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   FG Münster, 11.02.2016 - 3 K 1097/14 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,5545
FG Münster, 11.02.2016 - 3 K 1097/14 E (https://dejure.org/2016,5545)
FG Münster, Entscheidung vom 11.02.2016 - 3 K 1097/14 E (https://dejure.org/2016,5545)
FG Münster, Entscheidung vom 11. Februar 2016 - 3 K 1097/14 E (https://dejure.org/2016,5545)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für den Einbau eines Treppenlifts im Haus der verstorbenen Eltern als außergewöhnliche Belastungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für den Einbau eines Treppenlifts im Haus der verstorbenen Eltern als außergewöhnliche Belastungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für den Einbau eines Treppenlifts im Haus der verstorbenen Eltern als außergewöhnliche Belastungen

  • rechtsportal.de

    EStG § 33 Abs. 1 ; EStG § 33 Abs. 2 S. 1
    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für den Einbau eines Treppenlifts im Haus der verstorbenen Eltern als außergewöhnliche Belastungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Außergewöhnliche Belastungen - Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für den Einbau eines Treppenlifts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für den Einbau eines Treppenliftes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Treppenlift eingebaut - als außergewöhnliche Belastung absetzbar?

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Umstrittener Treppenlift - Finanzgericht sprach sich für steuerliche Absetzbarkeit aus

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 06.02.2014 - VI R 61/12

    Nachweis der Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen für einen

    Auszug aus FG Münster, 11.02.2016 - 3 K 1097/14
    Der Bundesfinanzhof hob das klageabweisende Urteil auf und verwies die Sache an das Finanzgericht zurück (Urteil vom 06.02.2014 VI R 61/12, BStBl. II 2014, 458).

    Aus dem Anwendungsbereich des § 33 ausgeschlossen sind dagegen die üblichen Aufwendungen der Lebensführung, die in Höhe des Existenzminimums durch den Grundfreibetrag abgegolten sind (vgl. BFH, Urteil vom 06.02.2014 VI R 61/12, BStBl. II 2014, 458 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).

    Der medizinischen Wertung hat die steuerliche Beurteilung zu folgen (vgl. BFH, Urteil vom 06.02.2014 VI R 61/12, BStBl. II 2014, 458 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).

    Besonderer formalisierter Nachweise bedarf es dazu im vorliegenden Fall nicht; jedoch ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofs ein Gutachten des behandelnden Arztes als Parteigutachten nicht zum Nachweis geeignet (vgl. BFH in BStBl. II 2014, 458).

  • BFH, 05.10.2011 - VI R 14/11

    Einbau eines Treppenliftes als außergewöhnliche Belastung - Teilabhilfebescheid

    Auszug aus FG Münster, 11.02.2016 - 3 K 1097/14
    Der Bundesfinanzhof hob das klageabweisende Urteil auf und verwies die Sache an das Finanzgericht zurück (Urteil vom 05.10.2011 VI R 14/11, BFH/NV 2012, 39).
  • FG Münster, 19.11.2010 - 14 K 2520/10

    Kosten für den Einbau eines Treppenlift als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Münster, 11.02.2016 - 3 K 1097/14
    Einspruch und Klage (FG Münster, Urteil vom 19.11.2010 14 K 2520/10 E, EFG 2011, 1319) waren erfolglos, da es an einem ausreichenden Nachweis der medizinischen Notwendigkeit für den Einbau des Treppenlifts fehle.
  • FG Münster, 18.09.2012 - 11 K 3982/11

    Kosten für den Einbau eines Treppenlifts

    Auszug aus FG Münster, 11.02.2016 - 3 K 1097/14
    Im nachgehenden Verfahren 11 K 3982/11 E wies das Finanzgericht die Klage durch Urteil vom 18.09.2012 erneut ab (EFG 2013, 44).
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