Rechtsprechung
BGH, 25.02.2016 - 3 StR 536/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 46b StGB; § 31 BtMG
Aufklärungshilfe (Zusammenhang zwischen der offenbarten und der dem Kronzeugen zur Last liegenden Tat; altes Recht; Verhältnis zur Spezialregelung im Betäubungsmittelstrafrecht) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG, § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, § 2 Abs. 3 StGB, § 46b StGB, § 31 BtMG, § 353 Abs. 2 StPO, § 29 Abs. 3 Satz 1 BtMG
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtliche Nachprüfung der gerichtlichen Nichtberücksichtigung der Aufklärungshilfe des Angeklagten im Ermittlungsverfahren durch Benennung seines Lieferanten; Milderung des Strafrahmens unter Anwendung des § 46b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) a.F.
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Revisionsrechtliche Nachprüfung der gerichtlichen Nichtberücksichtigung der Aufklärungshilfe des Angeklagten im Ermittlungsverfahren durch Benennung seines Lieferanten; Milderung des Strafrahmens unter Anwendung des § 46b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ) a.F.
- rechtsportal.de
Revisionsrechtliche Nachprüfung der gerichtlichen Nichtberücksichtigung der Aufklärungshilfe des Angeklagten im Ermittlungsverfahren durch Benennung seines Lieferanten; Milderung des Strafrahmens unter Anwendung des § 46b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ) a.F.
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kronzeugenregelung a.F.
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13
Voraussetzungen der Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht (Tatbegriff; …
Auszug aus BGH, 25.02.2016 - 3 StR 536/15
§ 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB aF enthielt im Gegensatz zu der nunmehr geltenden Fassung nicht die einschränkende Voraussetzung eines Zusammenhangs zwischen der offenbarten und der dem "Kronzeugen' zur Last liegenden Tat; vielmehr war es unter der Geltung des alten Rechtszustands ausreichend, dass sich die Aufklärungshilfe nur auf eine von mehreren, dem "Kronzeugen' zur Last fallenden Taten bezog (BGH, Beschluss vom 20. März 2014 -3 StR 429/13, StV 2014, 619, 620 mwN).