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   LAG Hamburg, 06.03.2013 - 3 Sa 73/12   

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https://dejure.org/2013,19007
LAG Hamburg, 06.03.2013 - 3 Sa 73/12 (https://dejure.org/2013,19007)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 06.03.2013 - 3 Sa 73/12 (https://dejure.org/2013,19007)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 06. März 2013 - 3 Sa 73/12 (https://dejure.org/2013,19007)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 611 Abs 1 BGB, § 307 BGB
    Rückzahlungsverpflichtung bei Sonderzahlung mit Mischcharakter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit zur Rückforderung einer Gratifikation mit Mischcharakter bei vorzeitiger Kündigung des Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307
    Rückforderung einer Gratifikation mit Mischcharakter bei vorzeitiger Kündigung des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückzahlungsverpflichtung bei Gratifikation mit Mischcharakter

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 612/10

    Sonderzahlung mit Mischcharakter

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.03.2013 - 3 Sa 73/12
    Soweit sich der Kläger auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Januar 2012 (10 AZR 612/10) beruft, macht die Beklagte geltend, das Bundesarbeitsgericht habe in jener Entscheidung allein die AGB-rechtliche Zulässigkeit einer Stichtagsklausel behandelt, während es vorliegend allein um eine Rückzahlungsklausel gehe.

    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht in zwei Entscheidungen vom 18.01.2012 (10 AZR 612/10 und 10 AZR 667/10) unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, eine Sonderzahlung, die jedenfalls auch Vergütung für bereits erbrachte Arbeitsleistung darstelle, könne in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vom ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem Zeitpunkt außerhalb des Bezugszeitraums abhängig gemacht werden.

    In dem Verfahren zum Az. 10 AZR 612/10 ging es um die Wirksamkeit einer Stichtagsklausel, die den Arbeitnehmer jeweils für drei Jahre an das Arbeitsverhältnis band, wollte er nicht die ihm kraft Vereinbarung in Aussicht gestellte Sonderzahlung verlieren.

    In der Entscheidung zum Az. 10 AZR 612/10 heißt es, die Stichtagsklausel stehe im Widerspruch zum Grundgedanken des § 611 Abs. 1 BGB, indem sie dem Arbeitnehmer bereits erarbeiteten Lohn entziehe.

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 667/10

    Weihnachtsgratifikation - gekündigtes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.03.2013 - 3 Sa 73/12
    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht in zwei Entscheidungen vom 18.01.2012 (10 AZR 612/10 und 10 AZR 667/10) unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, eine Sonderzahlung, die jedenfalls auch Vergütung für bereits erbrachte Arbeitsleistung darstelle, könne in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vom ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem Zeitpunkt außerhalb des Bezugszeitraums abhängig gemacht werden.

    In dem Verfahren zum Az. 10 AZR 667/10 diente die vom Bundesarbeitsgericht zu beurteilende Weihnachtsgratifikation nicht der zusätzlichen Vergütung erbrachter Arbeitsleistungen; die maßgebliche Stichtagsklausel hielt das Bundesarbeitsgericht für zulässig.

    In der Entscheidung zum Az. 10 AZR 667/10 führt das Bundesarbeitsgericht aus, es sei unangemessen gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB und widerspreche der gesetzlichen Wertung des § 611 BGB, vereinbartes Arbeitsentgelt dem Arbeitnehmer über eine Stichtagsklausel oder eine sonstige Zahlungsbedingung wieder zu entziehen, wenn der vorleistungsverpflichtete Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung erbracht habe.

  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.03.2013 - 3 Sa 73/12
    Ein solcher Freiwilligkeitsvorbehalt verhindert die Entstehung eines Anspruchs auf eine Leistung für künftige Bezugszeiträume (BAG vom 30.07.2008 - 10 AZR 606/07, zitiert nach juris).

    Der Arbeitnehmer wird in aller Regel das Angebot des Arbeitgebers gemäß § 151 Satz 1 BGB annehmen, er muss es aber nicht (vgl. BAG vom 30.07.2008 - 10 AZR 606/07, zitiert nach juris).

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.03.2013 - 3 Sa 73/12
    Erhalte ein Arbeitnehmer eine Gratifikation, die ein zweifaches Monatsgehalt nicht erreiche, so könne er durch eine Rückzahlungsklausel jedenfalls dann nicht über den 30. Juni des folgenden Jahres gebunden werden, wenn er bis dahin mehrere Kündigungsmöglichkeiten gehabt habe (BAG vom 24.10.2007 - 10 AZR 825/06 - m.w.N., zitiert nach juris).
  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.03.2013 - 3 Sa 73/12
    Dies gilt nicht nur für die Grundvergütung, sondern auch für zusätzliche regelmäßige Zahlungen, die von den Parteien als Teil der Arbeitsvergütung und damit als unmittelbare Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer zu erbringende Arbeitsleistung vereinbart werden (vgl. BAG vom 25.04.2007 - 5 AZR 627/06, zitiert nach juris).
  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 261/06

    Jahressonderzuwendung - befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.03.2013 - 3 Sa 73/12
    Allerdings dürften mit Sonderzahlungen verbundene einzelvertragliche Bindungs- und Rückzahlungsklauseln einen Arbeitnehmer nicht in unzulässiger Weise in seiner Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) behindern und unterlägen insoweit einer Inhaltskontrolle durch die Arbeitsgerichte gemäß § 307 BGB (BAG vom 28.03.2007 - 10 AZR 261/06 - m.w.N., zitiert nach juris).
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