Rechtsprechung
BGH, 21.07.2015 - 3 StR 170/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 66 StGB
Anforderungen an die Anordnung der Sicherungsverwahrung (fehlende Darlegung der leitenden Erwägungen für die Ermessensausübung in den Urteilsgründen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 66 Abs 2 StGB, § 66 Abs 3 StGB
Anordnung der Sicherungsverwahrung: Revisionsgerichtliche Ersetzung der Ermessensausübung - IWW
- Wolters Kluwer
Pflichtgemäße Ausübung des der Strafkammer eingeräumten Ermessens i.R. der Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
- rewis.io
Anordnung der Sicherungsverwahrung: Revisionsgerichtliche Ersetzung der Ermessensausübung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflichtgemäße Ausübung des der Strafkammer eingeräumten Ermessens i.R. der Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sicherungsverwahrung - und die Urteilsgründe
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 04.12.2014 - 1 KLs 2070 Js 38775/12
- BGH, 21.07.2015 - 3 StR 170/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 77
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 3 StR 170/15
Zwar hat das Landgericht rechtsfehlerfrei die insoweit erforderlichen formellen Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung festgestellt und beachtet, dass sich hier nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a., BVerfGE 128, 326) erhöhte Anforderungen für die Unterbringung ergeben. - BGH, 21.08.2003 - 3 StR 251/03
Vorverurteilung zu Gesamtstrafe
Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 3 StR 170/15
Sie ist dem neuen Tatgericht vorbehalten (BGH, Urteil vom 18. Mai 1972 - 4 StR 11/72, BGHSt 24, 345, 348; Beschluss vom 21. August 2003 - 3 StR 251/03, NStZ-RR 2004, 12). - BGH, 04.10.2012 - 3 StR 207/12
Rechtsfehlerhaft unterlassene tatrichterliche Ermessensausübung bei Anordnung der …
Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 3 StR 170/15
Ordnet das Tatgericht eine in sein Ermessen gestellte Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an, muss aus den Urteilsgründen deutlich werden, dass es sich seiner Entscheidungsbefugnis bewusst war und welche Gründe für seine Ermessensausübung leitend waren (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 3 StR 207/12, juris Rn. 3 mwN). - BGH, 28.05.1998 - 4 StR 17/98
Nichtverhängung der Anordnung der Sicherungsverwahrung
Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 3 StR 170/15
Demgegenüber fehlen insbesondere Erwägungen dazu, ob die Anordnung der Sicherungsverwahrung angesichts der verhängten langjährigen Freiheitsstrafe unerlässlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 1998 - 4 StR 17/98, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 6). - BGH, 18.05.1972 - 4 StR 11/72
Erfüllung der Voraussetzungen des § 42 e Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches …
Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 3 StR 170/15
Sie ist dem neuen Tatgericht vorbehalten (BGH, Urteil vom 18. Mai 1972 - 4 StR 11/72, BGHSt 24, 345, 348; Beschluss vom 21. August 2003 - 3 StR 251/03, NStZ-RR 2004, 12).
- BGH, 06.04.2017 - 3 StR 548/16
Sachlich-rechtlicher Mangel bei Verstoß gegen die allgemeine Kognitionspflicht …
Dass sich das Landgericht seines Ermessens bewusst war und welche Gründe für seine Ermessensausübung leitend waren (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2012 - 3 StR 207/12, juris Rn. 3; vom 21. Juli 2015 - 3 StR 170/15, juris Rn. 2, jew. mwN), ist dem Gesamtzusammenhang des Urteils vorliegend hinreichend zu entnehmen. - BGH, 13.12.2016 - 3 StR 262/16
Rechtsfehlerhafte Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung trotz …
Sie ist vielmehr dem neuen Tatgericht vorbehalten (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 3 StR 170/15, juris Rn. 3 mwN). - BGH, 12.05.2016 - 1 StR 103/16
Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen des …
Ordnet das Tatgericht eine in sein Ermessen gestellte Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an, muss aus den Urteilsgründen deutlich werden, dass es sich seiner Entscheidungsbefugnis bewusst war und welche Gründe für seine Ermessensausübung leitend waren (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 3 StR 170/15, NStZ-RR 2016, 77 mwN).