Weitere Entscheidungen unten: OLG Rostock, 29.04.2002 | OLG Stuttgart, 25.07.2001

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 15.11.2001 - 3 U 12/01   

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https://dejure.org/2001,6902
OLG Hamburg, 15.11.2001 - 3 U 12/01 (https://dejure.org/2001,6902)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.11.2001 - 3 U 12/01 (https://dejure.org/2001,6902)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. November 2001 - 3 U 12/01 (https://dejure.org/2001,6902)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG); Angabe "Sale" enthält keinen eindeutigen Begriffsinhalt i.S.einer Sonderverkaufsveranstaltung; Verständnis des Begriffs nach werblichen Umständen des Einzelfalles ; Abgeklebte ...

  • Judicialis

    UWG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1336
  • GRUR-RR 2002, 262
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95

    Verbandsinteresse - Streitwertbemessung

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.11.2001 - 3 U 12/01
    Soweit es um das Interesse des Klägers geht, richtet sich der Streitwert nach dem Interesse eines gewichtigen Mitbewerbers, dessen Interessen der Kläger vertritt ( vgl. dazu BGH WRP 1998, 741,742 "Verbandsinteresse"; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., Einl. UWG, Rdnr. 515 ), an der Durchsetzung des geltend gemachten Unterlassungsanspruches.
  • OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - 20 U 41/02

    Ankündigung einer Sonderveranstaltung

    Insoweit unterscheidet sich der Streitfall von der jüngst veröffentlichten Entscheidung "SALE" des Oberlandesgerichtes Hamburg (WRP 2002, 469).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 29.04.2002 - 3 U 12/01   

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https://dejure.org/2002,26825
OLG Rostock, 29.04.2002 - 3 U 12/01 (https://dejure.org/2002,26825)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29.04.2002 - 3 U 12/01 (https://dejure.org/2002,26825)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29. April 2002 - 3 U 12/01 (https://dejure.org/2002,26825)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • prewest.de PDF

    §§ 537, 542 BGB a.F.; §§ 1, 11 HackfleischVO
    Mangel - Ladenlokal - Fleischwarenverkaufsstelle - behördliches Verkaufsverbot

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 701
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.10.1975 - VIII ZR 160/74

    Anforderungen an die Auslegung eines Mietvertrages - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus OLG Rostock, 29.04.2002 - 3 U 12/01
    Vielmehr wird eine erhebliche Störung in der Regel dann bereits angenommen, wenn die Räumlichkeiten den behördlichen Anforderungen nicht genügen und der Mieter daher mit einem Verbot ihrer vertragsgemäßen Nutzung jederzeit rechnen muss (BGH NJW 1976, 796 [=WM 1976, 95]; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, a. a. O., § 542 Rn.19).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.1993 - 10 U 58/92
    Auszug aus OLG Rostock, 29.04.2002 - 3 U 12/01
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein behördliches Nutzungsverbot besteht (OLG Hamburg WM 1995, 653; OLG Düsseldorf DWW 1993, 99; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, a. a. O., § 542 Rn. 7).
  • OLG Rostock, 17.05.2018 - 3 U 78/16

    Gewerberaummiete: Mindest- und Höchsttemperatur in einem Modegeschäft; Vortrags-

    Hierfür aber trifft sie die Vortrags- und Beweislast (Senatsurteil v. 29.04.2002, 3 U 12/01, NZM 2002, 701; MünchKomm-BGB/Häublein, a.a.O., § 536 Rn. 45; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 536 Rn. 5).
  • LG Potsdam, 27.02.2015 - 13 S 46/14

    Wohnraummiete: Öffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschränkungen als Mietmangel;

    Öffentlich-rechtliche Beschränkungen stellen allerdings nur dann einen Mangel dar, wenn sie auf der konkreten Beschaffenheit der Mietsache beruhen und nicht in persönlichen oder betrieblichen Umständen des Mieters ihre Ursache haben (ständige Rechtsprechung; vgl. unter anderem BGH NZM 2014, 165; BGH NZM 2011, 153; BGH ZMR 2008, 274; BGH NJW 2000, 1713; OLG Düsseldorf BeckRs 2011, 17446; OLG Düsseldorf ZMR 2010, 29; KG ZMR 2010, 31; OLG Rostock NZM 2002, 701; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingsrechts, 10. Aufl. Rn 295; Palandt/Weidenkaff, BGB, 74. Aufl. § 536 Rn. 18; Staudinger/Emmerich, BGB (2014) § 536 Rn. 20; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 11. Aufl. § 536 Rn. 78 ff; Kraemer/Ehlert in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete (2014) III B Rn 3218, je mit zahlr.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.07.2001 - 3 U 12/01   

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https://dejure.org/2001,53678
OLG Stuttgart, 25.07.2001 - 3 U 12/01 (https://dejure.org/2001,53678)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.07.2001 - 3 U 12/01 (https://dejure.org/2001,53678)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Juli 2001 - 3 U 12/01 (https://dejure.org/2001,53678)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 11.06.2003 - 3 U 222/02

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Sekundäre

    Infolge der Benennung des Fahrers ist es auch in einem solchen Fall - wie im Falle eines Unfalls (vgl. Urteil des Senats vom 27.5.2001 - 3 U 12/01 - OLGR 2001, 421 ff) - dem Anspruchsteller grundsätzlich zuzumuten, weitere Anhalte und Feststellungen ggf. im Rahmen einer von ihm sodann zu beantragenden Vernehmung des Fahrers zu erhalten.
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