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   OLG Frankfurt, 09.01.2013 - 3 U 187/12   

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OLG Frankfurt, 09.01.2013 - 3 U 187/12 (https://dejure.org/2013,21531)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.01.2013 - 3 U 187/12 (https://dejure.org/2013,21531)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Januar 2013 - 3 U 187/12 (https://dejure.org/2013,21531)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Pflichten des Anlageberaters bei Empfehlung von Zertifikaten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Anlageberaters bei Empfehlung von Zertifikaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Pflichten des Anlageberaters bei Empfehlung von Zertifikaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.2013 - 3 U 187/12
    14 Eine Anlageempfehlung muss, um anlegergerecht zu sein, unter Berücksichtigung des Anlageziels auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten sein (BGH, Urteil vom 25.11.1981, Iva ZR 286/80, NJW 1982, 1095, 1096; BGH, Urt. v. 06.07.1993, XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126 ff., zit. nach juris, Rn. 17; ständ. Rechtsprechung).

    Zu den dabei zu berücksichtigenden Umständen in der Person des Kunden gehören insbesondere dessen Wissensstand über Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und dessen Risikobereitschaft (vgl. BGH, Urt. v. 06.07.1993, XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126 ff., zit. nach juris, Rn. 15; OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.07.2011, zit. nach juris, Rn. 18 m.w.Nw).

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.2013 - 3 U 187/12
    Für das Fehlen des Vorsatzes trägt das beratende Wertpapierdienstleistungsunternehmen in Anwendung des § 280 Abs. 1, S. 2 BGB n.F. (bzw. § 282 a.F.) die Darlegungs- und Beweislast, sofern - wie hier - eine Aufklärungspflichtverletzung feststeht (vgl. BGH, Urt. v. 12.05.2009, XI ZR 586/07, WM 2009, 1274 ff., zit. nach juris, Rn. 17).

    Denn eine Bank muss ihren Geschäftsbetrieb so organisieren, dass bei ihr vorhandenes Wissen den Mitarbeitern, die für die betreffenden Geschäftsvorgänge zuständig sind, zur Verfügung steht (vgl. BGH, Urt. v. 19.05.2009, XI ZR 586/07, zit. nach juris, Rn. 14 m.w.Nw.).

  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.2013 - 3 U 187/12
    Zwar unterliegt der klägerische Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung der kenntnisunabhängigen 3-jährigen Verjährungsfrist des - mit Wirkung zum 05.08.2009 ersatzlos gestrichenen - § 37 a WpHG (vgl. BGH, Urt. v. 08.03.2005, XI ZR 170/04, NJW 2005, 1579; OLG Frankfurt, Urt. v. 02.08.2006, 23 U 287/05, OLGR Frankfurt 2006, 1005 ff., zit. nach juris, Rn. 16 m.w.Nw.).

    Allerdings sind vorsätzliche Schädigungen vom Anwendungsbereich des § 37 a WpHG ausgenommen (BGH, Urt. v. 08.03.2005, XI ZR 170/04, NJW 2005, 1579).

  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.2013 - 3 U 187/12
    14 Eine Anlageempfehlung muss, um anlegergerecht zu sein, unter Berücksichtigung des Anlageziels auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten sein (BGH, Urteil vom 25.11.1981, Iva ZR 286/80, NJW 1982, 1095, 1096; BGH, Urt. v. 06.07.1993, XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126 ff., zit. nach juris, Rn. 17; ständ. Rechtsprechung).
  • OLG Frankfurt, 02.08.2006 - 23 U 287/05

    Bankenhaftung: Verjährung von Schadenersatzansprüchen wegen falscher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.2013 - 3 U 187/12
    Zwar unterliegt der klägerische Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung der kenntnisunabhängigen 3-jährigen Verjährungsfrist des - mit Wirkung zum 05.08.2009 ersatzlos gestrichenen - § 37 a WpHG (vgl. BGH, Urt. v. 08.03.2005, XI ZR 170/04, NJW 2005, 1579; OLG Frankfurt, Urt. v. 02.08.2006, 23 U 287/05, OLGR Frankfurt 2006, 1005 ff., zit. nach juris, Rn. 16 m.w.Nw.).
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2013 - L 3 U 187/12   

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https://dejure.org/2013,102480
LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2013 - L 3 U 187/12 (https://dejure.org/2013,102480)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.12.2013 - L 3 U 187/12 (https://dejure.org/2013,102480)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. Dezember 2013 - L 3 U 187/12 (https://dejure.org/2013,102480)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R

    Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolge

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2013 - L 3 U 187/12
    Ist die Krankheitsanlage von überragender Bedeutung, so ist die versicherte naturwissenschaftliche Ursache nicht als wesentlich anzusehen, sie ist dann eine bloße Gelegenheitsursache (vgl. BSG, Urteile vom 30. Oktober 1991, 2 RU 41/90, 2 U 40/05 R, B 2 U 26/04, in juris).

    Dass der Begriff der Gelegenheitsursache durch die Austauschbarkeit der versicherten Einwirkung gegen andere alltäglich vorkommende Ereignisse gekennzeichnet ist, berechtigt nicht zu dem Umkehrschluss, dass bei einem gravierenden, nicht alltäglichen Unfallgeschehen oder besonderen Problemen in der anschließenden Heilbehandlung ein gegenüber einer Krankheitsanlage rechtlich wesentlicher Ursachenbeitrag zu unterstellen ist (BSG, Urteile vom 09. Mai 2006, B 2 U 1/05 R, B 2 U 40/05 R, B 2 U 26/04, alle in juris).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 40/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Kausalität - ursächlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2013 - L 3 U 187/12
    Ist die Krankheitsanlage von überragender Bedeutung, so ist die versicherte naturwissenschaftliche Ursache nicht als wesentlich anzusehen, sie ist dann eine bloße Gelegenheitsursache (vgl. BSG, Urteile vom 30. Oktober 1991, 2 RU 41/90, 2 U 40/05 R, B 2 U 26/04, in juris).

    Dass der Begriff der Gelegenheitsursache durch die Austauschbarkeit der versicherten Einwirkung gegen andere alltäglich vorkommende Ereignisse gekennzeichnet ist, berechtigt nicht zu dem Umkehrschluss, dass bei einem gravierenden, nicht alltäglichen Unfallgeschehen oder besonderen Problemen in der anschließenden Heilbehandlung ein gegenüber einer Krankheitsanlage rechtlich wesentlicher Ursachenbeitrag zu unterstellen ist (BSG, Urteile vom 09. Mai 2006, B 2 U 1/05 R, B 2 U 40/05 R, B 2 U 26/04, alle in juris).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2013 - L 3 U 187/12
    Dass der Begriff der Gelegenheitsursache durch die Austauschbarkeit der versicherten Einwirkung gegen andere alltäglich vorkommende Ereignisse gekennzeichnet ist, berechtigt nicht zu dem Umkehrschluss, dass bei einem gravierenden, nicht alltäglichen Unfallgeschehen oder besonderen Problemen in der anschließenden Heilbehandlung ein gegenüber einer Krankheitsanlage rechtlich wesentlicher Ursachenbeitrag zu unterstellen ist (BSG, Urteile vom 09. Mai 2006, B 2 U 1/05 R, B 2 U 40/05 R, B 2 U 26/04, alle in juris).
  • BSG, 30.10.1991 - 2 RU 41/90

    Unfallfremde Gesundheitsstörung infolge zusätzlicher Mitbehandlung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2013 - L 3 U 187/12
    Ist die Krankheitsanlage von überragender Bedeutung, so ist die versicherte naturwissenschaftliche Ursache nicht als wesentlich anzusehen, sie ist dann eine bloße Gelegenheitsursache (vgl. BSG, Urteile vom 30. Oktober 1991, 2 RU 41/90, 2 U 40/05 R, B 2 U 26/04, in juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013 - L 3 U 188/12
    Die Klägerin erlitt am 08. November 2006 gegen 17.55 Uhr in O einen späterhin von der Beklagten anerkannten Arbeitsunfall, als sie während ihrer Beschäftigung als Altenpflegerin beim Tragen einer Waschschüssel stolperte und hinfiel, vgl. Unfallanzeige vom 09. November 2006 und ausführliche Unfallschilderung im Erörterungstermin vom 12. Dezember 2012 im späteren, auf die Verurteilung der Beklagten zur Gewährung einer Verletztenrente gerichteten Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) L 3 U 187/12.

    Die Klägerin verfolgt ihr auf eine Verletztenrente gerichtetes Begehren mit der beim LSG eingelegten Berufung im Verfahren L 3 U 187/12 weiter.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts, des Ergebnisses der Beweisaufnahme und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten und beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten sowie auf die Gerichtsakten des LSG L 3 U 187/12 verwiesen und inhaltlich Bezug genommen.

    Ohne Einschränkungen decken sich die von Dr. S zur Zusammenhangsfrage angestellten Erwägungen mit denjenigen des im Berufungsverfahren L 3 U 187/12 auf Antrag der Klägerin gehörten Dr. Sch, welcher in seinem schriftlichen Sachverständigengutachten vom 19. Juli 2013 auf den Punkt brachte, dass durch das Unfallereignis vom 08. November 2006 die zuvor klinisch stummen, bereits vorhandenen degenerativen Veränderungen in der rechten Schulter, welche durch das MRT vom 10. Januar 2007 aufgedeckt wurden, klinisch relevant wurden und die vorbestehenden degenerativen Veränderungen als wesentlich für den jetzigen Zustand anzusehen sind.

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.02.2013 - 3 U 187/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,63354
OLG Celle, 07.02.2013 - 3 U 187/12 (https://dejure.org/2013,63354)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.02.2013 - 3 U 187/12 (https://dejure.org/2013,63354)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Februar 2013 - 3 U 187/12 (https://dejure.org/2013,63354)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • kern-cherkeh.de PDF (Pressebericht, 25.02.2013)

    Geldhaus muss Schiffsfondsanleger 100000 Euro Schadensersatz zahlen

  • alles-recht-so.com (Kurzinformation)

    MPC Offen Flotte (MS Santa-B-Schiffe) - Sparkasse Hannover wegen fehlerhafter Anlageberatung verurteilt

Verfahrensgang

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