Rechtsprechung
OLG Hamm, 13.05.2009 - 3 U 9/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- aufrecht.de
Tierschutzforum darf Boykottaufruf gegen Modepelzfirma veröffentlichen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines allgemeinen Berichtsverbots gegen eine Tierrechtsbewegung i.R. einer Anti-Pelz-Kampagne; Voraussetzungen für einen zulässigen Unterlassungsantrag und eine darauf basierende Verurteilung; Möglichkeit einer gewissen Generalisierung von zu ...
- Wolters Kluwer
- kanzlei.biz
Aufruf zum legalen Boykott erlaubt
- info-it-recht.de
Zur Frage der Haftung eines Forenbetreibers bei Aufforderung zu Straftaten
- rewis.io
- kanzlei.biz
Aufruf zum legalen Boykott erlaubt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)
§§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; § 823 BGB
Zu der Zulässigkeit eines Boykottaufrufs der autonomen Tierrechtler - dr-bahr.com (Kurzinformation)
Forum-Betreiber einer Tierschutz-Organisation darf nicht jegliche Berichterstattung verboten werden
- 123recht.net (Kurzinformation)
Meinungsfreiheit kontra Forenhaftung
Verfahrensgang
- LG Münster, 26.11.2008 - 11 O 405/07
- OLG Hamm, 13.05.2009 - 3 U 9/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 189
- afp 2009, 474
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07
Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal
Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2009 - 3 U 9/09
Vielmehr ist eine umfassende Abwägung der wechselseitigen Interessen und Grundrechtspositionen erforderlich, wobei die Meinungsfreiheit des Verfügungsbeklagten von erheblichem Gewicht im öffentlichen Meinungskampf im Rahmen der Sorge um politische, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Belange der Allgemeinheit ist (vgl. BVerfG NJW-RR 2008, 200 ff.; BGH VI ZR 36/07, Urteil vom 03.02.2009). - BVerfG, 08.10.2007 - 1 BvR 292/02
Verfassungsrecht: Meinungsfreiheit; Boykottaufruf gegen Scientology
Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2009 - 3 U 9/09
Vielmehr ist eine umfassende Abwägung der wechselseitigen Interessen und Grundrechtspositionen erforderlich, wobei die Meinungsfreiheit des Verfügungsbeklagten von erheblichem Gewicht im öffentlichen Meinungskampf im Rahmen der Sorge um politische, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Belange der Allgemeinheit ist (vgl. BVerfG NJW-RR 2008, 200 ff.; BGH VI ZR 36/07, Urteil vom 03.02.2009). - OLG Stuttgart, 26.02.2007 - 4 Ss 42/07
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten bei Internet-Ankündigung einer …
Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2009 - 3 U 9/09
Ein Anreiz zum Handeln durch psychologisch berechnete Stimmungsmache kann grundsätzlich nicht genügen (…Fischer, a.a.O., Rdn. 2 bis 4 b); Bosch in MK, § 111 StGB Rdn. 6 bis 10; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 52. Kap. Rdn. 2 bis 5; OLG Stuttgart NStZ 2008, 36 ff.).