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   LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2011 - 3 Sa 474/09   

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https://dejure.org/2011,10592
LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2011 - 3 Sa 474/09 (https://dejure.org/2011,10592)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.02.2011 - 3 Sa 474/09 (https://dejure.org/2011,10592)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Februar 2011 - 3 Sa 474/09 (https://dejure.org/2011,10592)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Private Telefonate während OP: Chirurg behält seinen Job

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Privat Telefonieren am Arbeitsplatz: Telefonieren im Operationssaal

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 474/83

    Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2011 - 3 Sa 474/09
    Die Zugrundelegung einer fiktiven Kündigungsfrist hätte nämlich zur Folge, dass die anhand von tatsächlichen Umständen des Einzelfalles vorzunehmende Interessenabwägung auf einen Zeitraum erstreckt würde, der kündigungsrechtlich - eben wegen des Ausschlusses der ordentlichen Kündigung - für den Arbeitgeber ohne Bedeutung ist (vgl. BAG 14.11.1984 - 7 AZR 474/83 - BAG 22.08.1980 - 7 AZR 589/78 -).

    Welche Betrachtungsweise im Einzelfall den Vorrang verdient, ist unter Beachtung des Sinns und Zwecks des Ausschlusses der ordentlichen Kündigung sowie unter Berücksichtigung der Art des Kündigungsgrundes zu entscheiden (vgl. BAG 14.11.1984 - 7 AZR 474/83 - ).

  • BGH, 27.11.1952 - VI ZR 25/52

    Sorgfaltspflicht eines Dentisten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2011 - 3 Sa 474/09
    Herrscht aber Streit darüber, welches Maß an Vorsicht zur Verhütung von Schäden bei der Behandlung notwendig ist, so hat der Arzt im allgemeinen die größere Vorsicht zu beobachten, wenn er nicht fahrlässig handeln will, denn der Kranke bzw. der Patient darf verlangen, dass der Arzt alle, auch entfernte Verletzungsmöglichkeiten in den Kreis seiner Erwägungen zieht und sein Verhalten bei der Behandlung des Patienten hiernach einrichtet (vgl. dazu - in anderem Zusammenhang - BGH 27.11.1952 - VI ZR 25/52 - juris Rz 7).

    Geschuldet ist von einem Arzt, wie dem Kläger, die in seinem Tätigkeitsbereich erforderliche Sorgfalt (§ 276 Abs. 2 BGB), - die eben nicht immer übereinstimmt mit der Sorgfalt, die "üblicherweise" beachtet wird (vgl. BGH 27.11.1952 - VI ZR 25/52 - Rz 7 aE).

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2011 - 3 Sa 474/09
    Der Kläger hatte es doch selbst in der Hand gehabt, sich arbeitsvertragsgemäß zu verhalten und eine Verhaltensweise, die den Bestand des Arbeitsverhältnisses unmittelbar gefährdete, zu vermeiden (vgl. auch Müller-Glöge ErfK-BGB § 626, Rz 45, wo bei dem Abwägungsmerkmal "Dauer der Betriebszugehörigkeit" unter Bezugnahme auf das dort zitiert BAG-Urteil vom 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 - ausgeführt wird, dass die ordentliche Unkündbarkeit eines Arbeitnehmers im Rahmen der Interessenabwägung nicht zu seinen Gunsten zu berücksichtigen sei).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2011 - 3 Sa 474/09
    Dahingestellt bleiben kann deswegen hier weiter, ob der vorliegende Fall zu der Fallgruppe gehört, in der die Interessenabwägung im Rahmen des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG gewissermaßen parallel zu der Interessenabwägung im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB verläuft (vgl. dazu BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - juris Rz. 58).
  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 325/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2011 - 3 Sa 474/09
    Nach BGH 10.11.2009 - VI ZR 325/08 - macht sich eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden ihr günstigen Umstände regelmäßig zumindest hilfsweise zu eigen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2009 - 6 TaBV 33/09

    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einem Verbot der Handynutzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2011 - 3 Sa 474/09
    Diese Entscheidung wurde vom LAG Rheinland-Pfalz im Beschluss vom 30.10.2009 - 6 TaBV 33/09 - bestätigt, wobei das LAG die Auffassung vertreten hat, dass es zu den selbstverständlichen Pflichten der betreffenden Arbeitnehmer gehört, dass diese Arbeitnehmer während der Arbeitszeit von der aktiven und passiven Benutzung des Privathandys absehen.
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08

    Abmahnung - Warnfunktion

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2011 - 3 Sa 474/09
    (1) Bei einer schweren Pflichtverletzung ist dem Arbeitnehmer regelmäßig die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens ohne weiteres genau so erkennbar, wie der Umstand, dass eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (vgl. BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08 - ).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2011 - 3 Sa 474/09
    Ohne Kenntnis des Kündigungsberechtigten vom Kündigungssachverhalt kann das Kündigungsrecht nicht verwirken (BAG 05.12.2002 - 2 AZR 478/01 - ).
  • LAG Düsseldorf, 04.11.2005 - 9 Sa 993/05

    Verlässt sich eine Assistenzärztin darauf, dass sie über ,,kritische" Befunde

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2011 - 3 Sa 474/09
    Deshalb kann auch eine fahrlässig begangene Fehlleistung eines Arztes geeignet sein, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung zu bilden (vgl. LAG Düsseldorf, 04.11.2005 - 9 Sa 993/05 - BAG 31.01.1985 - 2 AZR 284/83 -).
  • BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 284/83

    Wichtiger Grund zur Rechtfertigung einer ausserordentlichen Kündigung einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2011 - 3 Sa 474/09
    Deshalb kann auch eine fahrlässig begangene Fehlleistung eines Arztes geeignet sein, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung zu bilden (vgl. LAG Düsseldorf, 04.11.2005 - 9 Sa 993/05 - BAG 31.01.1985 - 2 AZR 284/83 -).
  • BAG, 08.10.1957 - 3 AZR 136/55
  • BAG, 22.08.1980 - 7 AZR 589/78
  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 260/78

    Nachgeschobene Kündigungsgründe - Ausspruch einer Kündigung -

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. Februar 2011 - 3 Sa 474/09 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2012 - 3 Sa 500/12

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot - Interessenabwägung

    Diese Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig ( vgl. LAG Rheinland Pfalz 22. Februar 2011 - 3 Sa 474/09 - und BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - ).

    Insoweit nehme er Bezug auf den auszugsweise vorgelegten Schriftsatz vom 28. Oktober 2009 im Verfahren 3 Sa 474/09 (Bl. 267 bis 269 d.A.).

    Der Kläger hat unter Bezugnahme auf seinen Schriftsatz vom 28. Oktober 2009 in dem unter dem Aktenzeichen 3 Sa 474/09 vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz geführten Vorprozess der Parteien unwidersprochen vorgetragen, dass der ihm ursprünglich überreichte Entwurf des Dienstvertrages in § 20 aufgrund der zwischen ihm und dem damaligen Geschäftsführer der Beklagten geführten Verhandlungen geändert worden sei.

    Die Auslegung der in § 20 des Dienstvertrags getroffenen Regelungen ergibt mithin, dass die Parteien die ordentliche Kündbarkeit des Arbeitsverhältnisses für die Zeit nach Ablauf der Probezeit vertraglich ausgeschlossen haben und das Arbeitsverhältnis gemäß § 20 Abs. 4 des Dienstvertrages erst mit Erreichung der festgelegten Altersgrenze bzw. im Falle der geregelten Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit endet ( vgl. LAG Rheinland-Pfalz 22. Februar 2011 - 3 Sa 474/09 - Rn. 106 und 107, [juris] ).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2015 - 2 Sa 367/14

    Chefarzt - außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot

    Diese Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig ( LAG Rheinland-Pfalz 22. Februar 2011 - 3 Sa 474/09 - und BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2015 - 2 Sa 428/14

    Zahlungsansprüche aus Annahmeverzug - Verjährung - Beginn - Kenntnis -

    Diese Entscheidung ist rechtskräftig ( LAG Rheinland-Pfalz 22. Februar 2011 - 3 Sa 474/09 - und BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - ).
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