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   BGH, 19.12.1979 - 3 StR 370/79   

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https://dejure.org/1979,5023
BGH, 19.12.1979 - 3 StR 370/79 (https://dejure.org/1979,5023)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1979 - 3 StR 370/79 (https://dejure.org/1979,5023)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 370/79 (https://dejure.org/1979,5023)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche beurteilung einer Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Konkrete Nachweispflicht der Tatsacheninstanz von geldwerten Vorteilen eines Gehilfen aus der Steuerhinterziehung - Gewerbsmäßigkeit im Rahmen der Steuerhinterziehung als besonderes persönliches ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.07.1953 - 4 StR 197/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.12.1979 - 3 StR 370/79
    Die Möglichkeit, daß die von den Angeklagten fortlaufend erstrebten Vermögensvorteile nicht aus einer Beteiligung am Schmuggelgewinn, sondern aus Geschäftsabschlüssen der T. stammten, würde zwar der Annahme der Gewerbsmäßigkeit dann nicht entgegenstehen, wenn und soweit diese Geschäfte - wie die Lieferung von Tarnmaterial und die Überlassung von Containern - selbst eine verbotene Beihilfe zum Schmuggel waren (BGH, Urteil vom 16. Juli 1953 - 4 StR 197/53 - bei Herlan GA 1953, 178).

    Das strafschärfende persönliche Merkmal der Gewerbsmäßigkeit ist im Rahmen des § 373 Abs. 1 AO zwar untrennbarer Teil der Schuldfrage (BGH, Urteil vom 16. Juli 1953 - 4 StR 197/53; Hübner a.a.O. § 373 Rdn 88; Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 2. Aufl. § 373 AO Rdn 50; vgl. Sarstedt, Die Revision in Strafsachen 4. Aufl. S. 63 und 67).

  • BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79

    Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 19.12.1979 - 3 StR 370/79
    Der Umstand, daß ein bestimmter Strafmilderungsgrund fehlt, darf aber nicht strafschärfend berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 18. Oktober 1979 - 4 StR 517/79, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 23.08.1979 - 4 StR 184/79

    Aufhebung einer Verurteilung wegen Bannbruchs und wegen mittäterschaftlich

    Auszug aus BGH, 19.12.1979 - 3 StR 370/79
    Geldwerte Vorteile, auf die zur Begründung der Gewerbsmäßigkeit abgestellt wird, müssen im einzelnen konkret nachgewiesen werden (vgl. BGH, Beschluß vom 23. August 1979 - 4 StR 184/79).
  • RG, 22.03.1927 - I 208/27

    Voraussetzungen der Gewerbsmäßigkeit bei der Beihilfe zu einer gewerbsmäßigen

    Auszug aus BGH, 19.12.1979 - 3 StR 370/79
    Die Vorteile, die dem gewerbsmäßig handelnden Gehilfen eine dauernde Einnahmequelle verschaffen sollen, brauchen zwar nicht gleicher Art zu sein wie die des Haupttäters; sie müssen dem Gehilfen aber in direktem Zusammenhang mit der Beihilfe und damit aus ihr selbst erwachsen (vgl. RGSt 61, 268 f).
  • BGH, 10.09.1986 - 3 StR 292/86

    Verurteilung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Verurteilung wegen Beihilfe

    Die Änderung ergibt sich aus § 28 Abs. 2 StGB, weil die Gewerbsmäßigkeit bei der Eingangsabgabenhinterziehung (§ 373 Abs. 1 AO) als besonderes persönliches Merkmal die Strafe im Verhältnis zu der Strafe schärft, die § 370 Abs. 1 AO androht (Senatsbeschluß vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 370/79; Dreher/Tröndle StGB 42. Aufl. § 28 Rdn. 9; Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler AO 8. Aufl. § 373 Rdn. 15; Franzen in Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 373 Rdn. 14; Kohlmann, Steuerstrafrecht 4. Aufl. § 373 Rdn. 15; Klein/Orlopp AO 3. Aufl. § 373 Anm. 3; vgl. auch Cramer in Schönke/Schröder StGB 22. Aufl. § 28 Rdn. 14 und 23).
  • BGH, 28.05.1980 - 3 StR 176/80

    Unzulässigkeit einer Strafschärfung wegen bloßen Fehlens eines

    Werden dagegen das Nichtvorliegen einer finanziellen Notlage, eines sexuellen Notstands oder zwingender Gründe für das inkriminierte Verhalten derart zum gedanklichen Ausgangspunkt von Strafzumessungserwägungen gemacht, daß ihr Fehlen dem Angeklagten zum besonderen Schuldvorwurf gemacht wird, obwohl sie die Tat in keiner Weise charakterisieren, dann wird damit ein rechtlich fehlerhafter Maßstab an die Wertung seines Verhaltens angelegt (vgl. BGH, Beschluß vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 370/79; Urteil vom 18. Oktober 1979 - 4 StR 517/79 = MDR 1980, 240; Beschluß vom 20. Februar 1980 - 3 StR 36/80; Beschluß vom 4. Oktober 1979 - 1 StR 506/79).
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