Rechtsprechung
   VG Neustadt, 27.07.2010 - 3 L 701/10.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19100
VG Neustadt, 27.07.2010 - 3 L 701/10.NW (https://dejure.org/2010,19100)
VG Neustadt, Entscheidung vom 27.07.2010 - 3 L 701/10.NW (https://dejure.org/2010,19100)
VG Neustadt, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - 3 L 701/10.NW (https://dejure.org/2010,19100)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,19100) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 123 VwGO, § 43 Abs 2 Nr 1 ErsDiG
    Recht des Zivildienstes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines besonderen Härtefalls bei einem zusätzlichen Wartezeitverlust von mehr als neun Monaten zwischen der vorgesehenen Zivildienstzeit und dem nächstmöglichen Ausbildungsbeginn

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.11.1969 - VIII C 92.69

    Begriff des Ausbildungsabschnitts - Anerkennung anderer persönlicher Gründe als

    Auszug aus VG Neustadt, 27.07.2010 - 3 L 701/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. November 1969 - VIII C 92.69 -, BVerwGE 34, 188 ff., 28. November 1973 - 8 C 166.71 -, 25. Oktober 1978 - VIII C 25.77 -, alle auch juris) kann ein zusätzlicher Zeitverlust von mehr als sechs Monaten zwischen der vorgesehenen Dienstzeit und dem nächstmöglichen Ausbildungsbeginn eine besondere Härte darstellen.
  • BVerwG, 28.11.1973 - VIII C 166.71

    Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst bis zum Abschluss der Ausbildung als

    Auszug aus VG Neustadt, 27.07.2010 - 3 L 701/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. November 1969 - VIII C 92.69 -, BVerwGE 34, 188 ff., 28. November 1973 - 8 C 166.71 -, 25. Oktober 1978 - VIII C 25.77 -, alle auch juris) kann ein zusätzlicher Zeitverlust von mehr als sechs Monaten zwischen der vorgesehenen Dienstzeit und dem nächstmöglichen Ausbildungsbeginn eine besondere Härte darstellen.
  • BVerwG, 25.10.1978 - 8 C 25.77

    Wehrdienstzeit - Wehrdienstbedingter Zeitverlust - Widerrufsbeamter -

    Auszug aus VG Neustadt, 27.07.2010 - 3 L 701/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. November 1969 - VIII C 92.69 -, BVerwGE 34, 188 ff., 28. November 1973 - 8 C 166.71 -, 25. Oktober 1978 - VIII C 25.77 -, alle auch juris) kann ein zusätzlicher Zeitverlust von mehr als sechs Monaten zwischen der vorgesehenen Dienstzeit und dem nächstmöglichen Ausbildungsbeginn eine besondere Härte darstellen.
  • VG Oldenburg, 01.09.2010 - 7 B 2151/10

    Zivildienst; Entlassung; Ausbildung; Zeitverlust; besondere Härte

    Zur Berechnung des zivildienstbedingten Zeitverlustes und zur Auslegung des Erlasses des BMFSJS vom 21. Dezember 2009 (Anschluss an VG Neustadt, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 3 L 701/10.NW).

    Insoweit folgt die Kammer den Ausführungen des VG Neustadt in dessen Beschluss vom 27. Juli 2010 (Az.: 3 L 701/10.NW ; a.A. möglicherweise VG Düsseldorf, Beschlüsse vom 30. Juli 2010 - 11 L 1187/10 - und vom 11. August 2010 - 11 L 1192/10 - V. n. b.).

  • VG Koblenz, 30.08.2010 - 7 L 1010/10

    Zivildienstleistender muss keine Wartezeiten bis Studienbeginn hinnehmen

    Allerdings kann der Erlass unschwer verfassungskonform so verstanden werden, dass nicht die gesamte Dienstzeit, sondern die noch abzuleistende Dienstzeit von der Zeitspanne zwischen erst- und nächstmöglichem Studien- bzw. Ausbildungsbeginn in Abzug gebracht wird (vgl. zu dem Vorstehenden auch VG Neustadt a.d.W., Beschluss vom 27. Juli 2010 - 3 L 701/10.NW -, nach juris).
  • VG Göttingen, 29.09.2010 - 1 B 235/10

    Vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst zum Zwecke der Aufnahme eines

    Insoweit folgt das Gericht den Ausführungen des VG Neustadt in dessen Beschluss vom 27. Juli 2010 (Az.: 3 L 701/10.NW, juris Rn. 7 ff.; ebenso VG Koblenz, Beschluss vom 30.08.2010 - 1010/10.KO -, juris Rn. 10; VG Oldenburg, Beschluss vom 01.09.2010 - 7 B 2151/10 -, juris Rn. 16 f.; a. A. VG Düsseldorf, Beschlüsse vom 30. Juli 2010 - 11 L 1187/10 - und vom 11. August 2010 - 11 L 1192/10 - allerdings ohne Begründung, nicht veröffentlicht).
  • VG Münster, 20.08.2010 - 5 L 441/10

    Freistellung von der Ableistung des Zivildienstes im Wege der einstweiligen

    Ob der von der Antragsgegnerin herangezogene Erlass in Fällen der vorliegenden Art, in denen es um eine vorzeitige Entlassung aus dem Dienstverhältnis geht, fehlerhaft angewendet wird, so VG Neustadt an der Weinstraße, Beschlüsse vom 27. Juli 2010 - 3 L 701/10.NW und vom 10. August 2010 - 3 L 796/10.NW -, kann dabei offen bleiben.
  • VG Münster, 20.08.2010 - 5 L 442/10

    Anspruch auf Entlassung aus dem Zivildienst in Anbetracht eines beginnenden

    Ob der von der Antragsgegnerin herangezogene Erlass in Fällen der vorliegenden Art, in denen es um eine vorzeitige Entlassung aus dem Dienstverhältnis geht, fehlerhaft angewendet wird, so VG Neustadt an der Weinstraße, Beschlüsse vom 27. Juli 2010 - 3 L 701/10.NW und vom 10. August 2010 - 3 L 796/10.NW -, kann dabei offen bleiben.
  • VG Neustadt, 10.08.2010 - 3 L 796/10
    Dieser Ministerialerlass wird nach Ansicht der Kammer von der Antragsgegnerin fehlerhaft angewendet (vgl. Beschluss der Kammer vom 27. Juli 2010 ­ 3 L 701/10.NW ­).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht