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   OLG Hamm, 17.10.2002 - 3 Ss 744/02   

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https://dejure.org/2002,8814
OLG Hamm, 17.10.2002 - 3 Ss 744/02 (https://dejure.org/2002,8814)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.10.2002 - 3 Ss 744/02 (https://dejure.org/2002,8814)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Oktober 2002 - 3 Ss 744/02 (https://dejure.org/2002,8814)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen; Erforderlicher Umfang der Feststellungen für den Schuldspruch; Vermögensschaden; Unmöglichkeit bei unechtem Unterlassungsdelikt; Feststellungen bezüglich der Zahlungsfähigkeit bei Fälligkeit

  • Judicialis

    StGB § 266a; ; StPO § 267

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266a; StPO § 267
    Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen; erforderlicher Umfang der Feststellungen; Vermögensschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2002 - 3 Ss 744/02
    Die bloße Mitteilung des geschuldeten Sozialversicherungsbeitrags ist nicht ausreichend (BGH NStZ 1996, 543; NJW 2002, 2480; OLG Frankfurt StV 1999, 32).

    Zudem spricht die st. Rspr. der Zivilgerichte, welcher sich nunmehr auch der V. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ausdrücklich angeschlossen hat, den in § 266 a StGB genannten Ansprüchen Vorrang vor allen anderen Verbindlichkeiten des Arbeitgebers zu (zu vgl. BGH NJW 1997, 1237; NJW 2002, 2480, 2481).

  • BGH, 21.01.1997 - VI ZR 338/95

    Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für die Nichtabführung von

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2002 - 3 Ss 744/02
    Allerdings kann der Tatbestand auch dadurch verwirklicht werden, dass der Handlungspflichtige zwar zum Fälligkeitszeitpunkt zahlungsunfähig ist, es jedoch im vorhinein bei Anzeichen von Liquiditätsschwierigkeiten unterlassen hat, Sicherungsvorkehrungen für die Zahlung der Arbeitnehmerbeiträge zu treffen, und dabei billigend in Kauf genommen hat, dass diese später nicht mehr erbracht werden können (sog. omissio libera in causa, zu vgl. BGH NJW 1997, 1237; NJW 2002, 2481).

    Zudem spricht die st. Rspr. der Zivilgerichte, welcher sich nunmehr auch der V. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ausdrücklich angeschlossen hat, den in § 266 a StGB genannten Ansprüchen Vorrang vor allen anderen Verbindlichkeiten des Arbeitgebers zu (zu vgl. BGH NJW 1997, 1237; NJW 2002, 2480, 2481).

  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 327/95

    Voraussetzungen der Haftung des Geschäftsführers für die Nichtabführung von

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2002 - 3 Ss 744/02
    Der Tatbestand entfällt daher, wenn dem Arbeitgeber die Erfüllung der Leistungspflicht aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist (BGH NJW 1997, 133).
  • BGH, 30.09.2013 - IX ZA 17/12

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Einlegung der Revision

    Hiervon zu unterscheiden ist die Frage, ob eine weitere Substantiierung der Anmeldung nach Widerspruch in einem Feststellungsprozess geboten war oder ob im Strafverfahren es weiterer tatrichterlicher Feststellungen bedurft hätte, um eine Verurteilung nach § 266a StGB revisionsrechtlich prüfen zu können (vgl. dazu OLG Hamm, ZInsO 2003, 35 f).
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