Rechtsprechung
   BGH, 06.08.1993 - 3 StR 277/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1390
BGH, 06.08.1993 - 3 StR 277/93 (https://dejure.org/1993,1390)
BGH, Entscheidung vom 06.08.1993 - 3 StR 277/93 (https://dejure.org/1993,1390)
BGH, Entscheidung vom 06. August 1993 - 3 StR 277/93 (https://dejure.org/1993,1390)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1390) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Richters nach dem letzten Wort des Angeklagten - Ablehnung der beschließenden Richter wegen Besorgnis der Befangenheit nach Erlaß der Abschlussentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 25 Abs. 2 S. 2, § 26a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 600
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 05.09.1988 - 1 Ws 861/88
    Auszug aus BGH, 06.08.1993 - 3 StR 277/93
    Formlose Gegenvorstellungen gegen eine rechtskräftige Entscheidung lassen das bereits untergegangene Ablehnungsrecht nicht wieder aufleben, und zwar auch nicht für die Entscheidung über die Gegenvorstellungen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1989, 86; VRS 80, 27).
  • BGH, 07.12.1988 - 4 StR 545/88

    Möglichkeit der nachträglichen Ablehnung eines Richters

    Auszug aus BGH, 06.08.1993 - 3 StR 277/93
    Dies bedeutet, daß eine Ablehnung der beschließenden Richter wegen Besorgnis der Befangenheit jedenfalls nach Erlaß der Abschlußentscheidung nicht mehr zulässig ist (vgl. BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 1; Pfeiffer in KK-StPO, 2. Aufl. § 25 Rdn. 5; Rudolphi in SK-StPO § 25 Rdn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 05.07.1990 - 1 Ws 558/90
    Auszug aus BGH, 06.08.1993 - 3 StR 277/93
    Formlose Gegenvorstellungen gegen eine rechtskräftige Entscheidung lassen das bereits untergegangene Ablehnungsrecht nicht wieder aufleben, und zwar auch nicht für die Entscheidung über die Gegenvorstellungen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1989, 86; VRS 80, 27).
  • BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 2655/06

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Nach allgemeiner Ansicht erlischt das Ablehnungsrecht auch hier spätestens mit Erlass der Entscheidung (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. Oktober 2005 - 5 StR 269/05 -, juris, Abs.-Nr. 2; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1. Februar 2005 - 4 StR 486/04 -, NStZ-RR 2005, S. 174; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 2001 - 3 StR 462/01 -, NStZ-RR 2001, S. 333; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00 -, beck-online, BeckRS 2001 30157191; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. August 1997 - 3 StR 337/96 -, NStZ-RR 1998, S. 51; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. August 1993 - 3 StR 277/93 -, NStZ 1993, S. 600; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 1988 - 4 StR 545/88 -, BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 1; Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. September 1988 - 1 Ws 861, 862/88 -, NStZ 1989, S. 86; Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 12. Juni 2001 - 4 Ss 98/01 -, juris, Abs.-Nr. 2-3; Beschluss des Thüringischen Oberlandesgerichts vom 17. Juni 1997 - 1 Ws 123, 124/97 -, NStZ 1997, S. 510; Bockemühl, in: KMR, StPO, Stand: Juli 2006, § 25 Rn. 12; Lemke, in: Heidelberger Kommentar, StPO, 2. Aufl., § 25 Rn. 6; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 25 Rn. 11; ders., Anmerkung zum Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 18. Juni 1974 - Ws 62/74 -, NJW 1975, S. 1179 f.; Pfeiffer, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 25 Rn. 5; Siolek, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 25 Rn. 12; Wendisch, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 25 Rn. 14; a.A. [für Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren] Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 18. Juni 1974 - Ws 62/74 -, NJW 1975, S. 399 ).

    In verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise entnimmt sie der für die Hauptverhandlung konzipierten (vgl. BTDrucks IV/178 S. 34-35) Regelung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO die gesetzgeberische Entscheidung, dass jedenfalls mit Erlass der Entscheidung das Ablehnungsrecht erlischt (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. August 1993 - 3 StR 277/93 -, NStZ 1993, S. 600).

  • BGH, 30.08.2016 - I ZB 10/15

    Wirksamkeit der vor der Stellung des Ablehnungsantrags vorgenommenen

    Auch eine gesetzlich nicht geregelte Gegenvorstellung lässt das durch eine verfahrensabschließende Entscheidung bereits untergegangene Ablehnungsrecht nicht wieder aufleben (vgl. BGH, Beschluss vom 6. August 1993 - 3 StR 277/93, NStZ 1993, 600).
  • BGH, 13.02.2007 - 3 StR 425/06

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Entscheidung im Beschlusswege;

    Entscheidet das Gericht außerhalb der Hauptverhandlung im Beschlusswege (hier: § 349 Abs. 2 StPO), so kann ein Ablehnungsgesuch in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO nur so lange statthaft vorgebracht werden, bis die Entscheidung ergangen ist (BGH NStZ 1993, 600; BGH bei Kusch NStZ-RR 2001, 130 Nr. 4).
  • BGH, 11.07.2001 - 3 StR 462/00

    Befangenheitsantrag nach Entscheidungserlass

    Das Ablehnungsgesuch des Verurteilten ist unzulässig, weil es nach Erlaß des Beschlusses vom 22. Mai 2001 und damit verspätet gestellt worden ist (BGH NStZ 1993, 600; BGH, Beschlüsse vom 6. August 1997 - 3 StR 337/96 - und vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00; Pfeiffer in KK 4. Aufl. § 25 Rdn. 5; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 25 Rdn. 10).

    Für das Verfahren der Gegenvorstellung ist die Ablehnung der an der Ursprungsentscheidung beteiligt gewesenen Richter aber ausgeschlossen; denn es handelt sich hierbei nicht um ein rechtsmittelähnliches Rechtsinstitut, sondern um einen im Gesetz nicht geregelten außerordentlichen Rechtsbehelf (BGH NStZ 1993, 600; BGH, Beschl. vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00; OLG Düsseldorf NStZ 1989, 86).

    Ob für das Verfahren auf nachträgliche Gewährung des rechtlichen Gehörs (§ 33 a StPO) etwas anderes zu gelten hätte (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO m.w.Nachw.), kann der Senat - wie schon in seinem in NStZ 1993, 600 veröffentlichten Beschluß - weiterhin offenlassen.

  • BGH, 23.02.2017 - 5 AR (VS) 5/17

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit betreffend ihre

    Entscheidet das Gericht im Beschlusswege, kann ein Ablehnungsgesuch in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO nur so lange statthaft vorgebracht werden, bis die Entscheidung ergangen ist (BGH, Beschluss vom 6. August 1993 - 3 StR 277/93, NStZ 1993, 600).
  • BGH, 04.02.2020 - 5 AR (VS) 64/19

    Besorgnis der Befangenheit (Unzulässigkeit; Ablehnungszeitpunkt; Mitwirkung an

    Entscheidet das Gericht im Beschlusswege, kann ein Ablehnungsgesuch in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO nur so lange statthaft vorgebracht werden, bis die Entscheidung ergangen ist (BVerfG, NStZ 2007, 709; BGH, Beschlüsse vom 6. August 1993 - 3 StR 277/93, NStZ 1993, 600; vom 6. August 1997 - 3 StR 337/96; vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00; vom 23. Februar 2017 - 5 ARs 54/16; KKStPO/Scheuten, 8. Aufl., § 25 Rn. 12; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 25 Rn. 11).

    Formlose Gegenvorstellungen gegen eine rechtskräftige Entscheidung lassen das bereits untergegangene Ablehnungsrecht nicht wiederaufleben, und zwar auch nicht für die Entscheidung über die Gegenvorstellungen (BGH, Beschlüsse vom 6. August 1993 - 3 StR 277/93, NStZ 1993, 600; vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00; OLG Düsseldorf, NStZ 1989, 86).

  • OLG Frankfurt, 18.05.2006 - 2 Ss 314/05

    Befangenheit: Ablehnungsrecht der Verfahrensbeteiligten; künftige Entscheidungen

    Nach einhelliger Rechtsprechung steht den Verfahrensbeteiligten das Ablehnungsrecht nur zu, um zu gewährleisten, dass an künftigen Entscheidungen ausschließlich unbefangene Richter mitwirken (BGH, NStZ 1993, 600; BGH, NStZ-RR 1998, 51; BGH, NStZ-RR 2001, 333; OLG Hamm, MDR 1993, 789; OLG Düsseldorf, MDR 1986, 777).

    Denn es handelt sich hierbei nicht um ein rechtsmittelähnliches Rechtsinstitut, sondern um einen im Gesetz nicht geregelten außerordentlichen Rechtsbehelf (BGH, NStZ 1993, 600; NStZ-RR 1998, 51; NStZ-RR 2001, 333).

  • BGH, 23.02.2017 - 5 ARs 54/16

    Kein Durchdringen eines unzulässigen Ablehnungsgesuchs bei Verbindung mit dem

    Entscheidet das Gericht im Beschlusswege, kann ein Ablehnungsgesuch in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO nur so lange statthaft vorgebracht werden, bis die Entscheidung ergangen ist (BGH, Beschluss vom 6. August 1993 - 3 StR 277/93, NStZ 1993, 600).
  • BGH, 11.07.2001 - 3 StR 462/01

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch (Verspätung); Beweiskraft des Sitzungsprotokolls;

    Das Ablehnungsgesuch des Verurteilten ist unzulässig, weil es nach Erlaß des Beschlusses vom 22. Mai 2001 und damit verspätet gestellt worden ist (BGH NStZ 1993, 600; BGH, Beschlüsse vom 6. August 1997 - 3 StR 337/96 - und vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00; Pfeiffer in KK 4. Aufl. § 25 Rdn. 5; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Auf).

    Für das Verfahren der Gegenvorstellung ist die Ablehnung der an der Ursprungsentscheidung beteiligt gewesenen Richter aber ausgeschlossen; denn es handelt sich hierbei nicht um ein rechtsmittelähnliches Rechtsinstitut, sondern um einen im Gesetz nicht geregelten gelten außerordentlichen Rechtsbehelf (BGH NStZ 1993, 600; BGH Beschl. vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00; OLG Düsseldorf NStZ 1989, 86).

    Ob für das Verfahren auf nachträgliche Gewährung des rechtlichen Gehörs (§ 33 a StPO) etwas anderes zu gelten hätte (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO m.w.Nachw.), kann der Senat - wie schon in seinem in NStZ 1993, 600 veröffentlichten Beschluß - weiterhin offenlassen.

  • BGH, 14.08.2012 - 2 StR 629/11

    Erfolgreiche Anhörungsrüge (Verletzung des rechtlichen Gehörs durch mangelnde

    Zwar kann ein Ablehnungsgesuch dann, wenn das Gericht im Beschlusswege entscheidet, nur solange statthaft angebracht werden, bis die Entscheidung ergangen ist (BGH NStZ 1993, 600; 2008, 55).
  • BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07

    Verspätetes Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH; rechtliches Gehör;

  • BGH, 12.01.2021 - 3 StR 595/19

    Verspätetes Ablehnungsgesuch

  • OLG Nürnberg, 18.10.2006 - 2 St OLG Ss 170/06

    Richterablehnung im Rahmen der Gehörsrüge

  • BGH, 05.04.2000 - 2 StR 545/99

    Ablehnung des Richters nach Erlaß des Beschlusses ist nicht möglich

  • BGH, 28.04.2004 - 2 ARs 80/04

    Verwerfung einer Richterablehnung als unzulässig (Ablehnung nach abschließender

  • BGH, 20.02.2004 - 2 ARs 393/03

    Zurückweisung einer Gegenvorstellung als unzulässig; Zurückweisung einer

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2011 - 2 AGH 67/10

    Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung erkennender Richter ist statthaft;

  • BGH, 20.02.2004 - 2 AR 258/03

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen und Verfügungen des Oberlandesgerichts;

  • OLG Stuttgart, 28.02.2019 - 4 Ws 42/19

    Richterablehnung im Beschwerdeverfahren in Strafsachen: Zeitliche Zulässigkeit

  • KG, 26.03.2018 - 2 U 76/14

    Berufungsurteil: Erneute Anhörungsrüge nach Zurückweisungsbeschluss verbunden mit

  • OLG Dresden, 04.09.2019 - 2 Ws 336/19
  • OLG Koblenz, 15.01.2003 - 1 Ws 977/02

    Sicherungsverwahrung, Unterbringung, Maßregelvollzug, Aussetzung zur Bewährung,

  • KG, 05.04.2012 - 4 Ws 31/12

    Unzulässigkeit eines nachträglichen Ablehnungsgesuchs

  • KG, 26.04.2005 - 5 Ws 125/05

    Widerruf einer Strafaussetzung wegen Verstoßes gegen eine Zahlungsauflage:

  • OLG Dresden, 11.02.2021 - Ausl 121/19
  • OLG Düsseldorf, 12.08.1996 - 1 Ws 697/96
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht