.) auch bei der Anwendung des § 47 Abs. 6 VwGO heranzuziehen.
  • BVerwG, 19.01.1984 - 3 C 88.82

    Bindungswirkung einer Normenkontrollentscheidung des Oberverwaltungsgerichts über

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.09.2007 - 3 BS 100/07
    Bei Ablehnung eines Normenkontrollantrags nach § 47 VwGO ist deshalb die streitgegenständliche Rechtsvorschrift als gültig anzusehen und kann bei unveränderter Sach- und Rechtslage wegen entgegenstehender Rechtskraft von den Beteiligten nicht mehr nach § 47 VwGO zur Überprüfung gestellt werden (u.a. BVerwG, Urt. v. 19.1.1984, BVerwGE 68, 306 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2000 - 1 S 1763/00

    Folgenabwägung bei einstweiliger Anordnung im Normenkontrollverfahren -

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.09.2007 - 3 BS 100/07
    Bei der Prüfung, ob die vorläufige Aussetzung einer bereits in Kraft gesetzten Norm danach dringend geboten ist, muss deshalb ein besonders strenger Maßstab angelegt werden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.12.2000, NVwZ 2001, 827 f.).
  • VGH Bayern, 25.01.2010 - 22 N 09.1193

    Sperrzeitverordnung der Stadt Augsburg teilweise unwirksam - Aus für

    Zum einen werden hier die eigentlichen Ursachen der schädlichen Lärmeinwirkung nicht bekämpft, sondern es wird nur reagiert (vgl. SächsOVG vom 27.9.2007 Az. 3 BS 100/07).
  • VGH Bayern, 10.10.2011 - 22 N 11.1075

    Normenkontrollverfahren; hinreichende Bestimmtheit der Norm;

    Zu bedenken ist auch, dass mit einem repressiven Einschreiten gegen lärmende Personen die eigentlichen Ursachen der schädlichen Lärmeinwirkung nicht bekämpft werden, sondern dass nur reagiert wird (vgl. SächsOVG vom 27.9.2007 Az. 3 BS 100/07) und dass regelmäßig die eigentlichen Verursacher beim Eintreffen der Ordnungskräfte nicht mehr zu greifen sind und abschreckende Bußgelder dann nicht mehr verhängt werden können.

    Zu bedenken ist auch, dass mit einem repressiven Einschreiten gegen lärmende Personen die eigentlichen Ursachen der schädlichen Lärmeinwirkung nicht bekämpft werden, sondern dass nur reagiert wird (vgl. SächsOVG vom 27.9.2007 Az. 3 BS 100/07) und dass regelmäßig die eigentlichen Verursacher beim Eintreffen der Ordnungskräfte nicht mehr zu greifen sind und abschreckende Bußgelder dann nicht mehr verhängt werden können.

  • VGH Bayern, 28.02.2008 - 1 NE 07.2946

    Normenkontrolle (einstweilige Anordnung); Rechtsschutzbedürfnis; Antragsbefugnis;

    Es kann offen bleiben, ob bei der Prüfung der Begründetheit des Normenkontrolleilantrags - in Anlehnung an § 32 BVerfGG - in erster Linie die Folgen der Außervollzugsetzung abzuwägen und die Erfolgsaussichten des Antrags nur zu berücksichtigen sind, wenn der Antrag unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG vom 18.7.2001 BVerfGE 104, 51; BayVGH vom 11.04.2007 - 2 NE 06.2783 - Juris; vom 22.7.2004 - 14 NE 04.1521; vom 5.3.2007 - 26 NE 07.198; SächsOVG vom 27.9.2007 - 3 BS 100/07 - Juris; OVG MV vom 31.7.2007 - 3 M 15/07 - Juris; OVG NRW vom 16.5.2007 ZfBR 2007, 574; HessVGH vom 24.7.2006 NVwZ 2007, 107; BVerwG vom 18.5.1998 NVwZ 1998, 1065; vgl. auch …
  • VGH Bayern, 14.08.2008 - 1 NE 08.1074

    Normenkontrolleilantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis;

    Es kann offen bleiben, ob bei der Prüfung der Begründetheit eines Normenkontrolleilantrags gegen einen Bebauungsplan - in Anlehnung an § 32 BVerfGG - in erster Linie die Folgen eines Außer-Vollzug-Setzens abzuwägen und die Erfolgsaussichten des Antrags in der Hauptsache grundsätzlich nur zu berücksichtigen sind, wenn dieser unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG vom 18.7.2001 BVerfGE 104, 51; BayVGH vom 11.04.2007 - 2 NE 06.2783 - Juris; vom 22.7.2004 - 14 NE 04.1521; vom 5.3.2007 - 26 NE 07.198; SächsOVG vom 27.9.2007 - 3 BS 100/07 - Juris; OVG MV vom 31.7.2007 - 3 M 15/07 - Juris; OVG NRW vom 16.5.2007 ZfBR 2007, 574; HessVGH vom 24.7.2006 NVwZ 2007, 107; BVerwG vom 18.5.1998 NVwZ 1998, 1065; vgl. auch …
  • OVG Sachsen, 09.04.2008 - 1 BS 448/07

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans für ein erweitertes Wohngebiet;

    Bei der Entscheidung ist ein strenger Maßstab anzulegen, da § 47 Abs. 6 VwGO verlangt, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung dringend geboten sein muss (SächsOVG, Beschl. v. 27.9.2007 - 3 BS 100/07 - OVG NRW, Beschl. v. 25.1.2008 - 7 B 1743/07.NE - jeweils zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 02.04.2008 - 1 NE 08.25

    Normenkontrolle; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung;

    Es kann offen bleiben, ob bei der Prüfung der Begründetheit eines Normenkontrolleilantrags gegen einen Bebauungsplan - in Anlehnung an § 32 BVerfGG - in erster Linie die Folgen einer Außervollzugsetzung abzuwägen und die Erfolgsaussichten des Antrags grundsätzlich nur zu berücksichtigen sind, wenn der Antrag unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG vom 18.7.2001 BVerfGE 104, 51; BayVGH vom 11.04.2007 - 2 NE 06.2783 - Juris; vom 22.7.2004 - 14 NE 04.1521; vom 5.3.2007 - 26 NE 07.198; SächsOVG vom 27.9.2007 - 3 BS 100/07 - Juris; OVG MV vom 31.7.2007 - 3 M 15/07 - Juris; OVG NRW vom 16.5.2007 ZfBR 2007, 574; HessVGH vom 24.7.2006 NVwZ 2007, 107; BVerwG vom 18.5.1998 NVwZ 1998, 1065; vgl. auch BT-Drs.
  • OVG Sachsen, 29.09.2009 - 1 B 363/09

    Normenkontrolle; vorläufiger Rechtsschutz; Dringlichkeit; schwerer Nachteil;

    § 47 Abs. 6 VwGO stellt an die Aussetzung des Vollzugs einer (untergesetzlichen) Norm erheblich strengere Anforderungen, als § 123 VwGO sie sonst an den Erlass einer einstweiligen Anordnung stellt (BVerwG, Beschl. v. 18.5.1998, NVwZ 1998, 1065; SächsOVG, Beschl. v. 27.9.2007 - 3 BS 100/07 - OVG NRW, Beschl. v. 25.1.2008, BauR 2008, 962 = NuR 2008, 210).
  • OVG Sachsen, 29.11.2007 - 3 BS 410/07

    Ladenöffnungszeiten

    Danach sind - sofern sich die Hauptsache nicht ausnahmsweise von vornherein als unzulässig oder offensichtlich begründet oder offensichtlich unbegründet erweist - grundsätzlich allein die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Hauptsache aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Normenkontrollantrag aber der Erfolg zu versagen wäre (Senatsbeschl. v. 27.9.2007 - 3 BS 100/07 -).
  • OVG Sachsen, 13.07.2009 - 1 B 293/09

    Entwicklungsgebot; Abwägung

    Bei der Entscheidung ist ein strenger Maßstab anzulegen, da § 47 Abs. 6 VwGO verlangt, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus anderen wichtigen Gründen dringend geboten sein muss (SächsOVG, Beschl. v. 27.9.2007 - 3 BS 100/07 - OVG NRW, Beschl. v. 25.1.2008, BauR 2008, 962 = NuR 2008, 210).
  • VGH Bayern, 15.05.2009 - 1 NE 08.3066

    DIN 18005 - Teil 1

    Es kann offen bleiben, ob bei der Prüfung der Begründetheit eines Normenkontrolleilantrags gegen einen Bebauungsplan - in Anlehnung an § 32 BVerfGG - in erster Linie die Folgen eines Außer-Vollzug-Setzens abzuwägen und die Erfolgsaussichten des Antrags in der Hauptsache grundsätzlich nur zu berücksichtigen sind, wenn dieser unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG vom 18.7.2001 BVerfGE 104, 51; BayVGH vom 11.4.2007 - 2 NE 06.2783 - juris; vom 22.7.2004 - 14 NE 04.1521; vom 5.3.2007 - 26 NE 07.198; SächsOVG vom 27.9.2007 - 3 BS 100/07 - juris; OVG MV vom 31.7.2007 - 3 M 15/07 - juris; OVG NRW vom 16.5.2007 ZfBR 2007, 574; HessVGH vom 24.7.2006 NVwZ 2007, 107; BVerwG vom 18.5.1998 NVwZ 1998, 1065; vgl. auch BT-Drs.
  • VGH Bayern, 29.04.2009 - 1 NE 08.2704

    Normenkontrolle (einstweilige Anordnung); Bebauungsplan; Abwägungsgebot;

  • VGH Bayern, 10.10.2011 - 22 N 11.1429

    Normenkontrollverfahren; hinreichende Bestimmtheit der Norm;

  • OVG Sachsen, 28.01.2014 - 5 B 5/14

    Kurtaxe, einstweilige Anordnung (abgelehnt), Satzung der Landeshauptstadt

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