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   AG Rüsselsheim, 23.10.2013 - 3 C 729/13 (36)   

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https://dejure.org/2013,52723
AG Rüsselsheim, 23.10.2013 - 3 C 729/13 (36) (https://dejure.org/2013,52723)
AG Rüsselsheim, Entscheidung vom 23.10.2013 - 3 C 729/13 (36) (https://dejure.org/2013,52723)
AG Rüsselsheim, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - 3 C 729/13 (36) (https://dejure.org/2013,52723)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06

    BGH spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der

    Auszug aus AG Rüsselsheim, 23.10.2013 - 3 C 729/13
    Nach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 19.11.2009 sowie vom 26.02.2013 sind die Art. 5, 6 und 7 VO dahingehend auszulegen, dass die Passagiere verspäteter Flüge hinsichtlich der Anwendung des Ausgleichsanspruchs den Passagieren annullierter Flüge gleichzustellen sind, wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von 3 h oder mehr erleiden, ihr Ziel also nicht früher als 3 h nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen (EuGH, Entscheidung vom 19.11.2009, Az. C-402/07 sowie vom 26.02.2013, Az. C-11/11; vgl. auch BGH, Entscheidung vom 18.02.2010, Az. Xa ZR 95/06).
  • EuGH, 26.02.2013 - C-11/11

    Die Fluggäste eines Flugs mit Anschlussflügen müssen entschädigt werden, wenn ihr

    Auszug aus AG Rüsselsheim, 23.10.2013 - 3 C 729/13
    Nach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 19.11.2009 sowie vom 26.02.2013 sind die Art. 5, 6 und 7 VO dahingehend auszulegen, dass die Passagiere verspäteter Flüge hinsichtlich der Anwendung des Ausgleichsanspruchs den Passagieren annullierter Flüge gleichzustellen sind, wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von 3 h oder mehr erleiden, ihr Ziel also nicht früher als 3 h nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen (EuGH, Entscheidung vom 19.11.2009, Az. C-402/07 sowie vom 26.02.2013, Az. C-11/11; vgl. auch BGH, Entscheidung vom 18.02.2010, Az. Xa ZR 95/06).
  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus AG Rüsselsheim, 23.10.2013 - 3 C 729/13
    Nach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 19.11.2009 sowie vom 26.02.2013 sind die Art. 5, 6 und 7 VO dahingehend auszulegen, dass die Passagiere verspäteter Flüge hinsichtlich der Anwendung des Ausgleichsanspruchs den Passagieren annullierter Flüge gleichzustellen sind, wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von 3 h oder mehr erleiden, ihr Ziel also nicht früher als 3 h nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen (EuGH, Entscheidung vom 19.11.2009, Az. C-402/07 sowie vom 26.02.2013, Az. C-11/11; vgl. auch BGH, Entscheidung vom 18.02.2010, Az. Xa ZR 95/06).
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