Rechtsprechung
VG Neustadt, 13.05.2014 - 3 L 365/14.NW |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Bahnhofsvorplatz Pirmasens-Nord muss für Linienbusse anfahrbar sein
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die durch Betonbarrieren versperrte Zufahrt zur Bushaltestelle
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bahnhofsvorplatz Pirmasens-Nord muss für Linienbusse anfahrbar sein
Wird zitiert von ...
- VG Augsburg, 05.04.2016 - Au 3 K 14.99
Ermessensfehlerhafte behördliche Untersagung der angekündigten Sperrung eines …
Nach dieser Rechtsprechung erfasst das Tatbestandsmerkmal der Verkehrserschwerung in § 32 Abs. 1 Satz 1 StVO somit - quasi als größtmögliche Erschwerung - auch die Verhinderung bzw. Unterbindung des Verkehrs zur Gänze, da geschütztes Rechtsgut insoweit der öffentliche Verkehr an sich sei (…so ausdrücklich BayVGH, U. v. 17.2.2003 - 11 B 99.3439 - juris Rn. 39;… B. v. 14.7.2010 - 8 ZB 10.475 - juris Rn. 10;… BayObLG, B. v. 29.10.1993 - 4St RR 175/93 - BayVBl 1994, 220 - juris Rn. 13; vgl. auch VG Neustadt, B. v. 13.5.2014 - 3 L 365/14.NW - juris Rn. 61).