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   VG Cottbus, 13.02.2018 - 3 K 1056/17   

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https://dejure.org/2018,3764
VG Cottbus, 13.02.2018 - 3 K 1056/17 (https://dejure.org/2018,3764)
VG Cottbus, Entscheidung vom 13.02.2018 - 3 K 1056/17 (https://dejure.org/2018,3764)
VG Cottbus, Entscheidung vom 13. Februar 2018 - 3 K 1056/17 (https://dejure.org/2018,3764)
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  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VG Cottbus, 13.02.2018 - 3 K 1056/17
    Insoweit ist die Klage gemäß § 79 Abs. 2 Satz 2 VwGO zulässig und die Klägerin durch die Regelung beschwert, da der Beklagte dadurch zum Ausdruck gebracht hat, dass die Verfügung weiterhin Bestand habe, obwohl sich dieser Teil erledigt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1989 - 8 C 30/87 - BVerwGE 81, 226/229).
  • OLG Brandenburg, 14.12.2005 - 3 U 1/05

    Jagdpacht: Einhaltung der Schriftform des Jagdpachtvertrages; Vertretungsbefugnis

    Auszug aus VG Cottbus, 13.02.2018 - 3 K 1056/17
    Auch scheidet danach eine Heilung durch nachträgliche Genehmigung aus (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 14. Dezember 2005 - 3 U 1/05 - bestätigt durch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschuss vom 13. April 2011 - 3 U 174/10 - jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Rostock, 30.03.2005 - 4 U 66/04

    Übergang des Jagdausübungsrechts eines umschlossenen Grundstücks im Wege der

    Auszug aus VG Cottbus, 13.02.2018 - 3 K 1056/17
    Denn über den Wortlaut des § 184 Abs. 2 BGB entfällt die Rückwirkung der Genehmigung, wenn zwischenzeitlich wohlerworbene Recht Dritter beseitigt oder geschmälert werden, die zuvor zu Lasten der bisherigen Rechtsposition des Zustimmungsberechtigten entstanden sind und dies dem gesetzgeberischen Willen entspricht (vgl. zu diesem Ansatz: OLG Rostock, Urteil vom 30. März 2005 - 4 U 66/04 -, zitiert nach juris; Metzger in Lorz/Metzger/Stöckel, Jagdrecht/Fischereirecht, 4. Auflage, Rn 4 zu § 14 BJagdG).
  • OLG Brandenburg, 13.04.2011 - 3 U 174/10
    Auszug aus VG Cottbus, 13.02.2018 - 3 K 1056/17
    Auch scheidet danach eine Heilung durch nachträgliche Genehmigung aus (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 14. Dezember 2005 - 3 U 1/05 - bestätigt durch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschuss vom 13. April 2011 - 3 U 174/10 - jeweils zitiert nach juris).
  • LG Bad Kreuznach, 23.09.2005 - 2 O 42/05
    Auszug aus VG Cottbus, 13.02.2018 - 3 K 1056/17
    Viel mehr erfolgte in dieser Vereinbarung eine völlig neue Bestimmung der Pachtzeit vom 1. April 2002 bis zum 31. März 2018 sodass die noch zum Gegenstand des angegriffenen Bescheides gemachte Auffassung des Beklagten, wonach der Eigenjagdbezirk innerhalb des so definierten Zeitraums des Pachtvertrages entstanden ist, zur Folge hat, dass dieser Pachtvertrag geschützt ist, da dessen Laufzeit in den Bereich fällt, in dem der Eigenjagdbezirk sich gebildet hat (vgl. hierzu: LG Bad Kreuznach, Urteil vom 23. September 2005 - 2 O 42/05 -, zitiert nach juris).
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