Rechtsprechung
   KG, 30.06.2016 - 3 Ws 309/16 - 141 AR 287/16, 3 Ws 310/16 - 141 AR 287/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,22703
KG, 30.06.2016 - 3 Ws 309/16 - 141 AR 287/16, 3 Ws 310/16 - 141 AR 287/16 (https://dejure.org/2016,22703)
KG, Entscheidung vom 30.06.2016 - 3 Ws 309/16 - 141 AR 287/16, 3 Ws 310/16 - 141 AR 287/16 (https://dejure.org/2016,22703)
KG, Entscheidung vom 30. Juni 2016 - 3 Ws 309/16 - 141 AR 287/16, 3 Ws 310/16 - 141 AR 287/16 (https://dejure.org/2016,22703)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,22703) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 145
    Voraussetzung der Rücknahme der Bestellung als Pflichtverteidiger wegen Beauftragung eines Wahlverteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 156
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 28.09.2022 - 2 Ws 484/22

    Pflichtverteidiger, Ende des Verfahrens, Entpflichtung, Ermessen des Gerichts

    Ein Ermessen des Strafkammervorsitzenden, die Bestellung eines Verteidigers gleichwohl fortdauern zu lassen, besteht schon nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl.; § 143 a Rdn. 3; Krawczyk in BeckOK, StPO, Stand 01.07.2022, § 143 a .Rdn. 1; zur alten Rechtslage (§ 143 StPO): SenE v. 06.03.2007, 2 Ws 79/07; OLG Koblenz, Beschluss v. 05.10.2015, 1 Ws 535/15, juris; KG Berlin, Beschluss vom 30.06.2016, 3 Ws 309/16, 3 Ws 310/16, BeckRS 2016,.

    Es liegen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Rechtsanwalt Piel nicht dauerhaft, sondern nur punktuell zur Übernahme der Verteidigung des Verurteilten bereit und in der Lage ist (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 30.06.2016, 3 Ws.309/16, 3 Ws 310/16, BeckRS 2016, 13853).

  • KG, 24.09.2021 - 5 Ws 224/21

    Voraussetzungen eines Verteidigerwechsels nach § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StPO

    Hinzu kommt bei alldem, dass selbst ein objektiv unzweckmäßiges oder sogar prozessordnungswidriges Verhalten der Verteidigerin nicht für eine Entpflichtung ausreichen würde, sondern dass eine solche erst bei einem - hier fernliegenden - groben Fehlverhalten von besonderem Gewicht angezeigt wäre (vgl. KG, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 3 Ws 309/16 -, juris Rn. 18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht