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   LG Kiel, 11.11.2005 - 3 T 483/05   

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https://dejure.org/2005,16162
LG Kiel, 11.11.2005 - 3 T 483/05 (https://dejure.org/2005,16162)
LG Kiel, Entscheidung vom 11.11.2005 - 3 T 483/05 (https://dejure.org/2005,16162)
LG Kiel, Entscheidung vom 11. November 2005 - 3 T 483/05 (https://dejure.org/2005,16162)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsansprüche eines Berufsbetreuers nach Übernahme einer Betreuung von einem ungeeigneten ehrenamtlichen Betreuer

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Wechsel von der ehrenamtlichen zur berufsmäßigen Betreuung, Vergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 223
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Zweibrücken, 06.03.2006 - 3 W 3/06

    Betreuung: Abrechnung eines erhöhten Zeitaufwands durch den Betreuer bei

    Diese Auffassung steht im Einklang mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts München in seinem Beschluss vom 9. Februar 2006 - 33 Wx 237/05 - und des Oberlandesgerichts Schleswig in seinem Beschluss vom 25. Januar 2006 - 2 W 240/05 - (vgl. auch LG Braunschweig, Beschluss vom 19. Januar 2006 8 T 1265/05; LG Gießen, Beschluss vom 25. November 2005 7 T 5651/05; LG Göttingen, Beschluss vom 5. Januar 2006 5 T 236/05; LG Mönchengladbach, Beschluss vom 3. November 2005 5 T 445/05; LG Münster, Beschluss vom 17. Januar 2006 5 T 1091/05; LG Osnabrück, Beschluss vom 19. Dezember 2005 7 T 1086/05; LG Regensburg, Beschluss vom 4. Januar 2006 7 T 757/05; a.A: vgl. Bestelmeyer RPfleger 2005, 583, 590; Deinert RPfleger 2005, 304, 305; Dodegge NJW 2005, 1896 ff; LG Braunschweig, Beschluss vom 19. Januar 2006 8 T 1265/05; LG Heilbronn, Beschluss vom 9. Januar 2006 1 T 14/01; LG Kiel, Beschluss vom 11. November 2005 3 T 483/05).
  • OLG Schleswig, 02.02.2006 - 2 W 12/06

    Betreuervergütung: Stundensatz und Stundenansatz eines nachträglich bestellten

    Das Landgericht hat im Wesentlichen ausgeführt: In der Entscheidung vom 11.11.2005 - 3 T 483/05 - habe die Kammer die Auffassung vertreten, dass jedenfalls in den Fällen, in denen ein ehrenamtlicher Betreuer wegen fehlender Eignung nachträglich durch einen Berufsbetreuer abgelöst werde, die Bestellung des Berufsbetreuers als erstmalige Bestellung anzusehen sei, weil in derartigen Fällen in der Regel ein Sachverhalt vorliege, welcher der Ersteinrichtung der Betreuung entspreche.
  • LG Frankenthal, 04.05.2006 - 1 T 157/06

    Betreuervergütung: Stundensatz nach dem Wechsel vom ehrenamtlichen zum

    Zitierungen: Abgrenzung OLG Zweibrücken, 6. März 2006, 3 W 3/06, FamRZ 2006, 1060; Anschluss OLG Schleswig, 25. Januar 2006, 2 W 240/05, BtPrax 2006, 74 und LG Regensburg, 4. Januar 2006, 7 T 757/05, BtPrax 2006, 77.

    6 Im Falle eines Betreuerwechsels ist für die Bemessung der Betreuervergütung grundsätzlich der Zeitpunkt der erstmaligen Begründung des Betreuungsverhältnisses maßgebend, weshalb der neu eingesetzte Betreuer den erhöhten Zeitaufwand des § 5 Abs. 1 Nr. 1 VBVG nicht mehr abrechnen kann; dies gilt auch, wenn der zunächst tätige ehrenamtliche Betreuer entlassen und stattdessen ein Berufs- oder Vereinsbetreuer bestellt worden ist (OLG Schleswig, BtPrax 2006, 74; LG Regensburg, BtPrax 2006, 77; vgl. ferner die zahlreichen weiteren Nachweise - auch zur Gegenansicht - bei OLG Zweibrücken, Beschl. v. 6. März 2006 - 3 W 3/06 Rdnr. 8, zitiert nach juris).

  • LG Köln, 08.05.2012 - 1 T 205/11

    Festsetzung einer pauschalen Vergütung für die Tätigkeit eines Berufsbetreuers

    Umstritten ist allerdings die Frage, ob bei Entlassung des ursprünglichen Betreuers wegen mangelnder Eignung oder Überforderung die nachfolgende Bestellung eines Berufsbetreuers als Erstbestellung anzusehen ist (so LG Kiel BtPrax 2006, 77; LG Wiesbaden BtPrax 2006, 115) oder nicht (OLG Schleswig BtPrax 2006, 73; OLG Frankfurt FamRZ 2007, 1272).
  • LG Ravensburg, 29.05.2007 - 2 T 78/06

    Betreuungsrecht: Voraussetzung der Qualifizierung eines "Betreuten Wohnens in

    Allein der Umstand, dass ein Probewohnen vorgesehen ist und bei Schwierigkeiten ein Austausch der kranken Personen zwischen Pflegefamilien u.U. möglich ist (auf derartige Umstände stellen OLG Oldenburg a.a.O. und die Vorinstanz LG Aurich, Beschl. v. 30.11.2005 - 4 T 457/05, BtPrax 2006, 77 [Ls.] - juris-Dok, maßgeblich ab) ändert daran nichts.
  • LG Kiel, 22.12.2005 - 3 T 538/05

    Vergütung des Gegenbetreuers: Stundenansatz bei der erstmaligen Bestellung eines

    In der Entscheidung vom 11.11.2005 im Verfahren 3 T 483/05 hat die Kammer die Auffassung vertreten, dass jedenfalls in den Fällen, in denen ein ehrenamtlicher Betreuer wegen fehlender Eignung nachträglich durch einen Berufsbetreuer abgelöst wird, die Bestellung des Berufsbetreuers als erstmalige Bestellung anzusehen ist, weil in derartigen Fällen in der Regel ein Sachverhalt vorliegt, der der Ersteinrichtung der Betreuung entspricht.
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