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   FG Baden-Württemberg, 25.06.2015 - 3 K 2419/14   

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FG Baden-Württemberg, 25.06.2015 - 3 K 2419/14 (https://dejure.org/2015,46902)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.06.2015 - 3 K 2419/14 (https://dejure.org/2015,46902)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Juni 2015 - 3 K 2419/14 (https://dejure.org/2015,46902)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zur Zulässigkeit eines Vorlageersuchens und einer Anfertigung von Kontrollmitteilungen durch die Außenprüfung gemäß § 194 Abs. 3 AO im Rahmen einer internationalen Gruppenanfrage ("Fischexpedition") der Guardia di Finanza.

  • IWW

    § 117 Abs. 4 S. 3 AO; § 5 Abs. 1 Nr. 5 FVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswidrigkeit einer Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen für die Anfertigung von Kontrollmitteilungen im Rahmen eines Auskunftsersuchens der Guardia di Finanza

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 194 Abs 3 AO, § 117 Abs 2 AO, Art 27 DBA ITA, § 200 Abs 1 S 2 AO, § 194 Abs 1 AO
    Zur Zulässigkeit eines Vorlageersuchens und einer Anfertigung von Kontrollmitteilungen durch den Außenprüfer des Finanzamts gemäß § 194 Abs. 3 AO vor dem Hintergrund einer an das BZSt gerichteten internationalen Gruppenanfrage der Guardia di Finanza

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidrigkeit einer Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen für die Anfertigung von Kontrollmitteilungen im Rahmen eines Auskunftsersuchens der Guardia di Finanza

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Rechtswidrigkeit einer Außenprüfung zur Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse eines Dritten - gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines ausländischen Prüfungsersuchens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Prüfungstätigkeit zur Ermittlung steuerlicher Verhältnisse Dritter?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Prüfungstätigkeit zur Ermittlung steuerlicher Verhältnisse Dritter?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Prüfungstätigkeit zur Ermittlung steuerlicher Verhältnisse Dritter?

  • fg-baden-wuerttemberg.de PDF (Pressemitteilung)

    Prüfungstätigkeit zur Ermittlung steuerlicher Verhältnisse Dritter?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 695
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 53/04

    Fernwirkung von qualifizierten materiell-rechtlichen Verwertungsverboten -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.06.2015 - 3 K 2419/14
    Dies muss kein besonderer Anlass sein, etwa ein solcher, der zwingend den Verdacht einer Steuerverkürzung des Dritten erweckt (BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 53/04, BStBl II 2007, 227).

    Erstrecken sich die Prüfungshandlungen in erster Linie auf die Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen, so ist der Prüfer im Rahmen dieser konkreten Prüfungstätigkeit befugt, Einsicht -z.B. wie im Streitfall- in sämtliche relevanten Kreditoren-/Lieferantenkonten zu nehmen, um so den steuererheblichen Sachverhalt hinsichtlich des Steuerpflichtigen vollständig und umfassend festzustellen (BFH-Urteil in BStBl II 2007, 227).

    Der Schutzbereich des § 194 Abs. 3 AO erfasst nicht die Geschäftspartner des Steuerpflichtigen; § 194 Abs. 3 AO soll lediglich verhindern, dass ein Steuerpflichtiger im Verlauf einer wegen seiner Besteuerung durchgeführten Prüfung auch noch unbeschränkt als Auskunftsperson über die Geschäfte weiterer Steuerpflichtiger herhalten soll (BFH-Beschluss in BStBl II 2007, 227).

  • BFH, 02.08.2001 - VII B 290/99

    Bankenfälle - Zulässigkeit von Kontrollmitteilungen bei anonym abgewickelten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.06.2015 - 3 K 2419/14
    Zwischen Außenprüfung und Feststellung steuerrelevanter Verhältnisse dritter Personen muss aber ein sachlicher Zusammenhang in der Weise bestehen, dass bei einer konkreten und im Aufgabenbereich des Prüfers liegenden Tätigkeit ein Anlass auftaucht, der den Prüfer veranlasst, solche Feststellungen zu treffen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. November 2004 VII R 28/01, BStBl II 2004, 1032;vom 2. August 2001 VII B 290/99, BStBl II 2001, 665).

    Diese Einschränkung des § 194 Abs. 3 AO folgt in erster Linie aus dem Verhältnismäßigkeitsprinzip, das für jegliches Tätigwerden der staatlichen Organe zunächst das Überschreiten einer Erheblichkeitsschwelle, mithin einen hinreichenden Anlass, voraussetzt (vgl. BFH-Beschluss in BStBl II 2001, 665).

    Unzulässig ist eine Prüfungstätigkeit, die losgelöst von der konkret angeordneten Außenprüfung unmittelbar und ausschließlich auf die Feststellung der steuerlichen Verhältnisse Dritter und die Fertigung von Kontrollmitteilungen gerichtet ist (BFH-Beschlüsse in BStBl II 2001, 665; vom 4. April 2005 VII B 305/04, BFH/NV 2005, 1226; vom 28. April 2004 VII B 198/03, BFH/NV 2004, 1216).

  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 54/04

    Außenprüfung; Auskunftsbegehren an Dritte; Fernwirkung von Verwertungsverboten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.06.2015 - 3 K 2419/14
    Das FA hat gezielt nach Besteuerungsgrundlagen Dritter (der in Italien ansässigen Vermieter von Ferienhäusern und -wohnungen) gesucht und damit die Prüfung faktisch zu anderen Zwecken als der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse der Klägerin "missbraucht" (BFH-Entscheidungen vom 9. Dezember 2008 VII R 47/07, BStBl II 2009, 509; vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190).

    cc) Die Offenlegung der zur Erstellung der Kontrollmitteilungen vom Außenprüfer herangezogenen Unterlagen in Bezug auf die steuerlichen Verhältnisse stellt sich nach den Verhältnissen des vorliegenden Einzelfalles nicht lediglich als eine zulässige Reflexwirkung einer rechtmäßigen Prüfungstätigkeit bzw. eines rechtmäßigen Vorlageverlangens dar, sondern sie liegt außerhalb des dem Prüfer verliehenen Prüfungsauftrags nach § 194 Abs. 1 und 3 AO (BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 190).

  • BFH, 04.11.2003 - VII R 29/01

    An eine Bank gerichtetes Mitwirkungsverlangen zur Feststellung der stl.

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.06.2015 - 3 K 2419/14
    Entsprechendes hat für ein an den Steuerpflichtigen gerichtetes Mitwirkungsverlangen zu gelten (Hinweis auf § 200 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO), mit dem derartige Ermittlungen durchgeführt werden sollen(BFH-Urteil vom 4. November 2003 VII R 29/01, juris).

    Dieses Mitwirkungsverlangen liegt außerhalb der durch den Prüfungsauftrag verliehenen Befugnisse des Außenprüfers (BFH-Urteil vom 4. November 2003 VII R 29/01, juris).

  • BFH, 04.04.2005 - VII B 305/04

    Kreditinstitut, Ap - Aufforderung zur Vorlage eines Wertpapierprovisionskontos

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.06.2015 - 3 K 2419/14
    Der Prüfer hat, sofern er rechtmäßig tatsächliche Erkenntnisse über steuerrelevante Daten Dritter gewinnt, weiterhin zu prüfen, ob er diese Erkenntnisse mittels Kontrollmitteilungen verwerten darf (BFH-Beschluss vom 4. April 2004 VII B 305/04, BFH/NV 2005, 1226).

    Unzulässig ist eine Prüfungstätigkeit, die losgelöst von der konkret angeordneten Außenprüfung unmittelbar und ausschließlich auf die Feststellung der steuerlichen Verhältnisse Dritter und die Fertigung von Kontrollmitteilungen gerichtet ist (BFH-Beschlüsse in BStBl II 2001, 665; vom 4. April 2005 VII B 305/04, BFH/NV 2005, 1226; vom 28. April 2004 VII B 198/03, BFH/NV 2004, 1216).

  • BFH, 10.06.2015 - I R 79/13

    Besteuerungsrecht für Abfindung an einen in die Schweiz verzogenen, zuvor im

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.06.2015 - 3 K 2419/14
    dd) Aus den zuvor dargelegten Gründen hat der erkennende Senat auch nicht darüber zu entscheiden, ob das FA die zwischenstaatliche Amtshilfe zur Erfüllung des Auskunftsersuchens der Guardia die Finanza auf die völkerrechtlichen Vereinbarungen gemäß Art. 27 Abs. 1 DBA-Italien (i.V.m. § 117 Abs. 2 AO; Hinweis auf den Beschluss des FG Köln vom 7. September 2015 2 V 1375/15, juris; Tz. 5.1 OECD-Musterkommentar zu Art. 26 OECD-Musterabkommen 2012, abgedruckt in Tipke/Kruse, a.a.O., § 117 AO Tz. 16; vgl. auch das BFH-Urteil vom 10. Juni 2015 I R 79/13, Entscheidungsgründe zu B.II.6., Deutsches Steuerrecht -DStR- 2015, 2222, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; Mellinghoff in: Wassermeyer Doppelbesteuerung Eine Festgabe, Heranziehung von OECD-Musterabkommen und -Musterkommentar S. 35 ff.) stützten könnte.
  • BFH, 09.12.2008 - VII R 47/07

    Bankgeheimnis steht nicht generell Kontrollmitteilungen anlässlich einer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.06.2015 - 3 K 2419/14
    Das FA hat gezielt nach Besteuerungsgrundlagen Dritter (der in Italien ansässigen Vermieter von Ferienhäusern und -wohnungen) gesucht und damit die Prüfung faktisch zu anderen Zwecken als der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse der Klägerin "missbraucht" (BFH-Entscheidungen vom 9. Dezember 2008 VII R 47/07, BStBl II 2009, 509; vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190).
  • FG Köln, 07.09.2015 - 2 V 1375/15

    Untersagung des Auskunftsaustauschs zur Untersuchung der Ursachen für die

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.06.2015 - 3 K 2419/14
    dd) Aus den zuvor dargelegten Gründen hat der erkennende Senat auch nicht darüber zu entscheiden, ob das FA die zwischenstaatliche Amtshilfe zur Erfüllung des Auskunftsersuchens der Guardia die Finanza auf die völkerrechtlichen Vereinbarungen gemäß Art. 27 Abs. 1 DBA-Italien (i.V.m. § 117 Abs. 2 AO; Hinweis auf den Beschluss des FG Köln vom 7. September 2015 2 V 1375/15, juris; Tz. 5.1 OECD-Musterkommentar zu Art. 26 OECD-Musterabkommen 2012, abgedruckt in Tipke/Kruse, a.a.O., § 117 AO Tz. 16; vgl. auch das BFH-Urteil vom 10. Juni 2015 I R 79/13, Entscheidungsgründe zu B.II.6., Deutsches Steuerrecht -DStR- 2015, 2222, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; Mellinghoff in: Wassermeyer Doppelbesteuerung Eine Festgabe, Heranziehung von OECD-Musterabkommen und -Musterkommentar S. 35 ff.) stützten könnte.
  • BFH, 08.02.1995 - I B 92/94

    Erteilung von Kontrollmitteilungen (Spontanauskünften) nach dem

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.06.2015 - 3 K 2419/14
    Damit sind die dargelegten Rechtsgrundsätze -neben weiteren Erwägungen (Seer in: Tipke/Kruse, a.a.O., § 194 Rz. 36; Schallmoser in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 194 AO Rz. 113; jeweils mit weiteren Nachweisen; siehe hierzu nachfolgenden zu 2.)- auch anzuwenden, wenn es um die Zulässigkeit von Kontrollmitteilungen im internationalen Bereich (ins Ausland) geht (BFH-Beschluss vom 8. Februar 1995 I B 92/94, BStBl II 1995, 358; § 117 Abs. 4 Satz 2 AO i.V.m. 114 Abs. 1 AO; § 9 Satz 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung -Betriebsprüfungsordnung- vom 15. März 2000, BStBl I 2000, 368 -BpO 2000-).
  • BFH, 28.04.2004 - VII B 198/03

    Betriebsprüfung bei Kreditinstitut; Auskunftsersuchen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.06.2015 - 3 K 2419/14
    Unzulässig ist eine Prüfungstätigkeit, die losgelöst von der konkret angeordneten Außenprüfung unmittelbar und ausschließlich auf die Feststellung der steuerlichen Verhältnisse Dritter und die Fertigung von Kontrollmitteilungen gerichtet ist (BFH-Beschlüsse in BStBl II 2001, 665; vom 4. April 2005 VII B 305/04, BFH/NV 2005, 1226; vom 28. April 2004 VII B 198/03, BFH/NV 2004, 1216).
  • BFH, 21.12.1967 - VI B 2/67

    Kostenerstattung - Vorverfahren - Bevollmächtigter - Zuziehung eines

  • FG Baden-Württemberg, 28.03.2003 - 3 K 240/98

    Kein Verwertungsverbot für die im Rahmen einer Bankenprüfung rechtswidrig

  • BFH, 08.04.2008 - VIII R 61/06

    Zulässigkeit einer Außenprüfung bei zur Verschwiegenheit verpflichteten und zur

  • BFH, 18.02.1997 - VIII R 33/95

    Betriebsprüfung - Anforderung von Kontrollmaterial ohne Bezug zur Betriebsprüfung

  • BFH, 04.11.2003 - VII R 28/01

    Mitwirkungsverlangen an Kreditinstitut

  • BFH, 29.04.2008 - I R 79/07

    Inhalt einer zwischenstaatlichen Kontrollmitteilung aufgrund einer sog. kleinen

  • BFH, 16.11.1999 - VII R 95/98

    Spontanauskünfte im Bereich des Antidumpingzollrechts an Zollverwaltungen der

  • BFH, 09.11.1994 - XI R 33/93

    Ablehnung des Antrags auf Durchführung der Betriebsprüfung in den Geschäftsräumen

  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2020 - 3 K 2762/19

    Hinzurechnung von Aufwendungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG für die

    Die Einrichtung, Ausstattung und Reinigung des Ferienobjekts, ggf. Reparaturen sowie die Schlüsselübergabe, die Entgegennahme der vereinbarten Kaution sowie ggf. die Abrechnung von Nebenkosten verblieben nach den geschilderten und im Wesentlichen gleichlautenden Vereinbarungen im Verantwortungsbereich des Eigentümers vor Ort (vgl. beispielhaft: Vertrag zwischen A und B für die Saison 2010 im Original und in Übersetzung, Gerichtsakte des A betreffenden Klageverfahrens 3 K 2419/14, Bl. 276 ff., Bl. 270 ff; weitere Verträge zwischen A und Eigentümern der Ferienimmobilien finden sich in den Handakten des Prüfers, Band 3, Bl. 48 ff., 55 ff., 70 ff., 75 ff., 82 ff., 86 ff., und in der Gerichtsakte Bl. 38 ff.).

    Auf sie, den im Erörterungstermin von der Klägerseite vorgelegten Katalog, die gewechselten Schriftsätze sowie auf die beigezogenen Akten der die Organgesellschaft A betreffenden Klageverfahren 3 K 2419/14 und 3 K 3185/17 wird wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts Bezug genommen.

  • BFH, 12.09.2017 - I R 97/15

    Ausländisches Amtshilfeersuchen

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 25. Juni 2015 3 K 2419/14 aufgehoben.

    Mit Urteil vom 25. Juni 2015  3 K 2419/14 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2016, 695) stellte das FG unter vollständiger Klagestattgabe fest, "dass die an die Klägerin gerichtete Aufforderung des Beklagten vom 5. Februar 2013, Unterlagen für die Anfertigung von Kontrollmitteilungen im Rahmen des Auskunftsersuchens der Guardia di Finanza vom Januar 2013 vorzulegen, rechtswidrig ist".

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