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   OLG Stuttgart, 22.01.2003 - 3 U 168/02   

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OLG Stuttgart, 22.01.2003 - 3 U 168/02 (https://dejure.org/2003,11318)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.01.2003 - 3 U 168/02 (https://dejure.org/2003,11318)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - 3 U 168/02 (https://dejure.org/2003,11318)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auf den Ersatz einer bestimmten Schadensposition gerichteter Feststellungsantrag; Abgrenzung der Grundsätze über die positive Vertragsverletzung von § 425 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) im Hinblick auf einen außerhalb des frachtrechtlichen Obhutszeitraums eingetretenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 276 § 278; HGB § 425 § 428; ZPO § 256 Abs. 1
    Zulässigkeit einer Feststellungsklage betreffend die Schadensersatzpflicht; Anforderungen an den Nachweis der Verursachung eines Schadens beim Gütertransport

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 19.01.1973 - I ZR 4/72

    Anwendung der allgemeinen Vorschriften bei schuldhafter Verletzung vertraglicher

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.01.2003 - 3 U 168/02
    Da anerkannt ist (vgl. BGH VersR 1973, 350 zur EVO; BGH WM 1995, 1290 zu Art. 17 Abs. 1 CMR; OLG Düsseldorf TranspR 1987, 23; OLG Köln TranspR 1996, 420), dass für Güterschäden außerhalb des Obhutszeitraums eine Haftung nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung in Betracht kommen kann, besteht kein zwingendes Bedürfnis für eine ausdehnende Auslegung der Bestimmung des § 425 Abs. 1 HGB über deren Wortlaut hinaus.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1973, 511 = VersR 1973, 350) zur EVO ist der Beförderer aber verpflichtet, das Transportmittel zu sichern, während be- oder entladen wird, um so Schaden vom Absender oder Empfänger abzuwenden.

  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.01.2003 - 3 U 168/02
    Das Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO hinsichtlich eines Schadensersatzanspruchs, der noch nicht abschließend mit der Leistungsklage geltend gemacht werden kann, ist grundsätzlich zu bejahen, wenn der Anspruchsgegner seine Verantwortlichkeit in Abrede stellt und durch die Klagerhebung einer drohenden Verjährung entgegengewirkt werden soll (vgl. nur BGH NJW 2001, 1431 ff; VersR 1972, 459).
  • BGH, 26.01.1995 - I ZR 213/92

    Zurechenbarkeit des Pflichtverstoßes eines Frachtführers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.01.2003 - 3 U 168/02
    Da anerkannt ist (vgl. BGH VersR 1973, 350 zur EVO; BGH WM 1995, 1290 zu Art. 17 Abs. 1 CMR; OLG Düsseldorf TranspR 1987, 23; OLG Köln TranspR 1996, 420), dass für Güterschäden außerhalb des Obhutszeitraums eine Haftung nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung in Betracht kommen kann, besteht kein zwingendes Bedürfnis für eine ausdehnende Auslegung der Bestimmung des § 425 Abs. 1 HGB über deren Wortlaut hinaus.
  • BGH, 24.09.1987 - I ZR 197/85

    Überprüfung der Beförderungssicherheit des Gutes durch den Frachtführer;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.01.2003 - 3 U 168/02
    Nach § 412 Abs. 1 S. 1 HGB ist es Sache des Absenders - nicht des Frachtführers -, für eine das Gut vor Zerstörung oder Beschädigung schützende ordnungsgemäße Verladung zu sorgen (vgl. BGH VersR 1988, 244, 245 zu § 17 Abs. 1 KVO; vgl. auch Senatsurteil vom 13.11.2002, Az.: 3 U 134/02, Umdruckseite 5, n. v.).
  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 123/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Befreiung von öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.01.2003 - 3 U 168/02
    Es besteht jedoch keine allgemeine Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der Leistungsklage; vielmehr ist eine Feststellungsklage trotz der Möglichkeit, Leistungsklage zu erheben, zulässig, wenn die Durchführung des Feststellungsverfahrens unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit zu einer sinnvollen und sachgemäßen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt (BGH ZIP 1996, 1395, 1396).
  • BGH, 09.11.1979 - I ZR 28/78

    Rechte und Pflichten eines Frachtführers im Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.01.2003 - 3 U 168/02
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist Ablieferung der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (vgl. BGH NJW 1980, 833 zu § 29 KVO und § 429 HGB a. F.; Fremuth/Thume, a. a. O., § 425 Rn. 18; Koller, Transportrecht, 4. Aufl., § 425 HGB Rn. 25).
  • OLG Köln, 23.07.1996 - 20 U 207/95

    Verjährung von aus der Verletzung einer Nebenpflicht aus dem Frachtführervertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.01.2003 - 3 U 168/02
    Da anerkannt ist (vgl. BGH VersR 1973, 350 zur EVO; BGH WM 1995, 1290 zu Art. 17 Abs. 1 CMR; OLG Düsseldorf TranspR 1987, 23; OLG Köln TranspR 1996, 420), dass für Güterschäden außerhalb des Obhutszeitraums eine Haftung nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung in Betracht kommen kann, besteht kein zwingendes Bedürfnis für eine ausdehnende Auslegung der Bestimmung des § 425 Abs. 1 HGB über deren Wortlaut hinaus.
  • BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98

    Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.01.2003 - 3 U 168/02
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt (BGH NJW 1999, 3774 ff), dass ein Feststellungsantrag auch auf den Ersatz einer bestimmten Schadensposition gerichtet sein kann.
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.01.2003 - 3 U 168/02
    Insoweit ist zu überprüfen, ob sich der Richter mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Würdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. etwa BGH NJW 1993, 935 ff).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.1995 - 18 U 32/95

    Geltung der ADSp - Beladeverantwortlichkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.01.2003 - 3 U 168/02
    Die Platzierung des Frachtguts auf der Ladefläche gehört daher im Grundsatz zum Verantwortungsbereich des Frachtführers (OLG Düsseldorf TranspR 1996, 38 f.).
  • BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97

    Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die

  • OLG Düsseldorf, 14.07.1987 - 18 U 22/87
  • OLG München, 13.06.1997 - 23 U 5947/96

    Abgrenzung von Fracht und Speditionsvertrag; Abgrenzung zwischen Beförderung und

  • BGH, 25.01.1972 - VI ZR 20/71

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung von zukünftigen Schäden

  • OLG Hamm, 27.06.2016 - 18 U 110/14

    Haftung des Frachtführers wegen Anstoßes des Gutes gegen eine Bahnüberführung

    Danach hat der Frachtführer, unabhängig von der weiteren Frage, ob er oder der Absender zu verladen hat, dafür Sorge zu tragen, dass das Beförderungsmittel nach der Verladung während des Transports jeder Verkehrslage gewachsen ist, mit der auf der in Aussicht genommenen Reise zu rechnen ist (BGH, Urt. vom 20.3.1970, VersR 1970, S. 459; OLG Stuttgart, Urt. vom 22.1.2003, Az. 3 U 168/02 und Urt. vom 15.8.2007 - Az. 3 U 249/06 - dazu Kober TranspR 2009, S. 94; Koller, a.a.O., § 412 Rn. 42).
  • OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 191/05

    Bindung des Architekten an eine unwirksame Honorarvereinbarung

    Hier sind zwar die Baukosten höher ausgefallen als ursprünglich veranschlagt; indes hat die Klägerin später auch noch in Kenntnis der gestiegenen Baukosten an der Pauschalhonorarvereinbarung festgehalten, indem sie ihre Schlussrechnung vom 5.10.2001 - eine solche liegt hier unzweifelhaft vor, da die Klägerin die Rechnung nicht nur ausdrücklich als Schlussrechnung bezeichnet hat, sondern mit ihr auch ihre Leistungen ersichtlich abschließend berechnen wollte, vgl. BGH, Urt. v. 05.11.1992, BGHZ 120, 133 ff. - auf deren Grundlage erstellt und auch im Verfahren LG Aachen 1 O 24/02, OLG Köln 3 U 168/02 nur das vereinbarte Pauschalhonorar geltend gemacht hat (vgl. zu einer gleich gelagerten Sachverhaltsgestaltung OLG Köln, Urt. v. 25.09.1998, NJW-RR 1999, 1109 ff.).
  • OLG Hamm, 19.06.2008 - 18 U 98/07

    Ablieferung

    Insbesondere kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Subunternehmerin der Beklagten gegen die Pflicht verstoßen hätte, das Transportmittel an der Ablieferungsstelle so zu sichern, dass es gefahrlos entladen werden kann (vgl. OLG Stuttgart, TranspR 2003, 104, 105; Koller, a.a.O., § 425 HGB Rdnr. 26).
  • OLG Bremen, 13.07.2018 - 2 U 78/17

    Haftung für Güterschäden: Entwendung eines Containers nach dessen

    Der Empfänger braucht das Transportgut nicht bereits körperlich ergriffen zu haben; es muss lediglich mit seinem Einverständnis so für ihn bereit gestellt worden sein, dass er ohne weitere Hindernisse die Sachherrschaft erwerben kann (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. November 2006 - I-18 U 73/06 -, Rdnr. 48, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 22. Januar 2003 - 3 U 168/02 -, Rdnr. 10, juris).
  • LG Krefeld, 22.01.2010 - 7 O 28/08

    Anspruch eines Transportunternehmers auf Schmerzensgeld für eine Verletzung durch

    Ein Beförderer - hier der Kläger - ist verpflichtet, das Transportmittel zu sichern, während be- und entladen wird, um so Schaden vom Absender oder Empfänger abzuwenden (OLG Stuttgart Urteil vom 22.01.2003 - 3 U 168/02 - zitiert nach juris).
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