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   OLG Hamm, 16.04.2008 - 3 Ss 31/08   

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https://dejure.org/2008,16501
OLG Hamm, 16.04.2008 - 3 Ss 31/08 (https://dejure.org/2008,16501)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.04.2008 - 3 Ss 31/08 (https://dejure.org/2008,16501)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. April 2008 - 3 Ss 31/08 (https://dejure.org/2008,16501)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungsumfang des Gerichts bei Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und bereits entzogener Fahrerlaubnis

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Fahrerlaubnisentziehung

  • Judicialis

    StVG § 21

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 7 Ns 118/07
  • OLG Hamm, 16.04.2008 - 3 Ss 31/08
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.07.1969 - 4 StR 371/68

    Nichtbeachtung eines Verkehrszeichens - Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 16.04.2008 - 3 Ss 31/08
    In diesen Fällen muss dem Betroffenen zugemutet werden, der Anordnung bei Gefahr der Bestrafung nachzukommen, auch wenn noch nicht feststeht, ob eine Zuwiderhandlung letztlich das sachliche Recht verletzt, weil noch die Möglichkeit einer Aufhebung des Verwaltungsaktes durch das Verwaltungsgericht besteht (vgl. BGH NJW 1969, 2023 betreffend die vergleichbare Fallgestaltung der Frage der Verbindlichkeit eines Verkehrszeichen, gegen das Anfechtungsklage erhoben worden ist).
  • OLG Hamm, 14.04.2009 - 3 Ss 105/09

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Umtausch der nationalen

    Hat eine Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entzogen, so ist in Bezug auf eine Strafbarkeit gemäß § 21 StVG durch das Gericht nur zu prüfen, ob die Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis formell wirksam ist, nicht aber auch deren sachliche Richtigkeit (zu vgl. Senatsbeschluss v. 15. April 2008 - 3 Ss 31/08; OLG Nürnberg Beschluss v. 15. Mai 2007 - 2 Ss 50/07; König in Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 21 StVG, Rn. 7).

    Dementsprechend hatte der Angeklagte der Anordnung bei Vermeidung einer Bestrafung nachzukommen, auch wenn im Tatzeitpunkt noch nicht feststand, ob eine Zuwiderhandlung letztlich das sachliche Recht verletzt, weil noch die Möglichkeit einer Aufhebung des Verwaltungsaktes durch das Verwaltungsgericht bestand (zu vgl. BGH NJW 1969, 2023; Senatsbeschluss v. 16. April 2008 - 3 Ss 31/08).

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