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   BGH, 08.05.1996 - 3 StR 133/96   

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https://dejure.org/1996,1092
BGH, 08.05.1996 - 3 StR 133/96 (https://dejure.org/1996,1092)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1996 - 3 StR 133/96 (https://dejure.org/1996,1092)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1996 - 3 StR 133/96 (https://dejure.org/1996,1092)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 429
 
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Wird zitiert von ... (44)

  • OLG Düsseldorf, 05.01.1998 - 2 Ss 437/97

    Computerbetrug bei Abhebung mittels Scheckkarte mit Geheimzahl

    Die Verhängung von Freiheitsstrafen unter 6 Monaten soll nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung zu § 47 StGB weitestgehend zurückgedrängt werden und nur noch ausnahmsweise unter ganz besonderen Umständen in Betracht kommen (vgl. BGHSt 24, 40, 42 f.; BGH NStZ 1996, 429).

    Die Verhängung von Freiheitsstrafe unter 6 Monaten hat danach regelmäßig nur dann Bestand, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (BGH NStZ 1996, 429; OLG Düsseldorf VM 1997, 62, 63; KG StV 1997, 640, 641).

  • OLG Stuttgart, 22.05.2019 - 4 Rv 28 Ss 175/19

    Fahrverbot, kurzfristige Freiheitsstrafe, Begründungsanforderungen

    Zu beachten ist aber, dass nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung des § 47 StGB die Verhängung kurzfristiger Freiheitsstrafen weitestgehend zurückgedrängt werden und nur noch ausnahmsweise unter besonderen Umständen in Betracht kommen soll (BGH, Urteil vom 3. Juni 1971 - 1 StR 189/71, juris Rn. 5; BGH, Urteil vom 8. Mai 1996 - 3 StR 133/96, juris Rn. 3; Fischer StGB, 66. Aufl., § 47 Rn.2 und 5).

    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten hat danach regelmäßig nur dann Bestand, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (BGH, Beschluss vom 3. März 1994 - 4 StR 75/94, juris Rn. 3 und BGH, Urteil vom 8. Mai 1996 - 3 StR 133/96, juris Rn. 3; Fischer, aaO, § 47 Rn. 5).

  • OLG Hamburg, 24.10.2019 - 9 Rev 23/19

    Diebstahl: Strafzumessung und Voraussetzungen für die Verhängung einer kurzen

    Dem gesetzgeberischen Gebot ist dadurch Rechnung zu tragen, dass von dieser Ahndungsmöglichkeit äußerst zurückhaltend Gebrauch gemacht wird (vgl. BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 7; HansOLG StV 2000, 353; HansOLG JR 2007, 212, KG Berlin, Beschluss vom 22. Mai 2017 - (5) 161 Ss 44/17 (28/17); LK/Theune, StGB, 12. Aufl., § 47 Rdn. 1).

    Erforderlich ist die umfassende Feststellung und erschöpfende Würdigung aller tat- und täterbezogenen Umstände, die unter Beachtung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses für und gegen die Unverzichtbarkeit einer freiheitsentziehenden Einwirkung sprechen (vgl. BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 7; OLG Naumburg StV 2012, 734; HansOLG StV 2000, 353; LK/Theune, StGB, 12. Aufl., § 47 Rdn. 8).

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