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   OLG Zweibrücken, 18.09.2003 - 3 W 151/03   

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OLG Zweibrücken, 18.09.2003 - 3 W 151/03 (https://dejure.org/2003,5480)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.09.2003 - 3 W 151/03 (https://dejure.org/2003,5480)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. September 2003 - 3 W 151/03 (https://dejure.org/2003,5480)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Löschung von Amts wegen durch das Registergericht; Eintragung in das Vereinsregister; Pflichtgemäßes Ermessen; Beachtung des Ablaufs der Amtszeit im Amtslöschungsverfahren; Verletzung des Grundsatzes rechtlichen Gehörs; Grundsatz der materiellen Richtigkeit des ...

  • Judicialis

    FGG § 142; ; FGG § 159 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 240

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 142; FGG § 159 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 240
    Amtslöschung, Zur Amtslöschung im Vereinsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 34
  • NJW-RR 2004, 35
  • FGPrax 2004, 42
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Zweibrücken, 19.12.2001 - 3 W 272/01

    Vereinsrecht: Beschwerde gegen Zurückweisung der Anregung auf Einleitung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.09.2003 - 3 W 151/03
    Anm.: Der Sachverhalt ergibt sich im Wesentlichen aus der früher übersandten Entscheidung des Senats vom 19. Dezember 2001 - 3 W 272/01 -.

    Die Beteiligte zu 1) war für das Verfahren der Erstbeschwerde beschwerdeberechtigt (vgl. hierzu den in dieser Sache ergangenen Beschluss des Senats vom 19. Dezember 2001 - 3 W 272/01 -, abgedruckt u.a. in FGPrax 2002, 80 und NZG 2002, 436).

    Damit hat es den Grundsatz der materiellen Richtigkeit des Vereinsregisters in den Vordergrund seiner Überlegungen gestellt (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2001 aaO; BayObLG FGPrax 1995, 172).

  • BayObLG, 11.05.1995 - 3Z BR 58/95

    Löschung eines Vereinsregistereintrags; Beglaubigung entgegen § 3 Abs. 1 Nr. 5

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.09.2003 - 3 W 151/03
    Die Kammer hat mit Recht entscheidend darauf abgestellt, ob die Voraussetzungen der §§ 159 Abs. 1 Satz 2, 142 Abs. 1 FGG im Zeitpunkt ihrer Entscheidung, d.h. in dem Zeitpunkt vorliegen, in dem über die Löschung wegen Unzulässigkeit der Eintragung befunden wird (BayObLG FGPrax 1995, 172; vgl. auch Sauter/Schweyer/Waldner aaO Rdnr. 450).

    Damit hat es den Grundsatz der materiellen Richtigkeit des Vereinsregisters in den Vordergrund seiner Überlegungen gestellt (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2001 aaO; BayObLG FGPrax 1995, 172).

  • BayObLG, 12.10.1979 - BReg. 2 Z 37/79

    Zur Löschung einer Satzungsbestimmung im Vereinsregister

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.09.2003 - 3 W 151/03
    Im Umfang der Anfechtung ergibt sich die Beschwerdeberechtigung für die weitere Beschwerde bereits aus der Zurückweisung der Erstbeschwerde (BayObLGZ 1973, 318, 319; 1979, 351, 354, jew. m.N.).

    Die Amtslöschung liegt somit im pflichtgemäßen Ermessen des Registergerichts wie des Erstbeschwerdegerichts (BayObLGZ 1979, 351, 356; 1978, 87, 93 f.; Jansen aaO § 142 Rdnr. 10; Keidel/Winkler, FG 15. Aufl. § 142 Rdnr. 19).

  • BayObLG, 01.06.1989 - BReg. 3 Z 14/89
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.09.2003 - 3 W 151/03
    Die Fassung des § 142 Abs. 1 FGG, wonach das Registergericht eine unzulässige Eintragung löschen kann, wird dahin ausgelegt, dass das Gericht den Sachverhalt zu erheben, das Ergebnis seiner Ermittlungen pflichtgemäß zu würdigen und nur bei völlig zweifels- und bedenkenfreier Sach- und Rechtslage die bestehende Eintragung zu löschen hat, im Übrigen aber dem Beteiligten eine von ihm gleichwohl noch für möglich gehaltene weitere Klarstellung im Prozessweg überlassen kann (BayObLGZ 1958, 16, 21; 1989, 187, 190; OLG Hamm OLGZ 1971, 226, 228; Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein 17. Aufl. Rdnr. 449).

    Dies würde dem Charakter eines dem öffentlichen Interesse an der Richtigkeit und Vollständigkeit des Vereinsregisters dienenden Amtsverfahren widersprechen (vgl. Jansen aaO § 142 Rdnr. 9; Keidel/Winkler aaO § 142 Rdnr. 17) und könnte trotz des mit einer umfassenden Beweiserhebung verbundenen Aufwands nicht zu einer endgültigen Beilegung des Streits führen, weil der Entscheidung des Registergerichts keine Rechtskraftwirkung zukommt (vgl. BayObLGZ 1989, 187, 191).

  • BGH, 11.11.1985 - II ZB 5/85

    Mehrheit für Änderung des Vereinszwecks; Auslegung der Satzung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.09.2003 - 3 W 151/03
    Der Senat, der die Satzung eines eingetragenen Vereins selbst auslegen kann (BGHZ 96, 245), braucht nicht zu entscheiden, ob er dieser Auslegung folgen würde.
  • BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 176/01

    Keine Unterbrechung des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei Insolvenz

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.09.2003 - 3 W 151/03
    Auf das Ergebnis des Insolvenzantragsverfahrens betreffend den Beteiligten zu 2) kommt es nicht an, weil § 240 ZPO auf die Verfahren nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit weder unmittelbare noch mittelbare Anwendung findet (BayObLG Rpfleger 2002, 261; OLG Köln FGPrax 2001, 214; Rpfleger 2002, 569, 570).
  • OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 16/02

    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Vereines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.09.2003 - 3 W 151/03
    Auf das Ergebnis des Insolvenzantragsverfahrens betreffend den Beteiligten zu 2) kommt es nicht an, weil § 240 ZPO auf die Verfahren nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit weder unmittelbare noch mittelbare Anwendung findet (BayObLG Rpfleger 2002, 261; OLG Köln FGPrax 2001, 214; Rpfleger 2002, 569, 570).
  • OLG Köln, 11.07.2001 - 2 Wx 13/01

    Neubesstellung des Geschäftsführers; Eröffnung des Insovenzverfahrens - keine

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.09.2003 - 3 W 151/03
    Auf das Ergebnis des Insolvenzantragsverfahrens betreffend den Beteiligten zu 2) kommt es nicht an, weil § 240 ZPO auf die Verfahren nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit weder unmittelbare noch mittelbare Anwendung findet (BayObLG Rpfleger 2002, 261; OLG Köln FGPrax 2001, 214; Rpfleger 2002, 569, 570).
  • BFH, 30.01.1958 - IV 572/56 U

    Möglichkeit der Prüfung der Begründetheit vor der Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.09.2003 - 3 W 151/03
    Das Rechtsmittel ist nämlich aus den nachfolgend unter Ziff. II. dargelegten Gründen jedenfalls unbegründet (vgl. zur Zulässigkeit eines solchen Verfahrens BFHE 67, 207; OLG Köln Rpfleger 1975, 29; Grunsky ZZP 80, 55 ff.; Bumiller/Winkler, FG 7. Aufl. § 25 Rdnr. 2, auch m.N. zur Gegenauffassung).
  • OLG Zweibrücken, 28.10.1988 - 3 W 121/88
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.09.2003 - 3 W 151/03
    In allen anderen Fällen ist die unbefristete (weitere) Beschwerde gegeben (vgl. Senat, ZIP 1989, 241; BayObLGZ 1956, 303; Jansen, FGG 2. Aufl. § 143 Rdnr. 5 a.E.).
  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZB 767/80

    Keine Bindung an Rechtsmittelanträge im Versorgungsausgleichsverfahren

  • BayObLG, 27.11.1973 - BReg. 3 Z 91/73
  • BayObLG, 17.04.1978 - BReg. 2 Z 38/77
  • BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 13/10

    Ablehnungsgesuch gegen mitwirkende Richter und beisitzende Rechtsanwälte in einem

    Ob die Beschwerde zulässig, insbesondere fristgemäß eingelegt ist, kann dahinstehen, da die Zurückweisung des Rechtsmittels als unbegründet im Streitfall keine anderen Folgen als dessen Verwerfung als unzulässig hat und auch sonst Interessen der Beteiligten nicht entgegenstehen (vgl. zur Beschwerde nach § 567 ZPO: BGH, Beschluss vom 30. März 2006 - IX ZB 171/04, NJW-RR 2006, 1346 m. w. N.; zur Beschwerde im Recht der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ebenso OLG Zweibrücken, NJW-RR 2004, 34; Unger in Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 2. Aufl., § 68 Rn. 23; Gottwald in Bassenge u. a., FamFG, 12. Aufl., § 68 Rn. 10; Sternal in Keidel, FamFG, 16. Aufl., § 68 Rn. 63; a. A. Briesemeister in Jansen, FGG, § 25 Rn. 2 ff.).
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