Rechtsprechung
FG München, 10.10.2012 - 3 K 733/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzbarkeit einer Umsatzsteuerschuld aus einer Vorsteuerberichtigung als Masseverbindlichkeit durch Steuerbescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 17 Abs. 1 S. 2; InsO § 55
Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 1 S. 2 UStG im Insolvenzfall Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 1 S. 2 UStG im Insolvenzfall - Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 08.03.2012 - V R 24/11
Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG im Insolvenzfall, Abgrenzung von …
Auszug aus FG München, 10.10.2012 - 3 K 733/10
18 Die Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen bestimmt sich nach ständiger Rechtsprechung der beiden Umsatzsteuersenate des BFH (5. und 11. Senat) danach, ob der den Umsatzsteueranspruch begründende Tatbestand nach den steuerrechtlichen Vorschriften bereits vor oder erst nach Insolvenzeröffnung vollständig verwirklicht und damit abgeschlossen ist; nicht maßgeblich ist der Zeitpunkt der Steuerentstehung nach § 13 UStG (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. März 2012 V R 24/11, BStBl II 2012, 466).(...) Der erkennende Senat folgt insoweit dem Urteil des V. Senats des BFH in BStBl II 2012, 466, denn die Änderung der Verhältnisse durch die steuerfreie Veräußerung eines Wirtschaftsguts durch den Insolvenzverwalter (Urteilsfall des § 15a UStG) kann nicht anders beurteilt werden als die vorliegende Änderung der Bemessungsgrundlage nach insolvenzrechtlicher Anfechtung durch den Insolvenzverwalter (Fall des § 17 Abs. 1 UStG).
- BFH, 25.07.2012 - VII R 29/11
Keine Aufrechnung mit Insolvenzforderungen, wenn aufgrund eines erst während des …
Auszug aus FG München, 10.10.2012 - 3 K 733/10
[ Hinweis : Der VII. Senat des BFH hat seine Rechtsprechung inzwischen entsprechend geändert (BFH-Urteil vom 25.7.2012 VII R 29/11, BStBl II 2013, 36)] . - BFH, 22.10.2009 - V R 14/08
Uneinbringliche Entgelte in der Insolvenz
Auszug aus FG München, 10.10.2012 - 3 K 733/10
Dieser Sachverhalt ist vielmehr als unselbständige Besteuerungsgrundlage (§ 157 Abs. 2 AO) in der Umsatzsteuerfestsetzung für den maßgeblichen Besteuerungszeitraum zu berücksichtigen (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. Urteile vom 22. Oktober 2009 V R 14/08, BFH/NV 2010, 773; vom 7. Dezember 2006 V R 2/05, BStBl II 2007, 848).
- BFH, 07.12.2006 - V R 2/05
Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 1 UStG bei Änderung der Bemessungsgrundlage …
Auszug aus FG München, 10.10.2012 - 3 K 733/10
Dieser Sachverhalt ist vielmehr als unselbständige Besteuerungsgrundlage (§ 157 Abs. 2 AO) in der Umsatzsteuerfestsetzung für den maßgeblichen Besteuerungszeitraum zu berücksichtigen (…ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. Urteile vom 22. Oktober 2009 V R 14/08, BFH/NV 2010, 773; vom 7. Dezember 2006 V R 2/05, BStBl II 2007, 848). - BFH, 04.02.2005 - VII R 20/04
Aufrechnung von Umsatzsteuerforderung aufgrund Rechnungsausweises gegen …
Auszug aus FG München, 10.10.2012 - 3 K 733/10
Die Beurteilung des Streitfalls durch den erkennenden Senat steht nicht in Widerspruch zur [ früheren ] Rechtsprechung des VII. Senats des BFH zum insolvenzrechtlichen Aufrechnungshindernis des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO und zur Rückforderung berichtigter Vorsteuern gegenüber dem Zessionar (vgl. BFH-Urteil vom 4. Februar 2005 VII R 20/04, BStBl II 2010, 55). - BFH, 03.08.2011 - V B 36/10
Vorsteuerberichtigung bei nachträglicher Herabsetzung des Entgelts
Auszug aus FG München, 10.10.2012 - 3 K 733/10
Denn erst mit der in diesen Zeitraum fallenden Rückgewähr der Miete am 23. Februar 2006 trat die Änderung der Bemessungsgrundlage ein und erfolgte somit die vollständige Verwirklichung bzw. der Abschluss des den Umsatzsteueranspruch begründenden Tatbestands des § 17 Abs. 1 Satz 2 UStG (BFH-Beschluss vom 3. August 2011 V B 36/10, BFH/NV 2011, 2131 m.w.N.).
- FG Sachsen, 15.10.2015 - 1 K 1381/14
Umsatzsteuerliche Einordnung von Steuerforderungen als Masseverbindlichkeiten …
Dieser Sachverhalt ist vielmehr als unselbständige Besteuerungsgrundlage (§ 157 Abs. 2 AO ) in der Umsatzsteuerfestsetzung für den maßgeblichen Besteuerungszeitraum zu berücksichtigen (…ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. Urteile vom 22. Oktober 2009 V R 14/08, BFH/NV 2010, 773; vom 7. Dezember 2006 V R 2/05, BStBl II 2007, 848 ; FG München, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 3 K 733/10 -, Rn. 19, [...]).Erst mit der - hier in den Zeitraum 2010 - fallenden Rückgewähr der Zahlungen tritt die Änderung der Bemessungsgrundlage ein und erfolgt die vollständige Verwirklichung bzw. der Abschluss des den Umsatzsteueranspruch begründenden Tatbestands des § 17 Abs. 1 Satz 2 UStG (vgl. FG München, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 3 K 733/10 -, Rn. 20, [...], unter Verweis auf BFH-Beschluss vom 3. August 2011 V B 36/10, BFH/NV 2011, 2131 m.w.N.; ebenso FG Münster, Urteil vom 17. März 2011 - 5 K 1861/07 U -, [...]).
Die Änderung der Verhältnisse durch die steuerfreie Veräußerung eines Wirtschaftsguts durch den Insolvenzverwalter (Fall des § 15a UStG ) kann nicht anders beurteilt werden als die vorliegende Änderung der Bemessungsgrundlage nach insolvenzrechtlicher Anfechtung durch den Insolvenzverwalter nach § 17 Abs. 1 UStG (FG München, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 3 K 733/10 -, Rn. 21, [...]).
- FG Hamburg, 25.11.2015 - 6 K 167/15
Insolvenzrecht und Umsatzsteuer: Aufrechnungsverbot gem. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO
Die Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen bestimmt sich nach ständiger Rechtsprechung der beiden Umsatzsteuersenate des BFH (V. und XI. Senat) danach, ob der den Umsatzsteueranspruch begründende Tatbestand nach den steuerrechtlichen Vorschriften bereits vor oder erst nach Insolvenzeröffnung vollständig verwirklicht und damit abgeschlossen ist; nicht maßgeblich ist der Zeitpunkt der Steuerentstehung nach § 13 UStG (BFH-Urteil vom 09.02.2011 XI R 35/09, BFHE 233, 86, BStBl II 2011, 1000; siehe auch Urteil des FG München vom 10.10.2012 3 K 733/10, zitiert nach juris mit Hinweis auf BFH-Urteil vom 08.03.2012 V R 24/11, BStBl II 2012, 466). - FG Sachsen, 16.03.2016 - 2 K 268/15
Entstehen einer Insolvenzverbindlichkeit oder einer Masseverbindlichkeit durch …
Erst zu diesem Zeitpunkt sind die Tatbestandsvoraussetzungen des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG gegeben, ohne dass dies rückwirkend zu einer Änderung der ursprünglichen Steuerfestsetzung führt (so auch Finanzgericht München im Urteil vom 10. Oktober 2012, Az. 3 K 733/10, zu einem Fall der nachträglichen Änderung der Bemessungsgrundlage wegen Rückzahlung aufgrund eines vom Insolvenzverwalter erwirkten Vergleichs). - FG Sachsen, 15.09.2016 - 2 K 234/15
Entstehen einer Insolvenzverbindlichkeit oder einer Masseverbindlichkeit durch …
Nur bezogen auf diese Forderungen hatte sich damit die Bemessungsgrundlage geändert und war nach Maßgabe von § 17 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 UStG der Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen der GmbH zu berichtigen, ohne dass dies rückwirkend zu einer Änderung der ursprünglichen Steuerfestsetzung führt (so auch Finanzgericht München im Urteil vom 10. Oktober 2012, Az. 3 K 733/10, zu einem Fall der nachträglichen Änderung der Bemessungsgrundlage wegen Rückzahlung aufgrund eines vom Insolvenzverwalter erwirkten Vergleichs).
Rechtsprechung
VG Freiburg, 21.04.2011 - 3 K 733/10 |
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 21.04.2011 - 3 K 733/10
- VGH Baden-Württemberg, 25.01.2012 - 3 S 1617/11
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 25.01.2012 - 3 S 1617/11
Beschwerde gegen Verweisungsbeschluss
Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 21. April 2011 - 3 K 733/10 - wird zurückgewiesen.