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   BGH, 14.06.2018 - 3 StR 150/18   

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https://dejure.org/2018,22583
BGH, 14.06.2018 - 3 StR 150/18 (https://dejure.org/2018,22583)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2018 - 3 StR 150/18 (https://dejure.org/2018,22583)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2018 - 3 StR 150/18 (https://dejure.org/2018,22583)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 129a StGB; § 129b StGB
    Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung (objektive Nützlichkeit; Unterstützungserfolg; Übergabe von Geld- oder Sachleistungen an Boten der Organisation; strafloser Versuch)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB, §§ 12, 23 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Beschaffung und Weiterleitung eines Funkmikrofonsets und Bargeldbetrages als vollendete Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung mit der Entgegennahme der Lieferung durch den vom IS beauftragten Boten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 129a Abs. 1 Nr. 1 ; StGB § 129a Abs. 5 S. 1
    Beschaffung und Weiterleitung eines Funkmikrofonsets und Bargeldbetrages als vollendete Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung mit der Entgegennahme der Lieferung durch den vom IS beauftragten Boten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.12.2017 - StB 18/17

    Keine Unterstützung einer terroristischen Vereinigung durch Übergabe von Geld-

    Auszug aus BGH, 14.06.2018 - 3 StR 150/18
    Gemessen an den einschlägigen rechtlichen Maßstäben (s. hierzu nur Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2017 - StB 18/17, NStZ-RR 2018, 72, 73 f. mwN) ist mit der Entgegennahme der Lieferung durch den vom IS beauftragten Boten bereits ein Unterstützungserfolg eingetreten.
  • BGH, 19.05.2015 - AK 10/15

    Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im

    Auszug aus BGH, 14.06.2018 - 3 StR 150/18
    Die Strafbarkeit des Angeklagten ist daher unabhängig von Feststellungen dazu, ob die Lieferung tatsächlich bei S. eintraf (zum Abhandenkommen nach Erlangung der Verfügungsgewalt s. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - AK 10/15, NStZ-RR 2015, 242, 243) oder der Bote seinerseits Vereinigungsmitglied war.
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2020 - 5 StS 6/19

    Verfahren gegen Sabri B. aus Köln wegen Unterstützung einer terroristischen

    Unter einem Unterstützen im Sinne des § 129a Abs. 5 S. 1 StGB ist nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich jedes Tätigwerden eines Nichtmitglieds zu verstehen, das die innere Organisation der Vereinigung und ihren Zusammenhalt unmittelbar fördert, die Realisierung der von ihr geplanten Straftaten - wenngleich nicht unbedingt maßgebend - erleichtert oder sich sonst auf deren Aktionsmöglichkeiten und Zwecksetzung in irgendeiner Weise positiv auswirkt und dabei ihre Gefährlichkeit festigt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 3 StR 150/18 - sowie BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69 Rn. 136; Beschluss vom 19. Oktober 2017 - AK 56/17, juris Rn. 18 m. w. N. und Beschluss vom 7. März 2019 - AK 5/19).

    Für eine erfolgreiche - sprich vollendete - Unterstützung durch den Angeklagten namentlich bei Zurverfügungstellung von für die Organisation notwendigem Material (hier: Schwerter, Messer, Nachtsichtgeräte und Minensuchgeräte) kann es im Übrigen auch schon ausreichen, wenn dasselbe in die Verfügungsgewalt eines Boten, der im Auftrag eines Organisationsmitglieds handelt, gelangt (BGH 3 StR 150/18).

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