Rechtsprechung
BGH, 05.10.2016 - 3 StR 311/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 31 S 2 BtMG, § 46b Abs 3 StGB
Betäubungsmitteldelikt: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Präklusion offenbarten Wissens - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 31 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 BtMG, § 31 Satz 2 BtMG, § 46b Abs. 3 StGB, § 31 BtMG
- Wolters Kluwer
Maßgeblichkeit für die Präklusion offenbarten Wissens in einem Strafverfahren
- rewis.io
Betäubungsmitteldelikt: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Präklusion offenbarten Wissens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Maßgeblichkeit für die Präklusion offenbarten Wissens in einem Strafverfahren
- rechtsportal.de
BtMG § 31 S. 2; StGB § 46b Abs. 3
Maßgeblichkeit für die Präklusion offenbarten Wissens in einem Strafverfahren - datenbank.nwb.de
Betäubungsmitteldelikt: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Präklusion offenbarten Wissens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck-blog (Kurzinformation)
Rechtsmittelrücknahme muss zweifelsfrei sein...sonst geht das Verfahren weiter
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die unwirksame Rechtsmittelrücknahme
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Aufklärungshilfe: Strafminderung nach Fassung des Eröffnungsbeschlusses?
Verfahrensgang
- LG Kleve, 02.05.2016 - 110 KLs 38/14
- BGH, 05.10.2016 - 3 StR 311/16
Papierfundstellen
- NStZ 2017, 298
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 25.09.2018 - 5 StR 251/18
Absehen von Strafe wegen Aufklärungshilfe (Ermessensentscheidung; alle …
Dem Gericht soll nämlich ermöglicht werden, ermittlungsrelevante Angaben noch vor der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens überprüfen zu lassen und die Akten gegebenenfalls zum Zweck weiterer Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft zurückzusenden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2010 - 1 StR 538/10, StraFo 2011, 61), wobei maßgebend der Zeitpunkt des Eröffnungsbeschlusses und nicht dessen Zustellung ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2010 - 1 StR 538/10, aaO; vom 5. Oktober 2016 - 3 StR 311/16, NStZ 2017, 298). - BGH, 10.07.2019 - 2 StR 181/19
Zurücknahme und Verzicht auf die Revision (Auslegung der Erklärung der Rücknahme …
Die Rücknahme eines Rechtsmittels muss als Prozesshandlung zweifelsfrei erklärt werden, um Wirksamkeit zu erlangen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2016 - 3 StR 311/16, juris Rn. 2…, vom 24. August 2016 - 1 StR 380/16, juris Rn. 2; Senat…, Beschluss vom 3. November 2011 - 2 StR 353/11, juris Rn. 3;… LR/Jesse, StPO, 26. Aufl., § 302 Rn. 21, KK-StPO/Paul, 7. Aufl., § 302 Rn. 11). - BGH, 26.05.2020 - 3 StR 595/19
Rücknahme der Revision (Rechtsmittel; Wirksamkeit; deklaratorischer Beschluss; …
Dem angefügten Satz, dass weitere Ausführungen vorbehalten bleiben, ist nicht zu entnehmen, dass der Angeklagte seine Rücknahmeerklärung mit einer Bedingung, die die Wirksamkeit der Rücknahme in Frage stellen könnte, verknüpft hat (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 3 StR 311/16, juris Rn. 2). - LG Nürnberg-Fürth, 21.02.2018 - 18 Qs 4/18
Die Erklärung über die Zurücknahme eines Rechtsmittels ist bedinungungsfeindlich
a) Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Kommentarliteratur handelt es sich bei der Erklärung über die Zurücknahme eines Rechtsmittels (§ 302 StPO) um eine Prozesshandlung, die eindeutig und zweifelsfrei zu erklären und - insbesondere - bedingungsfeindlich ist (vgl. z.B. BGH…, Beschluss vom 25.09.1990 - 4 StR 204/90, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2; Beschluss vom 05.10.2016 - 3 StR 311/16, BeckRS 2016, 19300 [in NStZ 2017, 298 insoweit n. abgedr.];… BeckOK StPO/Cirener, 28. Ed., § 302 Rn. 2;… KK-StPO/Paul, 7. Aufl., § 302 Rn. 10;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Einl. Rn. 118, § 302 Rn. 7 a.E., jew. m.w.N.).