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   VGH Baden-Württemberg, 09.07.2014 - 3 S 899/14   

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https://dejure.org/2014,18349
VGH Baden-Württemberg, 09.07.2014 - 3 S 899/14 (https://dejure.org/2014,18349)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.07.2014 - 3 S 899/14 (https://dejure.org/2014,18349)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Juli 2014 - 3 S 899/14 (https://dejure.org/2014,18349)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der für ein mit einer Duldungspflicht konformes Bauvorhaben erteilten Baugenehmigung bei Verstoß gegen die Bauordnung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Duldungspflicht aus Baulast - öffentliches Interesse an Baulast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBO § 7 S. 1; LBO § 71 Abs. 3 S. 2
    Aufhebung der für ein mit einer Duldungspflicht konformes Bauvorhaben erteilten Baugenehmigung bei Verstoß gegen die Bauordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baulast übernommen: Eigentümer kann nicht gegen Abstandsflächenverstoß vorgehen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abstandsflächen - und die vom Rechtsvorgänger übernommene Baulast

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Aufhebung einer erteilten Baugenehmigung bei Erstreckung der Abstandsflächen auf eigenes Grundstück

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Aufhebung einer erteilten Baugenehmigung bei Erstreckung der Abstandsflächen auf eigenes Grundstück

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 837
  • BauR 2014, 1976 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2002 - 3 S 882/02

    Treuwidrige Abstandsflächenbemängelung bei gegenseitiger Unterschreitung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.2014 - 3 S 899/14
    In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist dementsprechend geklärt, dass der Nachbar durch diesen Grundsatz daran gehindert sein kann, sich auf einen Verstoß gegen die Abstandsvorschriften zu berufen (vgl. u. a. Beschl. v. 4.1.2007 - 8 S 1802/06 - VBlBW 2007, 224; Urt. v. 13.11.2002 - 3 S 882/02 - VBlBW 2003, 235).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 8 S 545/10

    Klagebefugnis des Baulastbegünstigten bei Verzicht auf die Baulast seitens der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.2014 - 3 S 899/14
    Bei einer aus Anlass eines bestimmten Vorhabens übernommenen Baulast ist das der Fall, wenn das begünstigte Bauvorhaben durch eine Änderung der Sachlage auch ohne die Baulast rechtmäßig geworden ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.1.2011 - 8 S 545/10 - BRS 78 Nr. 143; Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, 3. Aufl., § 71 Rn. 48).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2007 - 8 S 1802/06

    Notwendigkeit eines Bebauungsplans für ein besonderes Wohngebiet - Nachbarschutz:

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.2014 - 3 S 899/14
    In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist dementsprechend geklärt, dass der Nachbar durch diesen Grundsatz daran gehindert sein kann, sich auf einen Verstoß gegen die Abstandsvorschriften zu berufen (vgl. u. a. Beschl. v. 4.1.2007 - 8 S 1802/06 - VBlBW 2007, 224; Urt. v. 13.11.2002 - 3 S 882/02 - VBlBW 2003, 235).
  • VG Karlsruhe, 19.05.2017 - 4 K 377/17

    Vereinigung von Grundstücken nach Übernahme einer Baulast

    Zwar besteht bei einer aus Anlass eines bestimmten Vorhabens übernommenen Baulast - wie hier - kein öffentliches Interesse mehr an dieser, wenn das begünstigte Bauvorhaben durch eine Änderung der Sachlage auch ohne die Baulast rechtmäßig geworden ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss v. 09.07.2014 - 3 S 899/14 - juris Rn. 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2020 - 8 S 455/20

    Verzicht auf im Baulastenverzeichnis eingetragene Kfz-Stellplatzbaulasten

    Inwieweit Baulasten trotz des nach § 71 Abs. 3 Satz 2 LBO für ihren Fortbestand erforderlichen öffentlichen Interesses "genereller Natur" (so Senatsurteil vom 27.10.2000 - 8 S 1445/00 -, VBlBW 2001, 188 = juris Rn. 48) und einer Übernahme "auf Vorrat" zugänglich sind, kann dabei dahinstehen (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.07.2014 - 3 S 899/14 -, NVwZ-RR 2014, 837 = juris Rn. 24; OVG Hamburg, Urteil vom 24.04.2002 - 2 Bf 701/98 -, BRS 66 Nr. 140 = juris Rn. 45; Sauter, a.a.O., § 71 Rn. 51; generell kritisch zum Konzept der Baulast auf Vorrat hingegen Ortloff, NVwZ 2005, 1381; zum Vorhabenbezug als Merkmal der Bestimmtheit einer Baulast: VG Karlsruhe, Urteil vom 25.04.2019 - 12 K 2596/18 -, juris Rn. 24 ff.).
  • VG Karlsruhe, 25.04.2019 - 12 K 2596/18

    Bestimmtheit einer Stellplatzbaulast

    Andererseits besteht das öffentliche Interesse fort, wenn das begünstigte Bauvorhaben ausgeführt wurde, noch besteht und eine Änderung der Sach- und Rechtslage nicht eingetreten ist (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 09.07.2014 - 3 S 899/14 -, juris Rn. 23, und vom 24.01.2011 - 8 S 545/10 -, Rn. 7; Sauter, LBO, 3. Aufl., Stand: 50. Lfg. 08/2017, § 71 Rn. 50).
  • VG Sigmaringen, 10.05.2017 - 2 K 655/15
    Andererseits besteht das öffentliche Interesse fort, wenn das begünstigte Bauvorhaben ausgeführt wurde, noch besteht und eine Änderung der Sach- und Rechtslage nicht eingetreten ist (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 09.07.2014 - 3 S 899/14 - und vom 24.01.2011 - 8 S 545/10 - Urteil vom 10.01.2007 - 3 S 1251/06 - Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 23.02.2017 - 1 LA 11/16 - alle juris; Sauter, LBO, 3. Aufl. (Stand: 43. Lfg. 11/2013), § 71 Rn. 48).
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