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   VGH Baden-Württemberg, 16.02.2016 - 3 S 2303/15   

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VGH Baden-Württemberg, 16.02.2016 - 3 S 2303/15 (https://dejure.org/2016,3300)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.02.2016 - 3 S 2303/15 (https://dejure.org/2016,3300)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - 3 S 2303/15 (https://dejure.org/2016,3300)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarwiderspruchs gegen die ursprüngliche Baugenehmigung; Nachtragsbaugenehmigung als eine Modifizierung der ursprünglichen Baugenehmigung; Merkmale einer lediglich modifizierenden Nachtragsbaugenehmigung; Annahme ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 80a Abs 3 VwGO, § 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 80 Abs 7 S 2 VwGO
    Auswirkungen einer Nachtragsbaugenehmigung auf die sofortige Vollziehbarkeit der Baugenehmigung im Fall des Nachbarwiderspruchs; Notwendigkeit des Änderungsantrages nach VwGO § 80a Abs 3 S 2, § 80 Abs 7 S 2; Vorliegen einer modifizierenden Nachtragsbaugenehmigung; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarwiderspruchs gegen die ursprüngliche Baugenehmigung; Nachtragsbaugenehmigung als eine Modifizierung der ursprünglichen Baugenehmigung; Merkmale einer lediglich modifizierenden Nachtragsbaugenehmigung; Annahme ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Modifizierende Nachtragsbaugenehmigung ist nicht sofort vollziehbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Weiter bestehende aufschiebende Wirkung bei Erlass einer Nachtragsbaugenehmigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Weiter bestehende aufschiebende Wirkung bei Erlass einer Nachtragsbaugenehmigung

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 631
  • NVwZ 2016, 631 BauR 2016, 1055 (Ls.)
  • BauR 2016, 1055
  • BauR 2016, 812
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2014 - 10 S 29.13

    Beschwerde; Rechtsschutzinteresse; Änderung der Baugenehmigung im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2016 - 3 S 2303/15
    19 bb) Eine solche lediglich modifizierende Nachtragsbaugenehmigung liegt bei kleineren Änderungen vor, die das Gesamtvorhaben in seinen Grundzügen nur unwesentlich berühren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.6.2014 - OVG 10 S 29.13 - juris, m. w. N.), inhaltlich nicht zu einem von dem ursprünglichen Genehmigungsgegenstand wesensverschiedenen Vorhaben führen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.2.2007 - 10 A 27/07 -juris) und dessen Identität wahren (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 11.12.2014, a. a. O.).

    Ein aliud ist demgegenüber anzunehmen, wenn sich das neue Vorhaben in Bezug auf baurechtlich relevante Kriterien von dem ursprünglich genehmigten Vorhaben grundlegend unterscheidet (vgl. auch hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.6.2014, a. a. O., m. w. N.).

    Darauf, ob die baurechtliche Zulässigkeit des abgewandelten Bauobjekts im Ergebnis anders zu beurteilen ist, kommt es demgegenüber nicht an (vgl. auch hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.6.2014, a. a. O., m. w. N.).

  • VGH Bayern, 22.01.2013 - 1 CS 12.2709

    Antrag des Bauherrn auf Änderung der zu Gunsten eines Nachbarn ergangenen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2016 - 3 S 2303/15
    Deshalb ist es unerheblich, ob mit der Nachtragsgenehmigung eine im vorangegangenen einstweiligen Rechtschutzverfahren gerichtlich beanstandete Nachbarrechtsverletzung ausgeräumt wird (vgl. zur Einhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen durch Zurückversetzen einer Gebäudewand auf einer Länge von 6 m um 2 m Bay. VGH, Beschl. v. 22.1.2013 - 1 CS 12.2709 -NVwZ 2013, 671 ff.; a. A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 3.6.1996 - 11 B 1276/96 - juris).

    Gleiches gilt im Ergebnis auch dann, wenn es gerade Ziel der Nachtragsgenehmigung ist, eine solche Nachbarrechtsverletzung auszuräumen (wohl ebenso Bay. VGH, Beschl. v. 22.1.2013, a. a. O.; a. A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 3.6.1996, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1996 - 11 B 1276/96

    Baunachbarrechtlicher Eilantrag; Erteilung einer Nachtragsgenehmigung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2016 - 3 S 2303/15
    Deshalb ist es unerheblich, ob mit der Nachtragsgenehmigung eine im vorangegangenen einstweiligen Rechtschutzverfahren gerichtlich beanstandete Nachbarrechtsverletzung ausgeräumt wird (vgl. zur Einhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen durch Zurückversetzen einer Gebäudewand auf einer Länge von 6 m um 2 m Bay. VGH, Beschl. v. 22.1.2013 - 1 CS 12.2709 -NVwZ 2013, 671 ff.; a. A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 3.6.1996 - 11 B 1276/96 - juris).

    Gleiches gilt im Ergebnis auch dann, wenn es gerade Ziel der Nachtragsgenehmigung ist, eine solche Nachbarrechtsverletzung auszuräumen (wohl ebenso Bay. VGH, Beschl. v. 22.1.2013, a. a. O.; a. A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 3.6.1996, a. a. O.).

  • BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85

    Türkische Staatsangehörige - Aufenthaltsrecht - Assoziierungsvereinbarung - EWG -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2016 - 3 S 2303/15
    Denn die aufschiebende Wirkung eines Nachbarwiderspruches gegen eine Baugenehmigung gilt nach § 80b Abs. 1 Satz 1 VwGO bis zu Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts oder, wenn die Anfechtungsklage im ersten Rechtszug abgewiesen worden ist, bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ablauf der gesetzlichen Begründungsfrist des gegen die abweisende Entscheidung gegebenen Rechtsmittels fort (vgl. zum Umfang der aufschiebenden Wirkung bereits BVerwG, Urt. v. 27.10.1987 - 1 C 19.85 - BVerwGE 78, 192 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2014 - 1 ME 71/14

    Gleichstellung der Beteiligtenstellung im Änderungsverfahren nach § 80 Abs. 7

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2016 - 3 S 2303/15
    Bei einer solchen Nachtragsbaugenehmigung ("Tekturbescheid") handelt es sich nämlich nicht um eine selbstständige Genehmigung, sondern um die Änderung einer vorhandenen Genehmigung (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. vom 11.7.2014 - 1 ME 71/14 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2007 - 10 A 27/07

    Aufhebung einer Baugenehmigung und einer sogenannten Nachtragsbaugenehmigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2016 - 3 S 2303/15
    19 bb) Eine solche lediglich modifizierende Nachtragsbaugenehmigung liegt bei kleineren Änderungen vor, die das Gesamtvorhaben in seinen Grundzügen nur unwesentlich berühren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.6.2014 - OVG 10 S 29.13 - juris, m. w. N.), inhaltlich nicht zu einem von dem ursprünglichen Genehmigungsgegenstand wesensverschiedenen Vorhaben führen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.2.2007 - 10 A 27/07 -juris) und dessen Identität wahren (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 11.12.2014, a. a. O.).
  • OVG Sachsen, 15.07.1999 - 1 S 308/99

    Aufschiebende Wirkung des Nachbarwiderspruchs auch bei nachträglicher Ergänzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2016 - 3 S 2303/15
    Will der Bauherr von der geänderten Baugenehmigung Gebrauch machen, bedarf es hierfür eines Änderungsantrages nach § 80a Abs. 3 Satz 2, § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO mit dem Ziel, dass der zunächst erfolgreiche Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt wird (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 11.12.2014 - 15 CS 14/710 - juris, m. w. N.; vgl. auch Sächs. OVG, Beschl. v. 15.7.1999 - 1 S 308/99 - SächsVBl 2000, 55 ff., OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 16.3.1993 - 1 M 8/93 - juris [Ls.]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.03.1993 - 1 M 8/93

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Sofortvollzug; Baugenehmigung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2016 - 3 S 2303/15
    Will der Bauherr von der geänderten Baugenehmigung Gebrauch machen, bedarf es hierfür eines Änderungsantrages nach § 80a Abs. 3 Satz 2, § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO mit dem Ziel, dass der zunächst erfolgreiche Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt wird (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 11.12.2014 - 15 CS 14/710 - juris, m. w. N.; vgl. auch Sächs. OVG, Beschl. v. 15.7.1999 - 1 S 308/99 - SächsVBl 2000, 55 ff., OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 16.3.1993 - 1 M 8/93 - juris [Ls.]).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2018 - 5 S 272/18

    Nachbarschutz durch örtliche Bauvorschriften; Stützmauern und Einfriedungen;

    Die von der Antragstellerin aufgeworfene Frage, ob die Baurechtsbehörde nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 oder § 19 Abs. 1 und 2 LBOVVO im Rahmen des für die Stützmauer und die Aufschüttung notwendigen Nachtrags-Baugenehmigungsverfahrens (vgl. dazu: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.10.1995 - 3 S 2295/94 - NVwZ-RR 1996, 485, juris Rn. 23; Beschluss vom 16.2.2016 - 3 S 2303/15 - BauR 2016, 812, juris; Schlotterbeck in ders./Hager/Buch/Gammerl, LBO, 7. Auf., § 58 Rn. 8) auf die Vorlage eines Standsicherheitsnachweises vor Erteilung der Baugenehmigung verzichten durfte, kann dahinstehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 3 S 2948/19

    Baugenehmigung für ein Bundesliga-Fußballstadion in Freiburg; Lärmbelästigung

    Damit stellt sich die geänderte Baugenehmigung nicht als "aliud" dar; vielmehr handelt es sich um eine lediglich modifizierende Nachtragsbaugenehmigung, die das Gesamtvorhaben in seinen Grundzügen nur unwesentlich betrifft und für sich genommen die im Beschluss vom 2.10.2019 angeordnete aufschiebende Wirkung der Nachbarrechtsbehelfe gegen die ursprüngliche Baugenehmigung unberührt gelassen hätte (vgl. hierzu den Senatsbeschluss v. 16.2.2016 - 3 S 2303/15 - juris).
  • VGH Bayern, 09.06.2020 - 15 CS 20.901

    Neubau eines Geschäftshauses - benachbarte landwirtschaftliche Hofstelle mit

    Es handelt sich um eine schlichte Tektur- und keine "aliud"-Genehmigung, weil die Identität des mit dem Ausgangsbescheid vom 19. Dezember 2019 genehmigten Vorhabens gewahrt bleibt (zur Abgrenzung vgl. BayVGH, B.v. 23.10.2019 - 15 ZB 18.1275 - juris Rn. 12 m.w.N.; OVG Bln-Bbg, B.v. 24.6.2014 - OVG 10 S 29.13 - juris Rn. 6; VGH BW, B.v. 16.12.2016 - 3 S 2303/15 - BauR 2016, 812 = juris Rn. 18 f.).
  • VG Hamburg, 08.03.2021 - 9 E 4562/20

    Baugenehmigung: Nachtragsgenehmigung bei einer bereits angeordneten

    Will der Bauherr von der geänderten Baugenehmigung Gebrauch machen, bedarf es hierfür eines Änderungsantrags nach den §§ 80a Abs. 3 Satz 2, 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO mit dem Ziel, dass der zunächst erfolgreiche Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt wird (VGH Mannheim, Beschl. v. 16.2.2016, 3 S 2303/15, juris Rn. 18; OVG Koblenz, Beschl. v. 27.6.2016, 8 B 10519/16, juris Rn. 5; VGH München, Beschl. v. 11.12.2014, 15 CS 14.1710, juris Rn. 14; Beschl. v. 22.1.2013, 1 CS 12.2709, juris Rn. 14 ff.; Beschl. v. 2.8.2007, 1 Cs 07.801, juris Ls. 1 und Rn. 31 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.3.2006, OVG 10 S 7.05, juris Ls. 1 und Rn. 12 f.; OVG Bautzen, Beschl. v. 15.7.1999, 1 S 308/99, NVwZ-RR 2000, 582; OVG Saarlouis, Beschl. v. 23.8.1995, 2 W 33/95, juris Ls. 4 und Rn. 5; OVG Schleswig, Beschl. v. 16.3.1993, 1 M 8/93, juris Ls. und Rn. 11 f.).

    Eine nicht nur modifizierende Änderung, sondern ein "aliud" ist demgegenüber anzunehmen, wenn sich das neue Vorhaben in Bezug auf baurechtlich relevante Kriterien von dem ursprünglich genehmigten Vorhaben grundlegend unterscheidet (VGH Mannheim, Beschl. v. 16.2.2016, 3 S 2303/15, juris Rn. 19).

    Dies ist der Fall, wenn die Frage der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit des Gesamtvorhabens durch die Änderung neu aufgeworfen wird (VGH Mannheim, Beschl. v. 16.2.2016, 3 S 2303/15, juris Rn. 19).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2017 - 3 S 101/17

    Einfluss einer Änderungsgenehmigung auf die Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Soll erreicht werden, dass von der (geänderten) Genehmigung Gebrauch gemacht werden darf, muss deshalb ein Änderungsantrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO gestellt werden mit dem Ziel, dass der zunächst erfolgreiche Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt wird (vgl. zur Baugenehmigung: Senatsbeschl. v. 16.2.2016 - 3 S 2303/15 - juris; OVG Niedersachsen, Beschl. vom 11.7.2014 - 1 ME 71/14 - BauR 2015, 478; OVG Sachsen, Beschl. v. 15.7.1999 - 1 S 308/99 - NVwZ-RR 2000, 582).

    Eine bereits erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung kann allerdings nur dann durch eine Änderungsgenehmigung ergänzt oder geändert werden, wenn das Vorhaben dadurch nicht in seinem Wesen verändert wird (vgl. zur Baugenehmigung: Senatsbeschl. v. 16.2.2016, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.2.2007 - 10 A 27/07 - juris).

  • VG Hamburg, 08.03.2021 - 9 E 4561/20

    Änderung einer bestehenden aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs bei

    Will der Bauherr von der geänderten Baugenehmigung Gebrauch machen, bedarf es hierfür eines Änderungsantrags nach den §§ 80a Abs. 3 Satz 2, 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO mit dem Ziel, dass der zunächst erfolgreiche Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt wird (VGH Mannheim, Beschl. v. 16.2.2016, 3 S 2303/15, juris Rn. 18; OVG Koblenz, Beschl. v. 27.6.2016, 8 B 10519/16, juris Rn. 5; VGH München, Beschl. v. 11.12.2014, 15 CS 14.1710, juris Rn. 14; Beschl. v. 22.1.2013, 1 CS 12.2709, juris Rn. 14 ff.; Beschl. v. 2.8.2007, 1 Cs 07.801, juris Ls. 1 und Rn. 31 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.3.2006, OVG 10 S 7.05, juris Ls. 1 und Rn. 12 f.; OVG Bautzen, Beschl. v. 15.7.1999, 1 S 308/99, NVwZ-RR 2000, 582; OVG Saarlouis, Beschl. v. 23.8.1995, 2 W 33/95, juris Ls. 4 und Rn. 5; OVG Schleswig, Beschl. v. 16.3.1993, 1 M 8/93, juris Ls. und Rn. 11 f.).

    Eine nicht nur modifizierende Änderung, sondern ein "aliud" ist demgegenüber anzunehmen, wenn sich das neue Vorhaben in Bezug auf baurechtlich relevante Kriterien von dem ursprünglich genehmigten Vorhaben grundlegend unterscheidet (VGH Mannheim, Beschl. v. 16.2.2016, 3 S 2303/15, juris Rn. 19).

    Dies ist dann der Fall, wenn die Frage der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit des Gesamtvorhabens durch die Änderung neu aufgeworfen wird (VGH Mannheim, Beschl. v. 16.2.2016, 3 S 2303/15, juris Rn. 19).

  • OVG Niedersachsen, 28.04.2022 - 1 ME 146/21

    Abänderungsantrag; aliud; Ersatzmaßnahme; Identität; Nachtragsbaugenehmigung;

    Der Entscheidungsrahmen des § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO ist demgegenüber überschritten, wenn die "Nachtragsgenehmigung" gegenüber dem ursprünglich genehmigten Vorhaben ein "aliud" zulässt (OVG NRW, Beschl. v. 16.11.2012 - 2 B 1095/12 -, juris Rn. 10, 12 m.w.N.; ebenso VGH BW, Beschl. v. 16.2.2016 - 3 S 2303/15 -, BauR 2016, 812 = juris Rn. 18 m.w.N.).

    Wäre dies der Fall, so wäre diese zunächst gemäß § 212a Abs. 1 BauGB sofort vollziehbar und müsste - sofern noch möglich - vom Antragsteller des Ursprungsverfahrens erneut mit Rechtsbehelfen nach §§ 80a, 80 Abs. 5 VwGO angegriffen werden (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 16.11.2012 - 2 B 1095/12 -, juris Rn. 10, 12 m.w.N.; VGH BW, Beschl. v. 16.2.2016 - 3 S 2303/15 -, BauR 2016, 812 = juris Rn. 18 m.w.N.).

  • VG Sigmaringen, 08.07.2020 - 5 K 5072/19
    Dies führt - bei positiver Prüfung - zu einer neuen Baugenehmigung (vgl. zu alledem VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.02.2016 - 3 S 2303/15 -, BauR 2016, 812; Urteil vom 10.10.1978 - III S 2882/17 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.04.2017 - OVG 10 N 64.13 -, juris; Hornmann, in: Hoppenberg / de Witt, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Bd. I, A I Rn. 107, m.w.N.).
  • VG München, 15.05.2017 - M 8 S7 17.1704

    Antrag auf Änderung eines Beschlusses, der die aufschiebende Wirkung der Klage

    Dies ist allein eine Frage der Begründetheit des Antrags (VGH BW, B.v. 16.2.2016 - 3 S 2303/15 - juris Rn. 20).

    Soll also erreicht werden, dass von der (geänderten) Baugenehmigung Gebrauch gemacht werden darf, muss demnach vom Bauherrn ein Änderungsantrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO mit dem Ziel gestellt werden, dass der zunächst erfolgreiche Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt wird (VG München, B.v. 7.9.2013 - M 1 S7 16.3394 - juris; BayVGH, B.v. 22.1.2013 - 1 CS 12.2709 - BayVBl 2013, 344; BayVGH, B.v. 11.12.2014 - 15 CS 14.1710 - juris Rn. 14; VGH BW, B.v. 16.2.2016 - 3 S 2303/15 - juris).

  • VG München, 15.05.2017 - M 8 SN 16.4985

    Abänderungsantrag des Bauherrn gegen stattgebenden Eilbeschluss nach Erlass einer

    Dies ist allein eine Frage der Begründetheit des Antrags (VGH BW, B.v. 16.2.2016 - 3 S 2303/15 - juris Rn. 20).

    Soll also erreicht werden, dass von der (geänderten) Baugenehmigung Gebrauch gemacht werden darf, muss demnach vom Bauherrn ein Änderungsantrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO mit dem Ziel gestellt werden, dass der zunächst erfolgreiche Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt wird (VG München, B.v. 7.9.2013 - M 1 S7 16.3394 - juris; BayVGH, B.v. 22.1.2013 - 1 CS 12.2709 - BayVBl 2013, 344; BayVGH, B.v. 11.12.2014 - 15 CS 14.1710 - juris Rn. 14; VGH BW, B.v. 16.2.2016 - 3 S 2303/15 - juris).

  • VG Neustadt, 13.08.2020 - 5 L 637/20

    "Lounge im Weinkontor" in Edenkoben darf wieder öffnen

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2020 - 1 LB 8/16

    Baugenehmigung: Nachtragsbaugenehmigung für einen Anbau einer Balkonanlage

  • VG Karlsruhe, 27.02.2020 - 5 K 4575/18
  • VG Trier, 09.11.2016 - 5 K 2561/16

    Nebenbestimmung in Baugenehmigung; Auflage zur Errichtung und Unterhaltung eines

  • VGH Bayern, 15.04.2021 - 9 B 17.1240

    Baurecht - Stadion des FC Würzburger Kickers e.V., sog. "Flyeralarm-Arena"

  • VG Trier, 22.11.2016 - 5 K 2561/16

    Bestimmung, Brandlast, Löschwasser, Löschwasserrückhaltebecken, Nebenbestimmung,

  • VGH Bayern, 15.04.2021 - 9 B 17.1245

    Erledigung einer Baugenehmigung durch neue Sachentscheidung

  • VGH Bayern, 15.04.2021 - 9 B 17.1243

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse für ein Klageverfahren gegen den angefochtenen

  • VGH Bayern, 15.04.2021 - 9 B 17.1242

    Unzulässige Nachbarklage gegen Sanierung eines Fußballstadions - neue

  • VGH Bayern, 15.04.2021 - 9 B 17.1244

    Unzulässige Nachbarklage gegen Sanierung eines Fußballstadions - neue

  • VG Minden, 11.05.2016 - 11 K 660/15
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