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   ArbG Lübeck, 08.12.2020 - 3 Ca 1941/20   

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https://dejure.org/2020,46944
ArbG Lübeck, 08.12.2020 - 3 Ca 1941/20 (https://dejure.org/2020,46944)
ArbG Lübeck, Entscheidung vom 08.12.2020 - 3 Ca 1941/20 (https://dejure.org/2020,46944)
ArbG Lübeck, Entscheidung vom 08. Dezember 2020 - 3 Ca 1941/20 (https://dejure.org/2020,46944)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Höhe der Betriebsrente bei Teilzeitbeschäftigten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 480/18

    Betriebliche Altersversorgung - Diskriminierung - Teilzeitarbeitnehmer

    Auszug aus ArbG Lübeck, 08.12.2020 - 3 Ca 1941/20
    Die Berücksichtigung lediglich eines Fünfjahreszeitraums zur Berechnung des Teilzeitfaktors der betrieblichen Altersversorgung ist jedenfalls dann gleichheitswidrig, wenn im Rahmen der Gesamtversorgung keine auf den Teilzeitfaktor angepasste Berechnung der abzuziehenden gesetzlichen oder anderweitigen Altersrente erfolgt (entgegen BAG 27. September 1983 - 3 AZR 297/81 - unter II.3. der Gründe; vgl. aber BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 480/18 - Rn. 39 ff. sowie 3. November 1998 - 3 AZR 432/97 - unter I.2.b) 2. Absatz der Gründe)(unter A.II.1.b) der Gründe).(Rn.42).

    Dies gilt auch, wenn sich dies lediglich mittelbar ergibt (BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 480/18 - Rn. 37, juris).

    Entsprechende Leistungen sind anteilig nach dem Beschäftigungsumfang im Vergleich zu einem Vollzeitarbeitnehmer mit gleicher Dauer der Betriebszugehörigkeit zu erbringen (vgl. BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 480/18 - Rn. 39, juris).

    Die Prüfung der sachlichen Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung hat sich am Zweck der Leistung zu orientieren (vgl. BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 480/18 - Rn. 41, juris).

  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 432/97

    Versorgungsansprüche bei Wechsel der Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Lübeck, 08.12.2020 - 3 Ca 1941/20
    Die Berücksichtigung lediglich eines Fünfjahreszeitraums zur Berechnung des Teilzeitfaktors der betrieblichen Altersversorgung ist jedenfalls dann gleichheitswidrig, wenn im Rahmen der Gesamtversorgung keine auf den Teilzeitfaktor angepasste Berechnung der abzuziehenden gesetzlichen oder anderweitigen Altersrente erfolgt (entgegen BAG 27. September 1983 - 3 AZR 297/81 - unter II.3. der Gründe; vgl. aber BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 480/18 - Rn. 39 ff. sowie 3. November 1998 - 3 AZR 432/97 - unter I.2.b) 2. Absatz der Gründe)(unter A.II.1.b) der Gründe).(Rn.42).

    Die Vorgehensweise sei auch bestätigt durch das Bundesarbeitsgericht vom 3. November 1998 - 3 AZR 432/97 -.

    Das Bundesarbeitsgericht hat im Übrigen diese Entscheidung bereits mit seiner Entscheidung vom 3. November 1998 (- 3 AZR 432/97 - unter I.2.b 2. Absatz der Gründe, juris) wieder eingeschränkt.

    (cc) Möglicherweise kommt - wie in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 1998 (vgl. BAG 3. November 1998 - 3 AZR 432/97 - unter I.2.b 2. Absatz der Gründe, juris) - ein Zehn-Jahres-Zeitraum in Betracht.

  • BAG, 27.09.1983 - 3 AZR 297/81

    Versorgungsordnung - Betriebsrente

    Auszug aus ArbG Lübeck, 08.12.2020 - 3 Ca 1941/20
    Die Berücksichtigung lediglich eines Fünfjahreszeitraums zur Berechnung des Teilzeitfaktors der betrieblichen Altersversorgung ist jedenfalls dann gleichheitswidrig, wenn im Rahmen der Gesamtversorgung keine auf den Teilzeitfaktor angepasste Berechnung der abzuziehenden gesetzlichen oder anderweitigen Altersrente erfolgt (entgegen BAG 27. September 1983 - 3 AZR 297/81 - unter II.3. der Gründe; vgl. aber BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 480/18 - Rn. 39 ff. sowie 3. November 1998 - 3 AZR 432/97 - unter I.2.b) 2. Absatz der Gründe)(unter A.II.1.b) der Gründe).(Rn.42).

    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27. September 1983 (- 3 AZR 297/81 -) sei nicht mehr aktuell.

    Dies habe das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich in seiner Entscheidung vom 27. September 1983 - 3 AZR 297/81 - anerkannt.

    Im Übrigen gilt § 64 Abs. 3 Ziff. 3 ArbGG: Das Gericht weicht von der von Beklagtenseite zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27. September 1983 - 3 AZR 297/81 - ab.

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 71/07

    Antrag auf Rentenauskunft bei der VBL - Arbeitgeberpflichten

    Auszug aus ArbG Lübeck, 08.12.2020 - 3 Ca 1941/20
    aa) Danach hat der Schädiger den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre (vgl. statt vieler zB. BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 71/07 - Rn. 45, juris).

    c) Der Grundsatz, wonach in der Regel anzunehmen sei, dass sich der Arbeitnehmer "aufklärungsrichtig" verhält, also seine Interessen in vernünftiger Weise wahrgenommen und Rentenschäden vermieden hätte, kann hier nicht ohne Weiteres angewandt werden (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 71/07 - Rn. 49, juris).

  • BAG, 09.12.1997 - 3 AZR 695/96

    Auskunft nach § 2 Abs. 6 BetrAVG - Näherungsverfahren

    Auszug aus ArbG Lübeck, 08.12.2020 - 3 Ca 1941/20
    Insoweit hat der Arbeitgeber bei der Wahl des Verfahrens ein Ermessen gem. § 315 BGB (BAG 9. Dezember 1997 - 3 AZR 695/96 - unter III.1.a) cc) der Gründe, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.06.2021 - 1 Sa 22/21

    Betriebliche Altersversorgung, Gesamtversorgung, Näherungsverfahren,

    Auf die Berufung der Klägerin und unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 08.12.2020, Az.: 3 Ca 1941/20 abgeändert und die Beklagte verurteilt,.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 08.12.2020, Az.: 3 Ca 1941/20 abzuändern und.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 8. Dezember 2020, Az.: 3 Ca 1941/20, abzuändern und die Klage vollständig abzuweisen,.

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