Weitere Entscheidung unten: LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2012

Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2012 - L 3 U 88/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,24896
LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2012 - L 3 U 88/11 (https://dejure.org/2012,24896)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.08.2012 - L 3 U 88/11 (https://dejure.org/2012,24896)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. August 2012 - L 3 U 88/11 (https://dejure.org/2012,24896)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 SGB 7, § 7 SGB 7, § 8 Abs 1 S 1 SGB 7, § 56 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Gewährung einer Verletztenrente aufgrund Wegeunfalls - Kausalität von Unfallfolgen entsprechend der Theorie der wesentlichen Bedingung - Schleudertrauma - Posttraumatische Belastungsstörung - Persönlichkeitsstörung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 SGB 7, § 7 SGB 7, § 8 SGB 7, § 56 SGB 7
    Unfall - Verletztenrente - Unfallfolgen - Schleudertrauma - Posttraumatische Belastungsstörung - Persönlichkeitsstörung

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 3 U 629/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Feststellung weiterer Folgen eines anerkannten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2012 - L 3 U 88/11
    Die Beteiligten streiten seitdem und zuletzt im ebenfalls vor dem erkennenden Senat anhängigen Berufungsverfahren L 3 U 629/08 um die Feststellung von Unfallfolgen und Ansprüchen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und Vorbringens der Beteiligten wird auf die hiesigen Gerichtsakten, die Gerichtsakten L 3 U 629/08 und beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten sowie Schwerbehindertenakten verwiesen und inhaltlich Bezug genommen.

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2012 - L 3 U 88/11
    Ob der Gesundheitsschaden eines Versicherten durch einen Arbeitsunfall (wesentlich) verursacht wurde, entscheidet sich - bei Vorliegen einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne - danach, ob das Unfallereignis selbst - und nicht eine andere, unfallunabhängige Ursache - die wesentliche Bedingung für den Eintritt des Gesundheitsschadens war (BSG, Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach juris Rn. 13 ff.).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2012 - L 3 U 88/11
    Diese zumeist in jahrzehntelanger Entwicklung von der Rechtsprechung sowie dem versicherungsrechtlichen und versicherungsmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten Erfahrungssätze sind bei der Beurteilung der MdE zu beachten; sie sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber die Grundlage für eine gleiche, gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis und unterliegen einem ständigen Wandel (etwa BSG, Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R -, zitiert nach juris Rn. 12).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2012 - L 3 U 88/11
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitsschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls (etwa Bundessozialgericht , Urteil vom 02. April 2009 - B 2 U 29/07 R -, zitiert nach juris Rn. 15).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 3 U 629/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Feststellung weiterer Folgen eines anerkannten

    (...) Mittelgradige rechtsseitige Stenose des rechten Neuroforamen HWK 5/6, geringe Entrundung auch bei C6/7.") sowie die Gerichtsakten zum Rechtsstreit S 68 U 364/08 - L 3 U 88/11 (2 Bände) betreffend den Unfall vom 08. September 2005 beigezogen (darin enthalten u. a.: das neurologische Gutachten der Frau PD Dr. F vom 05. Oktober 2010 und das psychiatrische Gutachten des Dr. T vom 02. Februar 2012 ).
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2012 - L 3 U 88/11   

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https://dejure.org/2012,24716
LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2012 - L 3 U 88/11 (https://dejure.org/2012,24716)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.08.2012 - L 3 U 88/11 (https://dejure.org/2012,24716)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. August 2012 - L 3 U 88/11 (https://dejure.org/2012,24716)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 3 U 629/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Feststellung weiterer Folgen eines anerkannten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2012 - L 3 U 88/11
    Die Beteiligten streiten seitdem und zuletzt im ebenfalls vor dem erkennenden Senat anhängigen Berufungsverfahren L 3 U 629/08 um die Feststellung von Unfallfolgen und Ansprüchen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und Vorbringens der Beteiligten wird auf die hiesigen Gerichtsakten, die Gerichtsakten L 3 U 629/08 und beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten sowie Schwerbehindertenakten verwiesen und inhaltlich Bezug genommen.

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2012 - L 3 U 88/11
    Ob der Gesundheitsschaden eines Versicherten durch einen Arbeitsunfall (wesentlich) verursacht wurde, entscheidet sich - bei Vorliegen einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne - danach, ob das Unfallereignis selbst - und nicht eine andere, unfallunabhängige Ursache - die wesentliche Bedingung für den Eintritt des Gesundheitsschadens war (BSG, Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach juris Rn. 13 ff.).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2012 - L 3 U 88/11
    Diese zumeist in jahrzehntelanger Entwicklung von der Rechtsprechung sowie dem versicherungsrechtlichen und versicherungsmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten Erfahrungssätze sind bei der Beurteilung der MdE zu beachten; sie sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber die Grundlage für eine gleiche, gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis und unterliegen einem ständigen Wandel (etwa BSG, Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R -, zitiert nach juris Rn. 12).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2012 - L 3 U 88/11
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitsschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls (etwa Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 02. April 2009 - B 2 U 29/07 R -, zitiert nach juris Rn. 15).
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