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   VG Trier, 21.06.2022 - 3 K 802/22.TR   

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VG Trier, 21.06.2022 - 3 K 802/22.TR (https://dejure.org/2022,16592)
VG Trier, Entscheidung vom 21.06.2022 - 3 K 802/22.TR (https://dejure.org/2022,16592)
VG Trier, Entscheidung vom 21. Juni 2022 - 3 K 802/22.TR (https://dejure.org/2022,16592)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Dienstentfernung JVA Beamtin

  • lto.de (Kurzinformation)

    Corona-Schutzmaßnahmen nicht eingehalten: JVA Beamtin darf aus Dienst entfernt werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Dienstentfernung einer JVA Beamtin wegen Weigerung, Corona-Schutzmaßnahmen umzusetzen ... - Corona-Virus

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Nichteinhaltung von Corona-Schutzmaßnahmen: JVA-Beamtin darf aus Dienst entfernt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Corona-Schutzmaßnahmen nicht eingehalten: JVA Beamtin darf aus Dienst entfernt werden - Verweigerung von Corona-Tests stellt schweres Dienstvergehen dar und rechtfertigt Entfernung aus den Dienst

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2022, 657
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VG Trier, 21.06.2022 - 3 K 802/22
    Vom Beamten wird erwartet, dass er den Staat und seine Verfassung als einen hohen positiven Wert erkennt und anerkennt, für den einzutreten es sich lohnt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334-391, juris, Rn. 40, 42; Beschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 -, juris, Rn. 17).

    Dies ist vielmehr erst dann der Fall, wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 a.a.O., Rn. 45; Beschluss vom 6. Mai 2008 a.a.O., Rn. 31; BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 -, BVerwGE 160, 370396, juris, Rn. 21; OVG RP, Urteil vom 4. August 1995 - 3 A 11324/95.OVG -, ESOVG, juris, Rn. 40 f.).

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Auszug aus VG Trier, 21.06.2022 - 3 K 802/22
    Vom Beamten wird erwartet, dass er den Staat und seine Verfassung als einen hohen positiven Wert erkennt und anerkennt, für den einzutreten es sich lohnt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334-391, juris, Rn. 40, 42; Beschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 -, juris, Rn. 17).

    Dies ist vielmehr erst dann der Fall, wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 a.a.O., Rn. 45; Beschluss vom 6. Mai 2008 a.a.O., Rn. 31; BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 -, BVerwGE 160, 370396, juris, Rn. 21; OVG RP, Urteil vom 4. August 1995 - 3 A 11324/95.OVG -, ESOVG, juris, Rn. 40 f.).

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Auszug aus VG Trier, 21.06.2022 - 3 K 802/22
    Dies ist vielmehr erst dann der Fall, wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 a.a.O., Rn. 45; Beschluss vom 6. Mai 2008 a.a.O., Rn. 31; BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 -, BVerwGE 160, 370396, juris, Rn. 21; OVG RP, Urteil vom 4. August 1995 - 3 A 11324/95.OVG -, ESOVG, juris, Rn. 40 f.).
  • BVerwG, 17.05.2001 - 1 DB 15.01

    Vorläufige Dienstenthebung; Einbehaltung von Dienstbezügen; Polizeibeamter im

    Auszug aus VG Trier, 21.06.2022 - 3 K 802/22
    Da zwischen dem sachlichen Gehalt der verfassungsrechtlichen politischen Treuepflicht und demjenigen der §§ 49 LBG, 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG kein Unterschied besteht, gelten diese Erwägungen auch für die Auslegung und Anwendung der letztgenannten Vorschriften (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 1 DB 15.01 -, juris, Rn. 30).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Trier, 21.06.2022 - 3 K 802/22
    Ergibt die prognostische Gesamtwürdigung, dass ein endgültiger Vertrauensverlust noch nicht eingetreten ist, haben die Verwaltungsgerichte diejenige Disziplinarmaßnahme zu verhängen, die erforderlich ist, um den Beamten zur Beachtung der Dienstpflichten anzuhalten und der Ansehensbeeinträchtigung entgegenzuwirken (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 -, NVwZ-RR 2007, 695; Beschluss vom - 25 - - 25 14. Mai 2012 - 2 B 146.11 -, NVwZ-RR 2012, 658; Urteil der erkennenden Kammer vom 18. September 2018 - 3 K 14676/17.TR -, juris).
  • BVerwG, 14.05.2012 - 2 B 146.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornographischen Materials; Bedeutung einer

    Auszug aus VG Trier, 21.06.2022 - 3 K 802/22
    Ergibt die prognostische Gesamtwürdigung, dass ein endgültiger Vertrauensverlust noch nicht eingetreten ist, haben die Verwaltungsgerichte diejenige Disziplinarmaßnahme zu verhängen, die erforderlich ist, um den Beamten zur Beachtung der Dienstpflichten anzuhalten und der Ansehensbeeinträchtigung entgegenzuwirken (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 -, NVwZ-RR 2007, 695; Beschluss vom - 25 - - 25 14. Mai 2012 - 2 B 146.11 -, NVwZ-RR 2012, 658; Urteil der erkennenden Kammer vom 18. September 2018 - 3 K 14676/17.TR -, juris).
  • VG Trier, 18.09.2018 - 3 K 14676/17

    Dienstentfernung eines Polizeibeamten wegen erheblicher Straftaten

    Auszug aus VG Trier, 21.06.2022 - 3 K 802/22
    Ergibt die prognostische Gesamtwürdigung, dass ein endgültiger Vertrauensverlust noch nicht eingetreten ist, haben die Verwaltungsgerichte diejenige Disziplinarmaßnahme zu verhängen, die erforderlich ist, um den Beamten zur Beachtung der Dienstpflichten anzuhalten und der Ansehensbeeinträchtigung entgegenzuwirken (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 -, NVwZ-RR 2007, 695; Beschluss vom - 25 - - 25 14. Mai 2012 - 2 B 146.11 -, NVwZ-RR 2012, 658; Urteil der erkennenden Kammer vom 18. September 2018 - 3 K 14676/17.TR -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.2002 - D 17 S 1/02

    Disziplinarische Beurteilung im Fall eines Beamten, der mehrere dienstliche

    Auszug aus VG Trier, 21.06.2022 - 3 K 802/22
    allgemeine oder - wie hier - auf einen bestimmten Pflichtenkreis bezogene und ernsthaft gemeinte Ankündigung eines Beamten, einer Weisung zukünftig nicht Folge leisten zu wollen, kann im Einzelfall ebenso wie ein Gehorsamsverstoß selbst bereits eine (erhebliche) Störung des Vertrauensverhältnisses zur Folge haben (vgl. insoweit VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. September 2002 - D 17 S 1/02 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.1995 - 3 A 11324/95
    Auszug aus VG Trier, 21.06.2022 - 3 K 802/22
    Dies ist vielmehr erst dann der Fall, wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 a.a.O., Rn. 45; Beschluss vom 6. Mai 2008 a.a.O., Rn. 31; BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 -, BVerwGE 160, 370396, juris, Rn. 21; OVG RP, Urteil vom 4. August 1995 - 3 A 11324/95.OVG -, ESOVG, juris, Rn. 40 f.).
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