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   LAG Hamburg, 14.06.2002 - 3 Sa 37/02   

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LAG Hamburg, 14.06.2002 - 3 Sa 37/02 (https://dejure.org/2002,10989)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 14.06.2002 - 3 Sa 37/02 (https://dejure.org/2002,10989)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 14. Juni 2002 - 3 Sa 37/02 (https://dejure.org/2002,10989)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage bei Besetzung einer freien Stelle; Verfassungsmässigkeit von Anforderungen im Bewerbungsverfahren, die geeignete und fähige Bewerber ausschließen; Vergabeentscheidung nach einschränkenden Auswahlkriterien, wenn hierfür ein wichtiger ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 183/94

    Amtspflichten der Kommunalverwaltung bei Besetzung einer öffentlich

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.06.2002 - 3 Sa 37/02
    Dies gilt unabhängig davon, ob der Bewerber/die Bewerberin um das Amt bereits Bediensteter/Bedienstete des Dienstherrn ist, der das Amt zu vergeben hat, oder ob es sich um einen außenstehenden Bewerber/eine außenstehende Bewerberin handelt (BGH, JZ 1996, 147; Bonner Kommentar/Höfling, Kommentar zum Grundgesetz, Rn. 214 zu Artikel 33 Abs. 1 bis 3).

    Denn ohne eine Regelung im einstweiligen Verfügungsverfahren wäre mit einer endgültigen Besetzung der Stelle zu rechnen, mit der Folge, dass das Bewerbungsverfahren abgeschlossen und ein unter Umständen nach dem Leistungsprinzip des Artikel 33 Abs. 2 GG bestehender Anspruch der Klägerin als evtl. Bestgeeignete auf Einstellung nicht mehr durchgesetzt werden könnte (vgl. hierzu Bundesgerichtshof, Urteil vom 06. April 1995 - III ZR 183/94 - JZ 1996, 146 ff.; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 - EzA Artikel 33 GG Nr. 17).

  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 410/00

    Konkurrentenklage - Benachteiligung von Angestellten

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.06.2002 - 3 Sa 37/02
    Ein öffentliches Amt nehmen auch die auf arbeitsvertraglicher Grundlage im Öffentlichen Dienst Beschäftigten wahr (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. September 2001 - 9 AZR 410/00 - NZA 2002, 271 ff., unter II. 1. der Gründe; von Münch/Kunig, Grundgesetz-Kommentar, 5. Auflage 2001, Artikel 33 Rdn. 20).

    Verstößt der öffentliche Arbeitgeber dagegen, so können übergangene Bewerber/innen ihren Anspruch auf Beteiligung am Auswahlverfahren durchsetzen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. September 2001 - 9 AZR 410/00 - NZA 2002, 273 ff, unter II. 1. der Gründe).

  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 445/96

    Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.06.2002 - 3 Sa 37/02
    Denn ohne eine Regelung im einstweiligen Verfügungsverfahren wäre mit einer endgültigen Besetzung der Stelle zu rechnen, mit der Folge, dass das Bewerbungsverfahren abgeschlossen und ein unter Umständen nach dem Leistungsprinzip des Artikel 33 Abs. 2 GG bestehender Anspruch der Klägerin als evtl. Bestgeeignete auf Einstellung nicht mehr durchgesetzt werden könnte (vgl. hierzu Bundesgerichtshof, Urteil vom 06. April 1995 - III ZR 183/94 - JZ 1996, 146 ff.; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 - EzA Artikel 33 GG Nr. 17).
  • BAG, 22.06.1999 - 9 AZR 541/98

    Beförderungs- und Konkurrentenklage

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.06.2002 - 3 Sa 37/02
    Das folgt aus der Anwendung des in § 1004 Abs. 1 BGB geregelten Abwehranspruchs des Eigentümers auf alle Fälle rechtswidriger Beeinträchtigung (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Juni 1999 - 9 AZR 541/98 -Artikel 33 GG Nr. 21, unter 1.2. a der Gründe; grundlegend BGH, 26. Oktober 1951 - I ZR 8/51 - BGHZ 3, 270, 276 ff.).
  • BVerfG, 02.04.1996 - 2 BvR 169/93

    Kein Anspruch auf Berücksichtigung des hypothetischen Ausbildungsverlaufs bei der

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.06.2002 - 3 Sa 37/02
    Entsprechend hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 02. April 1996 - 2 BvR 169/93 - NVwZ 1997, 54 f.) entschieden, dass der öffentliche Arbeitgeber nicht berechtigt ist, infolge einer Schwangerschaft und Mutterschaft dadurch eingetretenen Nachteile, dass eine Bewerbung erst später erfolgt und die Bewerberin deshalb mit besser qualifizierten Konkurrenten zusammentrifft, allein auf der Grundlage des Schutzgebots des Artikel 6 Abs. 4 GG auszugleichen.
  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.06.2002 - 3 Sa 37/02
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Artikel 33 Abs. 2 GG müssen unter Verstoß gegen die Grundsätze der Bestenauslese abgelehnte Bewerber/innen grundsätzlich die Möglichkeit haben, vor Gericht die Beachtung ihres Rechts effektiv durchzusetzen (vgl. Bundesverfassungsgericht, 20. März 1952 - 1 BvR 267/51 - BVerfGG 1, 167, 184; 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - NJW 1990 501).
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.06.2002 - 3 Sa 37/02
    Insoweit würden die gleichen Grundsätze gelten wie für das Sozialstaatsprinzip als Grundlage für die Einschränkung von Artikel 33 Abs. 2 GG, das wegen seiner Offenheit ebenfalls nicht geeignet sei, Grundrechte ohne nähere Konkretisierung durch den Gesetzgeber, also unmittelbar, zu beschränken (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1982, 1447).
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvR 267/51

    Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.06.2002 - 3 Sa 37/02
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Artikel 33 Abs. 2 GG müssen unter Verstoß gegen die Grundsätze der Bestenauslese abgelehnte Bewerber/innen grundsätzlich die Möglichkeit haben, vor Gericht die Beachtung ihres Rechts effektiv durchzusetzen (vgl. Bundesverfassungsgericht, 20. März 1952 - 1 BvR 267/51 - BVerfGG 1, 167, 184; 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - NJW 1990 501).
  • LAG Niedersachsen, 27.05.1994 - 3 Sa 2118/93

    Neubescheidung einer Bewerbung unter Anwendung der Auswahlkriterien Eignung,

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.06.2002 - 3 Sa 37/02
    Wegen des fehlenden Gesetzesvorbehalts in Artikel 33 Abs. 2 GG ist eine Durchbrechung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Leistungsprinzips aber auch nur unter dieser Voraussetzung zulässig (Bonner Kommentar/Höfling, a.a.O., Rn. 227; von Münch/Kunik, Grundgesetzkommentar, 5. Auflage 2001, Artikel 33 Rn. 30; LAG Niedersachsen, NVwZ-RR 1995, 584, 585).
  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.06.2002 - 3 Sa 37/02
    Das folgt aus der Anwendung des in § 1004 Abs. 1 BGB geregelten Abwehranspruchs des Eigentümers auf alle Fälle rechtswidriger Beeinträchtigung (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Juni 1999 - 9 AZR 541/98 -Artikel 33 GG Nr. 21, unter 1.2. a der Gründe; grundlegend BGH, 26. Oktober 1951 - I ZR 8/51 - BGHZ 3, 270, 276 ff.).
  • BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 264/00

    Versorgungsausgleich im Gesamtversorgungssystem

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

  • OVG Hamburg, 29.12.2005 - 1 Bs 260/05

    Beamtenrecht: Im Rahmen des Organisationsermessens darf die Ausschreibung von

    Dies habe bereits das Landesarbeitsgericht Hamburg in seinem Urteil vom 14. Juni 2002 (3 Sa 37/02 = Bl. 36 ff. d.A.) zu früheren vergleichbaren Senatsbeschlüssen festgestellt.

    Dagegen kann sich die Antragstellerin - soweit ersichtlich - lediglich auf das von ihr vorgelegte Urteil des LAG Hamburg vom 14. Juni 2002 (3 Sa 37/02 = Bl. 36 ff. d.A.) stützen.

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