Rechtsprechung
FG Münster, 21.06.2018 - 3 K 621/16 Erb |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- IWW (Kurzinformation)
Schenkungsteuer | Berücksichtigung des Erbbauzinses bei unentgeltlicher Übertragung eines Erbbaurechts
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Ist die Pflicht zur Zahlung des Erbbauzinses bei Schenkung eines Erbbaurechts von der Bemessungsgrundlage abzugsfähig?
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Schenkung eines Erbbaurechts
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses ist bei der Schenkungsteuer nicht abzugsfähig
- pwc.de (Kurzinformation)
Erbbauzins bei unentgeltlicher Übertragung eines Erbbaurechts nicht abziehbar?
- pwc.de (Kurzinformation)
Erbbauzins bei unentgeltlicher Übertragung eines Erbbaurechts nicht abziehbar?
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Schenkungsteuer - Erbbaurecht, Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses - Finanz- und Abgaberecht
Verfahrensgang
- FG Münster, 21.06.2018 - 3 K 621/16 Er
- BFH, 28.04.2020 - II R 33/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 11.01.2002 - II B 55/00
Gemischte Schenkung; Erbbaurecht
Auszug aus FG Münster, 21.06.2018 - 3 K 621/16
Gegen die Schenkungsteuerbescheide legten die Kläger am 10.06.2015 Einspruch ein und vertraten unter Berufung auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11.01.2002 II B 55/00 (BFH/NV 2002, 790) die Auffassung, der mit der Zuwendung des bestehenden Erbbaurechts verbundene Übergang der Erbbauzinsverpflichtung sei wie eine Gegenleistung oder Auflage zu behandeln.Bei gemischten Schenkungen ist nur der die Gegenleistung übersteigende Wert der freigebigen Zuwendung schenkungsteuerlich gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG relevant; dabei sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. Urteil vom 17.10.2001 II R 72/99, BStBl. II 2002, 25; Beschluss vom 11.01.2002 II B 55/00, BFH/NV 2002, 790) den gemischten Schenkungen Schenkungen unter Leistungsauflagen gleichgestellt.
Zu den im Rahmen einer gemischten Schenkung wie eine Leistungsauflage zu berücksichtigenden Verpflichtungen gehört dabei nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch die Verpflichtung zur Zahlung eines Erbbauzinses (vgl. BFH, Beschluss vom 11.01.2002 II B 55/00, BFH/NV 2002, 790, ebenso die Vorinstanz FG Münster, Urteil vom 16.03.2000 3 K 3133/96 Erb; davon ausgehend auch FG München, Urteil vom 29.03.2006 4 K 306/06, EFG 2006, 1082), der auch Halaczinsky folgt (vgl. Halaczinsky, Erbbaurecht und Erbbauverpflichtung im Erbschaft- und Grunderwerbsteuerrecht, UVR 2017, 303 (311);… ders. in Rössler/Troll Bewertungsgesetz Kommentar, Rz. 8 zu § 192 BewG).
- BFH, 02.03.1994 - II R 59/92
Schenkungsteuerpflicht unbenannter Zuwendungen an Ehegatten (§ 7 ErbStG )
Auszug aus FG Münster, 21.06.2018 - 3 K 621/16
Freigebig ist die Zuwendung, wenn die Leistung objektiv unentgeltlich, also weder synallagmatisch, konditional oder kausal mit einer Gegenleistung des Zuwendungsempfängers verknüpft ist, und der Zuwendende in dem Bewusstsein handelt, zur Leistung weder rechtlich verpflichtet zu sein noch diese im Zusammenhang mit einer Gegenleistung zu erbringen (vgl. BFH, Urteil vom 02.03.1994 II R 59/92, BStBl. II 1994, 366). - BFH, 08.11.2017 - IX R 25/15
Veräußerung eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts kein privates …
Auszug aus FG Münster, 21.06.2018 - 3 K 621/16
Es handelt sich nicht um eine Gegenleistung für den Erwerb des Erbbaurechts, sondern um ein reines Nutzungsentgelt, das den Grundstückseigentümerinnen zusteht (vgl. dazu auch BFH, Urteil vom 08.11.2017 IX R 25/15, BFH/NV 2018, 560 betreffend einen Anschaffungsvorgang i. S. d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz). - BFH, 17.10.2001 - II R 72/99
Rentenzahlung bei gemischter Schenkung
Auszug aus FG Münster, 21.06.2018 - 3 K 621/16
Bei gemischten Schenkungen ist nur der die Gegenleistung übersteigende Wert der freigebigen Zuwendung schenkungsteuerlich gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG relevant; dabei sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. Urteil vom 17.10.2001 II R 72/99, BStBl. II 2002, 25;… Beschluss vom 11.01.2002 II B 55/00, BFH/NV 2002, 790) den gemischten Schenkungen Schenkungen unter Leistungsauflagen gleichgestellt. - FG München, 29.03.2006 - 4 K 306/06
Gemischte Schenkung eines Erbbaurechtsanteils
Auszug aus FG Münster, 21.06.2018 - 3 K 621/16
Zu den im Rahmen einer gemischten Schenkung wie eine Leistungsauflage zu berücksichtigenden Verpflichtungen gehört dabei nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch die Verpflichtung zur Zahlung eines Erbbauzinses (vgl. BFH…, Beschluss vom 11.01.2002 II B 55/00, BFH/NV 2002, 790, ebenso die Vorinstanz FG Münster, Urteil vom 16.03.2000 3 K 3133/96 Erb; davon ausgehend auch FG München, Urteil vom 29.03.2006 4 K 306/06, EFG 2006, 1082), der auch Halaczinsky folgt (vgl. Halaczinsky, Erbbaurecht und Erbbauverpflichtung im Erbschaft- und Grunderwerbsteuerrecht, UVR 2017, 303 (311);… ders. in Rössler/Troll Bewertungsgesetz Kommentar, Rz. 8 zu § 192 BewG).
- BFH, 28.04.2020 - II R 33/18
Wiedereinsetzung in die Revisionsbegründungsfrist
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 21.06.2018 - 3 K 621/16 Erb wird als unzulässig verworfen.
Rechtsprechung
VG Mainz, 08.03.2017 - 3 K 621/16.MZ |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Rheinland-Pfalz
Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten bei LKWs
- Justiz Rheinland-Pfalz
Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten bei LKWs
- verkehrslexikon.de
Pflicht zur Übermittlung der elektronischen Daten über die Lenk- und Ruhezeiten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten bei LKWs
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Fahrtenschreiber: Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten für einen zurückliegenden Zeitraum
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten bei LKWs
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Transport-unternehmen zur Datenübermittlung von elektronischen Lenk- und Ruhezeiten verpflichtet
- datev.de (Kurzinformation)
Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten bei Lkws
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Transportunternehmen zur Datenübermittlung von Lenk- und Ruhezeiten von LKWs verpflichtet - Aufsichtsbehörden dürfen Übermittlung von Unterlagen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit verlangen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- VG Augsburg, 18.09.2014 - Au 5 K 14.771
Vorlagepflicht für Daten digitaler Massenspeicher und Fahrerkarten; …
Auszug aus VG Mainz, 08.03.2017 - 3 K 621/16
Die zuständige Behörde ist demnach grundsätzlich sowohl routinemäßig als auch - wie hier - anlassbezogen berechtigt, die Vorlage der Unterlagen mittels eines Verwaltungsaktes anzuordnen (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 18.9.2014 - Au 5 K 14.771 -, juris Rn. 23; VG München…, Urteil vom 4.8.2015 - M 16 K 14.4886 -, juris Rn. 40; VG Bayreuth…, Urteil vom 16.4.2013 - B 1 K 12.753 -, juris Rn. 22).Umgekehrt kommt der Beklagte mit der Anordnung lediglich seiner gesetzlich normierten Aufsichtspflicht (§ 4 FPersG) nach (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 18.9.2014 - Au 5 K 14.771 -, juris Rn. 28).
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.1994 - 7 A 11762/93
Anforderungen an die Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache; Erledigung …
Auszug aus VG Mainz, 08.03.2017 - 3 K 621/16
Da die Bescheide gemäß § 5 Abs. 3 FPersG i.V.m. § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO kraft Gesetzes sofort vollziehbar sind, ist der zwischenzeitliche Ablauf der Aufbewahrungsfristen unschädlich und führt insbesondere nicht zur Erledigung des Vorlageverlangens (vgl. OVG RP, Urteil vom 19.4.1994 - 7 A 11762/93.OVG -, ESOVG). - VG München, 04.08.2015 - M 16 K 14.4886
Überprüfung von Arbeitszeitnachweisen
Auszug aus VG Mainz, 08.03.2017 - 3 K 621/16
Die zuständige Behörde ist demnach grundsätzlich sowohl routinemäßig als auch - wie hier - anlassbezogen berechtigt, die Vorlage der Unterlagen mittels eines Verwaltungsaktes anzuordnen (vgl. VG Augsburg…, Urteil vom 18.9.2014 - Au 5 K 14.771 -, juris Rn. 23; VG München, Urteil vom 4.8.2015 - M 16 K 14.4886 -, juris Rn. 40; VG Bayreuth…, Urteil vom 16.4.2013 - B 1 K 12.753 -, juris Rn. 22).
- BVerfG, 07.09.1984 - 2 BvR 159/84
Fahrpersonalgesetz : Auskunftsverweigerung und Bußgeldbewehrung
Auszug aus VG Mainz, 08.03.2017 - 3 K 621/16
Das Auskunftsverweigerungsrecht bezieht sich nach dem Wortlaut der Vorschrift nur auf die gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FPersG zu leistenden Auskünfte, nicht jedoch auf die nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FPersG vorzulegenden Unterlagen und Daten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7.9.1984 - 2 BvR 159/84 -, juris Leitsatz 2;… Urteil vom 9.8.1983 - 1 C 7/82 -, juris Rn. 11 f.). - BVerwG, 09.08.1983 - 1 C 7.82
Auskunftsverweigerungsrecht - Fahrpersonal - Herausgabe von Unterlagen
Auszug aus VG Mainz, 08.03.2017 - 3 K 621/16
Das Auskunftsverweigerungsrecht bezieht sich nach dem Wortlaut der Vorschrift nur auf die gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FPersG zu leistenden Auskünfte, nicht jedoch auf die nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FPersG vorzulegenden Unterlagen und Daten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7.9.1984 - 2 BvR 159/84 -, juris Leitsatz 2; Urteil vom 9.8.1983 - 1 C 7/82 -, juris Rn. 11 f.). - VG Bayreuth, 16.04.2013 - B 1 K 12.753
Anordnung nach dem Fahrpersonalgesetz; Vorlage von Unterlagen bzw. Übermittlung …
Auszug aus VG Mainz, 08.03.2017 - 3 K 621/16
Die zuständige Behörde ist demnach grundsätzlich sowohl routinemäßig als auch - wie hier - anlassbezogen berechtigt, die Vorlage der Unterlagen mittels eines Verwaltungsaktes anzuordnen (vgl. VG Augsburg…, Urteil vom 18.9.2014 - Au 5 K 14.771 -, juris Rn. 23; VG München…, Urteil vom 4.8.2015 - M 16 K 14.4886 -, juris Rn. 40; VG Bayreuth, Urteil vom 16.4.2013 - B 1 K 12.753 -, juris Rn. 22). - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2013 - 13 B 426/13
Beschwerdeverfahren im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Übersendung auf …
Auszug aus VG Mainz, 08.03.2017 - 3 K 621/16
Nur durch die Vorlage der Daten im Originaldateiformat kann nämlich gewährleistet werden, dass die Daten in einem unveränderten bzw. unbearbeiteten Zustand vorgelegt werden (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3.6.2013 - 13 B 426/13 -, juris Rn. 3).