Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 23.02.2000 - 3 K 91/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Erben
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Widerlegung der Zugangsvermutung; Bestreiten des Zugangs eines Bescheids durch Erbe des Bekanntgabeadressaten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerlegung der Zugangsvermutung; Bestreiten des Zugangs eines Bescheids durch Erbe des Bekanntgabeadressaten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO ist nicht widerlegt, wenn der Erbe des Bekanntgabeadressaten den Zugang des Bescheids bestreitet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2000, 904
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 23.09.1966 - III 226/63
Bewirkung einer Einspruchsentscheidung durch einfache Aufgabe des Briefs
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.02.2000 - 3 K 91/94
Zwar greift nach der ständigen Rechtsprechung des BFH die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO nicht, wenn der Bekanntgabeadressat eines Verwaltungsakts nicht nur den fristgerechten Zugang des Schriftstücks, sondern den Zugang überhaupt bestreitet (BFH-Urteil vom 23. September 1966, III 226/63, BStBl II 1967, 99; BFH-Urteil vom 5. Dezember 1974, V R 111/74, BStBl II 1975, 286; vgl. auch Tipke / Kruse, AO, 88. Lfg.Sinn und Zweck der Regelung in § 122 Abs. 2 AO ist es nicht, dass schon ein einfaches Bestreiten genügt, die gesetzliche Vermutung über den Zeitpunkt des Zugangs zu entkräften (BFH-Urteil vom 23. September 1966, III 226/63, BStBl II 1967, 99).
Es müssen vielmehr Zweifel am Zugang des Bescheids berechtigt sein, sei es nach den Umständen des Falles, sei es nach dem schlüssigen oder jedenfalls vernünftigen Vorbringen des Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 23. September 1966, III 226/63, BStBl II 1967, 99).
- BFH, 17.07.1986 - V R 96/85
Nichtigkeit eines Steuerbescheids bei nicht hinreichend bestimmtem …
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.02.2000 - 3 K 91/94
Die Aufhebung eines nichtigen Steuerbescheids oder eines rechtlich nicht existent gewordenen Bescheids (sog. Nichtakt) ist jedoch dann ausnahmsweise nach § 40 Abs. 1 FGO möglich, wenn von dieser unwirksamen Steuerfestsetzung die Rechtsscheinwirkung eines wirksamen Verwaltungsaktes ausgeht (BFH-Urteil vom 17. Juli 1986, V R 96/85, BStBl II 1986, 834; Urteil des FG des Saarlandes vom 28. April 1994 2 K 3/92, EFG 1995, 157;… Gräber / von Groll, FGO, 4. Aufl. 1997, § 40 Rz. 13 und § 41 Rz. 22, 24 m. w. N.). - BFH, 05.12.1974 - V R 111/74
Bekanntgabe - Behörde - Einfacher Brief - Nachweispflicht - Zugangsmangel - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.02.2000 - 3 K 91/94
Zwar greift nach der ständigen Rechtsprechung des BFH die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO nicht, wenn der Bekanntgabeadressat eines Verwaltungsakts nicht nur den fristgerechten Zugang des Schriftstücks, sondern den Zugang überhaupt bestreitet (BFH-Urteil vom 23. September 1966, III 226/63, BStBl II 1967, 99; BFH-Urteil vom 5. Dezember 1974, V R 111/74, BStBl II 1975, 286; vgl. auch Tipke / Kruse, AO, 88. Lfg. - FG Saarland, 28.04.1994 - 2 K 3/92
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.02.2000 - 3 K 91/94
Die Aufhebung eines nichtigen Steuerbescheids oder eines rechtlich nicht existent gewordenen Bescheids (sog. Nichtakt) ist jedoch dann ausnahmsweise nach § 40 Abs. 1 FGO möglich, wenn von dieser unwirksamen Steuerfestsetzung die Rechtsscheinwirkung eines wirksamen Verwaltungsaktes ausgeht (BFH-Urteil vom 17. Juli 1986, V R 96/85, BStBl II 1986, 834; Urteil des FG des Saarlandes vom 28. April 1994 2 K 3/92, EFG 1995, 157;… Gräber / von Groll, FGO, 4. Aufl. 1997, § 40 Rz. 13 und § 41 Rz. 22, 24 m. w. N.).
- BVerwG, 15.06.2016 - 9 C 19.15
Verwaltungsakt; Steuerbescheid; Steuermessbescheid; Steuerschuld; Grundsteuer; …
Entscheidend ist danach, dass der Adressat, falls er den Zugang bestreitet, eine (negative) Tatsache aus seinem eigenen Einfluss- und Wahrnehmungsbereich bekundet, während sich der Dritte mangels eigener Erkenntnisse lediglich darauf berufen kann, dass die Frage des Zugangs offen sei (ebenso bereits OVG Münster, Urteil vom 28. November 1995 - 15 A 72/93 - NVwZ-RR 1997, 77 ; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 23. Februar 2000 - 3 K 91/94 - EFG 2000, 904 ). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2015 - 1 L 313/11
Festsetzung von Beiträgen; Streit um Zugang eines Heranziehungsbescheides; …
Soweit in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung angenommen wird, auch Nichtverwaltungsakte lösten als Äußerung einer mit staatlicher Autorität ausgestatteten Behörde scheinbar Rechtswirkungen aus und könnten deshalb aus praktischen Gründen gleichwohl angefochten und aufgehoben werden bzw. sei eine Anfechtungsklage statthaft (…vgl. etwa FG Hamburg, Urt. v. 29.03.2007 - 1 K 258/06 - juris unter Bezugnahme auf BFH, Urt. v. 07.08.1985 - I R 309/82 -, BStBl II 1986, 42; ebenso Niedersächsisches FG, Urt. v. 23.02.2000 - 3 K 91/94 -, juris), folgt der Senat dem nicht. - VGH Bayern, 26.02.2015 - 4 ZB 13.822
Gewerbesteuerhaftung
Das Bestreiten des Zugangs des Bescheids, mit dem der Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben worden ist, mit Nichtwissen widerlegt nicht die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO (NdsFG, U.v. 23.2.2000 - 3 K 91/94 - ZKF 2001, 82).