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   KG, 28.08.2008 - 3 Ws 229/08, 1 AR 1172/08   

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KG, 28.08.2008 - 3 Ws 229/08, 1 AR 1172/08 (https://dejure.org/2008,30708)
KG, Entscheidung vom 28.08.2008 - 3 Ws 229/08, 1 AR 1172/08 (https://dejure.org/2008,30708)
KG, Entscheidung vom 28. August 2008 - 3 Ws 229/08, 1 AR 1172/08 (https://dejure.org/2008,30708)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Frankfurt, 29.10.2001 - 3 Ws 987/01

    Verzögerung der Eröffnungsentscheidung in Strafsachen: Zulässigkeit der

    Auszug aus KG, 28.08.2008 - 3 Ws 229/08
    Denn in einem solchen Fall erscheint die Gleichsetzung von zeitlicher Zurückstellung und ablehnender Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Folge der Anfechtbarkeit geboten, weil der materielle Inhalt und die Wirkung der Unterlassung dann darin bestehen, dass das Hauptverfahren nicht mehr eröffnet werden kann (vgl. OLG Dresden NJW 2005, 2791 unter Hinweis auf BGH NJW 1993, 1279; OLG Frankfurt NJW 2002, 453; NStZ 2002, 220; VerfGH Berlin, Beschluss vom 18. Juli 2006 - VerfGH 43/03 - [juris]; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 284).

    Eine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens durch den Senat (§ 309 Abs. 2 StPO) scheidet vorliegend aus (vgl. OLG Frankfurt NJW 2002, 453).

  • BVerfG, 16.11.2004 - 2 BvR 2004/04

    Zur regelmäßigen Überprüfung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus KG, 28.08.2008 - 3 Ws 229/08
    In dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. November 2004 (NStZ-RR 2005, 92) heißt es, das Oberlandesgericht habe, indem es auf die grundlose Untätigkeit der Strafvollstreckungskammer, eine Überprüfungsentscheidung der Sicherungsverwahrung zum Ablauf der Frist des § 67 e Abs. 2 StGB zu treffen, mit einem Verweis auf die Unzulässigkeit einer reinen Untätigkeitsbeschwerde reagiert habe, die Grundrechtsverletzung des Beschwerdeführers vertieft.
  • OLG Jena, 06.04.2006 - 1 Ws 103/06

    Aussetzung zur Bewährung

    Auszug aus KG, 28.08.2008 - 3 Ws 229/08
    An diese Entscheidung anknüpfend hat das OLG Jena (NJW 2006, 3794) Grundrechtsverletzungen als Ausnahmefall für die Zulässigkeit der Untätigkeitsbeschwerde angesehen.
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus KG, 28.08.2008 - 3 Ws 229/08
    Willkür liegt vor, wenn die Entscheidung schlechthin unhaltbar und unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht, wenn die Rechtslage in krasser Weise verkannt worden ist, das heißt, dass bei objektiver Würdigung der Gesamtumstände die Annahme geboten ist, die vom Gericht vertretene Rechtsauffassung sei im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln (vgl. VerfGH Berlin, Beschlüsse vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 (18), 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 (7) und 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5/58 (60); ständige Rechtsprechung; BVerfGE 87, 273 (278 f.), 89, 1 (13 f.); Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 16 GVG Rdn. 6 m.N.).
  • VerfGH Berlin, 25.04.1994 - VerfGH 34/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Notarkostensache - keine Verletzung des

    Auszug aus KG, 28.08.2008 - 3 Ws 229/08
    Willkür liegt vor, wenn die Entscheidung schlechthin unhaltbar und unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht, wenn die Rechtslage in krasser Weise verkannt worden ist, das heißt, dass bei objektiver Würdigung der Gesamtumstände die Annahme geboten ist, die vom Gericht vertretene Rechtsauffassung sei im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln (vgl. VerfGH Berlin, Beschlüsse vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 (18), 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 (7) und 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5/58 (60); ständige Rechtsprechung; BVerfGE 87, 273 (278 f.), 89, 1 (13 f.); Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 16 GVG Rdn. 6 m.N.).
  • VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94

    Amtsgerichtliche Entscheidung zur Bemessung des Schadensersatzes wegen

    Auszug aus KG, 28.08.2008 - 3 Ws 229/08
    Willkür liegt vor, wenn die Entscheidung schlechthin unhaltbar und unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht, wenn die Rechtslage in krasser Weise verkannt worden ist, das heißt, dass bei objektiver Würdigung der Gesamtumstände die Annahme geboten ist, die vom Gericht vertretene Rechtsauffassung sei im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln (vgl. VerfGH Berlin, Beschlüsse vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 (18), 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 (7) und 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5/58 (60); ständige Rechtsprechung; BVerfGE 87, 273 (278 f.), 89, 1 (13 f.); Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 16 GVG Rdn. 6 m.N.).
  • VerfGH Berlin, 12.12.1996 - VerfGH 38/96

    Keine Verletzung des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus KG, 28.08.2008 - 3 Ws 229/08
    Willkür liegt vor, wenn die Entscheidung schlechthin unhaltbar und unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht, wenn die Rechtslage in krasser Weise verkannt worden ist, das heißt, dass bei objektiver Würdigung der Gesamtumstände die Annahme geboten ist, die vom Gericht vertretene Rechtsauffassung sei im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln (vgl. VerfGH Berlin, Beschlüsse vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 (18), 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 (7) und 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5/58 (60); ständige Rechtsprechung; BVerfGE 87, 273 (278 f.), 89, 1 (13 f.); Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 16 GVG Rdn. 6 m.N.).
  • OLG Dresden, 20.06.2005 - 2 Ws 182/05

    Zur Untätigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft im Eröffnungsverfahren bei

    Auszug aus KG, 28.08.2008 - 3 Ws 229/08
    Denn in einem solchen Fall erscheint die Gleichsetzung von zeitlicher Zurückstellung und ablehnender Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Folge der Anfechtbarkeit geboten, weil der materielle Inhalt und die Wirkung der Unterlassung dann darin bestehen, dass das Hauptverfahren nicht mehr eröffnet werden kann (vgl. OLG Dresden NJW 2005, 2791 unter Hinweis auf BGH NJW 1993, 1279; OLG Frankfurt NJW 2002, 453; NStZ 2002, 220; VerfGH Berlin, Beschluss vom 18. Juli 2006 - VerfGH 43/03 - [juris]; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 284).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2001 - 3 Ws 986/01

    Untätigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft: Zulässigkeit bei Nichtbescheidung

    Auszug aus KG, 28.08.2008 - 3 Ws 229/08
    Denn in einem solchen Fall erscheint die Gleichsetzung von zeitlicher Zurückstellung und ablehnender Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Folge der Anfechtbarkeit geboten, weil der materielle Inhalt und die Wirkung der Unterlassung dann darin bestehen, dass das Hauptverfahren nicht mehr eröffnet werden kann (vgl. OLG Dresden NJW 2005, 2791 unter Hinweis auf BGH NJW 1993, 1279; OLG Frankfurt NJW 2002, 453; NStZ 2002, 220; VerfGH Berlin, Beschluss vom 18. Juli 2006 - VerfGH 43/03 - [juris]; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 284).
  • OLG Stuttgart, 05.06.2003 - 1 Ws 131/03

    Untätigkeitsbeschwerde im Berufungsverfahren in Strafsachen: Beschwerde gegen die

    Auszug aus KG, 28.08.2008 - 3 Ws 229/08
    Denn in einem solchen Fall erscheint die Gleichsetzung von zeitlicher Zurückstellung und ablehnender Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Folge der Anfechtbarkeit geboten, weil der materielle Inhalt und die Wirkung der Unterlassung dann darin bestehen, dass das Hauptverfahren nicht mehr eröffnet werden kann (vgl. OLG Dresden NJW 2005, 2791 unter Hinweis auf BGH NJW 1993, 1279; OLG Frankfurt NJW 2002, 453; NStZ 2002, 220; VerfGH Berlin, Beschluss vom 18. Juli 2006 - VerfGH 43/03 - [juris]; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 284).
  • VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 43/03

    Unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde: Fehlende Rechtswegerschöpfung wegen

  • KG, 18.08.2003 - 3 Ws 370/03

    Untersuchungshaft: Beschleunigungsgebot bei außer Vollzug gesetztem Haftbefehl

  • OLG Rostock, 01.11.2016 - 20 Ws 245/16

    Untätigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wegen des Terminierungsverhaltens

    Dementsprechend verhält sich die zu diesem Problemkreis ergangene Rechtsprechung zu Fällen, in denen Verjährung drohte (OLG Hamm, Beschluss vom 20.10.2009 - 5 Ws 286/09 - juris - OLG Dresden, Beschluss vom 20.06.2005 - 2 Ws 182/05 - juris - OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.10.2001 - 3 Ws 986/01 - juris -) oder in denen Haftfragen eine Rolle spielten (OLG Braunschweig a.a.O.; KG, Beschluss vom 28.08.2008 - 3 Ws 229/08 - juris -).
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Rechtsprechung
   KG, 28.08.2008 - 1 AR 1172/08 - 3 Ws 229/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,39305
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KG, Entscheidung vom 28. August 2008 - 1 AR 1172/08 - 3 Ws 229/08 (https://dejure.org/2008,39305)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde der Staatanwaltschaft analog § 210 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) bei Nichtbescheidung eines Antrags auf Eröffnung des Hauptverfahrens; Voraussetzungen gerichtlicher Willkür im Hinblick auf eine Zurückstellung ...

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 61 Js 1801/04
  • KG, 28.08.2008 - 1 AR 1172/08 - 3 Ws 229/08
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