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   AG Heinsberg, 19.11.2008 - 3 C 53/08   

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https://dejure.org/2008,33718
AG Heinsberg, 19.11.2008 - 3 C 53/08 (https://dejure.org/2008,33718)
AG Heinsberg, Entscheidung vom 19.11.2008 - 3 C 53/08 (https://dejure.org/2008,33718)
AG Heinsberg, Entscheidung vom 19. November 2008 - 3 C 53/08 (https://dejure.org/2008,33718)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • urteile-network.de PDF

    Mietwagenkosten, Schwacke-Mietpreisspiegel, UE-Tarif, Verzugszinsen / Kreditzinsen, Vollkaskoversicherung Zustellung/Abholung

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Schwacke-Automietpreisspiegel; Zustellung/Abholung; Unfallersatztarif

  • ra-frese.de
  • captain-huk.de

    Mietwagenkosten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Dortmund, 29.05.2008 - 4 S 169/07

    Unfallersatztarif - Schwacke - Automietpreisspiegel 2006

    Auszug aus AG Heinsberg, 19.11.2008 - 3 C 53/08
    Ein solcher Zuschlag erscheint unabhängig davon, in welchem Umfang im konkreten Fall unfallbedingte Zusatzleistungen des Autovermieters in Anspruch genommen worden sind, praktikabel und notwendig, um die Schadensabwicklung zu vereinheitlichen und zu erleichtern (so auch LG Dortmund, Urteil vom 29.05.2008, Az, 4 S 169/07, OLG Köln, Urteil vom 02.03.2007, Az. 19 U 181/06, zit. nach juris).

    Daher geht das Gericht trotz der von der/dem Beklagten geltend gemachten Einwände von einer Anwendbarkeit der Schwacke-Liste aus (so auch LG Dortmund, Urteil vom 29.05.2008, Az. 4 S 169/07, zit. nach juris).

  • LG Dortmund, 14.06.2007 - 4 S 129/06

    Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Heinsberg, 19.11.2008 - 3 C 53/08
    Denn es besteht ein grundsätzlich schutzwürdiges Interesse der Kunden, für die Kosten einer eventuellen Beschädigung des Mietfahrzeugs nicht selbst aufkommen zu müssen, zumal Mietwagen in der Regel neuer und damit hochwertiger sind als die beschädigten Fahrzeuge (LG Dortmund, Urteil vom 14.06.2007, Az. 4 S 129/06, zit. nach juris).
  • OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif -

    Auszug aus AG Heinsberg, 19.11.2008 - 3 C 53/08
    Ein solcher Zuschlag erscheint unabhängig davon, in welchem Umfang im konkreten Fall unfallbedingte Zusatzleistungen des Autovermieters in Anspruch genommen worden sind, praktikabel und notwendig, um die Schadensabwicklung zu vereinheitlichen und zu erleichtern (so auch LG Dortmund, Urteil vom 29.05.2008, Az, 4 S 169/07, OLG Köln, Urteil vom 02.03.2007, Az. 19 U 181/06, zit. nach juris).
  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Heinsberg, 19.11.2008 - 3 C 53/08
    In Ausübung des Ermessens nach § 287 ZPO kann der Tatrichter den Normaltarif auch auf der Grundlage des gewichteten Mittels des "Schwacke-Automietpreisspiegeis" im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermitteln (BGH, Urteil vom 09.05-2006, Az. VI ZR 117/05, zit. nach juris).
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