Rechtsprechung
AG Rüsselsheim, 24.07.2013 - 3 C 2159/12 (36) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- reise-recht-wiki.de
Insekten im Pitot-Rohr; außergewöhnlicher Umstand
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / "außergewöhnlicher Umstand" / Biene im Staurohr
- gaius.legal
Verspätung wegen Biene im Staurohr eines Flugzeuges
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Biene im Pitot-Rohr - außergewöhnlicher Umstand
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen
Auszug aus AG Rüsselsheim, 24.07.2013 - 3 C 2159/12
Nach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 19.11.2009 sowie vom 26.2.2013 sind die Art. 5, 6 und 7 VO dahingehend auszulegen, dass die Passagiere verspäteter Flüge hinsichtlich der Anwendung des Ausgleichsanspruchs den Passagieren annullierter Flüge gleichzustellen sind, wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von 3 h oder mehr erleiden, ihr Ziel also nicht früher als 3 h nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen (EuGH, Urt. v. 19.11.2009, verb. Rs. C-402/07 und C-432/07 - Sturgeon u. a., ... …sowie Urt. v. 26.2.2013, Rs. C-11/11 - Folkerts, ...; vgl. auch BGH, Entscheidung vom 18.2.2010 - Xa ZR 95/06, ...).Deutlich wird dieses Verständnis auch in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19.11.2009 (Rs. C-402/07), wo ausgeführt wird, das Luftfahrtunternehmen könne sich von der Ausgleichszahlung "entpflichten", wenn es nachweisen könne, dass die Annullierung oder Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückginge, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären, also auf Umstände, die von dem Luftfahrtunternehmen nicht zu beherrschen sind (…EuGH, a.a.O., Rn. 67).
- BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06
BGH spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der …
Auszug aus AG Rüsselsheim, 24.07.2013 - 3 C 2159/12
Nach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 19.11.2009 sowie vom 26.2.2013 sind die Art. 5, 6 und 7 VO dahingehend auszulegen, dass die Passagiere verspäteter Flüge hinsichtlich der Anwendung des Ausgleichsanspruchs den Passagieren annullierter Flüge gleichzustellen sind, wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von 3 h oder mehr erleiden, ihr Ziel also nicht früher als 3 h nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen (…EuGH, Urt. v. 19.11.2009, verb. Rs. C-402/07 und C-432/07 - Sturgeon u. a., ... …sowie Urt. v. 26.2.2013, Rs. C-11/11 - Folkerts, ...; vgl. auch BGH, Entscheidung vom 18.2.2010 - Xa ZR 95/06, ...). - EuGH, 04.10.2012 - C-22/11
Ein Luftfahrtunternehmen muss Fluggästen Ausgleichsleistungen erbringen, wenn sie …
Auszug aus AG Rüsselsheim, 24.07.2013 - 3 C 2159/12
Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4.10.2012 (Rs. C-22/11- Finnair, ...).
- LG Darmstadt, 03.11.2010 - 7 S 58/10
Abflugverspätung wegen winterlicher Witterung und Enteisung
Auszug aus AG Rüsselsheim, 24.07.2013 - 3 C 2159/12
Ein Wiederaufleben der Haftung kommt nach Auffassung des erkennenden Gerichts nicht in Betracht (so auch LG Darmstadt, Urt. v. 3.11.2010 - 7 S 58/10). - EuGH, 26.02.2013 - C-11/11
Die Fluggäste eines Flugs mit Anschlussflügen müssen entschädigt werden, wenn ihr …
Auszug aus AG Rüsselsheim, 24.07.2013 - 3 C 2159/12
Nach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 19.11.2009 sowie vom 26.2.2013 sind die Art. 5, 6 und 7 VO dahingehend auszulegen, dass die Passagiere verspäteter Flüge hinsichtlich der Anwendung des Ausgleichsanspruchs den Passagieren annullierter Flüge gleichzustellen sind, wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von 3 h oder mehr erleiden, ihr Ziel also nicht früher als 3 h nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen (…EuGH, Urt. v. 19.11.2009, verb. Rs. C-402/07 und C-432/07 - Sturgeon u. a., ... sowie Urt. v. 26.2.2013, Rs. C-11/11 - Folkerts, ...; vgl. auch BGH, Entscheidung vom 18.2.2010 - Xa ZR 95/06, ...). - BGH, 21.08.2012 - X ZR 146/11
Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Flugannullierung …
Auszug aus AG Rüsselsheim, 24.07.2013 - 3 C 2159/12
Die insofern maßgeblichen Umstände müssen ungewöhnlich sein, außerhalb des Rahmens der normalen Betriebstätigkeit des Luftverkehrsunternehmens liegen und dürfen nicht von ihm zu beherrschen sein (BGH, Urt. v. 21.8.2012 - X ZR 146/11, Rn. 20).
- AG Hannover, 22.09.2016 - 406 C 2140/16 Ob sich die Exkulpation nur auf die außergewöhnlichen Umstände (OLG Koblenz RRa 2008, 181, 182; AG Köln, Urteil vom 17.07.2007, Az. 118 C 473/06; Urteil vom 31.07.2007, Az. 118 C 547/06; AG Bremen NJW-RR 2012, 378, 380; Urteil vom 02.05.2013, Az. 9 C 523/12; AG Rüsselsheim RRa 2012, 238; RRa 2014, 43, 45 f.; AG Hamburg RRa 2014, 255, 256; Müller-Rostin, NZV 2007, 221, 224; ders., 2009, 430, 433; Schmid, RRa 2008, 187, 188; Woitkewitsch, MDR 2012, 193, 195; Bosch/Lorz, NZV 2013, 105, 108) oder aber auch auf die Folgen (LG Berlin, Urteil vom 28.08.2007, 53 S 242/06; LG Köln RRa 2008, 185, 186; RRa 2008, 89, 93; AG Köln, Urteil vom18.05.2011, Az. 132 C 314/10; AG Geldern, Urteil vom 28.11.2007, Az. 14 C 273/07;… AG Hamburg RRa 2014, 255, 256 ebenso D/S/H, Fluggastrechte, Art. 5 Rdn. 88; Schmid RRa 2012, 239, 240) bezieht, ist bisher umstritten.